Volltext: Alpenrheintal - eine Region im Umbau

– wie die Politik auf die skizzierten Änderungen im liechtensteinisch- österreichisch-schweizerischen Grenzraum reagiert und wie sie agie- ren müsste; – welche Rolle innerhalb der Gesellschaft Individualität und Kollek ti vi - tät beim Umgang mit Grund und Boden spielen (sollen) bzw. ganz grundsätzlich – wie die Gesellschaft zu einer ausgewogenen Verteilung und Nutzung der für alle Lebewesen existenziellen Ressource Boden finden könnte. Sich über den Umgang mit Grund und Boden den Kopf zu zerbrechen, lohnt allemal, weil von dessen ordnungsgemässem und geordnetem Ge - brauch Lebens- und Entwicklungschancen abhängen. Das Nachsinnen über vorausschauende raumplanerische und bodenpolitische Strategien für das Alpenrheintal verlangt freilich zuvor sowohl eine knappe theo- retische Darlegung als auch eine Diagnose der momentanen Befind lich - keiten. 2. Bodenbezogene Rechte und Pflichten als bestimmende Grössen der Raumentwicklung Zunächst seien also grundsätzliche Zusammenhänge zwischen Boden - recht und Raumentwicklung skizzenhaft erläutert: Jeder Mensch braucht seinen Platz zum Leben, das heisst, er benö- tigt jedenfalls für die Erfüllung der sogenannten Daseinsgrund funk tio - nen (Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Ver- und Entsorgung, Bildung, Kom - mu nikation) wenigstens ein Mindestmass an Fläche respektive Raum.1 Gesellschaften können die Art und Weise, wie sie ihren Mitgliedern Raum zur Erfüllung ihrer Ansprüche zugestehen und wie sie rechts- technisch Flächenzuweisungen regeln, sehr unterschiedlich ausgestalten. Das Spektrum an organisatorischen Lösungsmöglichkeiten reicht von einem 1. rein kollektiven Konzept (wo Grund und Boden der Allgemeinheit gehört und von dieser gemeinschaftlich genutzt wird) über39 1Vgl. Favry et al. 2006
	        

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