Volltext: Alpenrheintal - eine Region im Umbau

Grenze beziehen und die «Nachbarn» ausserhalb formell nicht gleich behandeln. Fazit: Mit einer Gleichbehandlung aller Nachbarn im Einzugsge - biet einer Anlage (vgl. Ausführungen funktionale Auswirkungen) bei der Information, Abstimmung und Koordination würde mit wenig Aufwand bei der räumlichen Abstimmung eine Verbesserung erreicht werden. Raumplanungsfachstellen sind bei Projekten innerhalb der Bauzone (zu) weit vom konkreten Geschehen weg. Ein Problem für eine räumlich bessere Abstimmung besteht darin, dass die Raumplanungsfachstellen bei räumlich relevanten Projekten inner- halb der Bauzone bzw. innerhalb von gewidmetem Land nicht mehr direkte Ansprechstelle sind. Bei Anlagen, welche einer Umweltverträg - lich keits prüfung unterliegen, ist dies lediglich eine Frage der verwal- tungsinternen Information/Koordination zwischen der verantwort - lichen Stelle und der Raumplanungsfachstelle. Fazit: Das eigentliche Problem sind diejenigen Fälle, die keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, obwohl sie Auswirkungen auf die bestehende Versorgungsstruktur oder Erschliessungsnetze haben. Hier besteht Handlungsbedarf hinsichtlich einer verbesserten Infor ma - tion und Abstimmung in einem frühen 
Planungsstadium. 4. Konkretes Vorgehenskonzept für eine verbesserte räumliche Abstimmung Im Kernpunkt gibt es zwei Formen relevanter Projekte, denen ein Vor - gehenskonzept gerecht werden muss: – Grosse Projekte mit entsprechenden Auswirkungen auf Strukturen, Raum und Umwelt. Sie sind in der Zahl selten und man ist recht früh da- rüber informiert. Die Information ist in diesen Fällen nicht das Problem. Die Schwierigkeiten bestehen darin, frühzeitig auch materiell eine räum- liche Abstimmung zu gewährleisten. – Die grosse Mehrheit der relevanten Projekte sind Normalfälle, bei de- nen das Problem vor allem darin besteht, dass sie oft in einer bereits be- stehenden Bauzone geplant sind (was an und für sich richtig ist). Die Raumplanungsfachstellen sind oft spät, oder – wenn das Vorhaben nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt – nicht informiert. 86Joseph 
Sauter und Beat Aliesch
	        

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