Volltext: Alpenrheintal - eine Region im Umbau

2. Schweizerischer Referenzrahmen 2.1 Grundzüge der Raumordnung Schweiz Das heute noch gültige, von der Landesregierung verantwortete Raument wicklungskonzept der Schweiz stammt aus dem Jahr 1996. Die «Grund züge der Raumordnung Schweiz» richten sich vorab an den Bund, der über seine Sachpolitiken Einfluss auf die räumliche Ent wick - lung des Landes nimmt. Sie stellen für die Planungen des Bundes und de- ren raumordnungspolitische Koordination eine wichtige Grundlage dar. Für die Kantone sind sie nicht verbindlich, dienen aber als Diskussions - grundlage für die Zusammenarbeit und als Orientierungshilfe. Im Zentrum der «Grundzüge» steht die Leitidee des vernetzten Systems von städtischen und ländlichen Räumen (vgl. Abb. 1). Sie mo - dernisierte das früher verfolgte Konzept der «dezentralen Konzentra - tion». Durch eine hervorragende Vernetzung der Städte und der länd - lichen Regionen sollen die wirtschaftlichen Potenziale der verschiedenen Teilräume vermehrt gebündelt und Synergien nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig sollen die für das mehrsprachige und föderalistische Land wichtige dezentrale Siedlungsstruktur erhalten und der Land schafts - raum vor weiterer Zersiedlung bewahrt werden. Die «Grund züge» ent- halten unter dem allgemeinen Oberziel, eine nachhaltige Entwicklung des Landes sicherzustellen, vier Hauptstossrichtungen: – Die erste Stossrichtung betrifft die städtischen Räume. Sie sollen opti- mal miteinander und mit den ländlichen Räumen vernetzt werden. Ferner werden angesichts des teilweise ungeordneten Wachstums der Agglomerationen und des grossen anstehenden Erneuerungsbedarfs an Gebäuden und Infrastrukturen Ordnungs- und Erneuerungs strate - gien dargelegt. – Die zweite Stossrichtung betrifft die ländlichen Räume. Sie sollen in ihrer Funktion als Wirtschafts- und Lebensraum für die ansässige Be - völ kerung gestärkt werden. Es sollen daher Rahmenbedingungen ge- schaffen werden, die es den ländlichen Räumen erlauben, ihre eigenen Potenziale besser zu nutzen. Wichtig ist aber auch eine verbesserte Vernetzung mit den städtischen Räumen. – Die dritte Stossrichtung zielt auf die Schonung des Natur- und Landschaftsraumes. Es geht darum, ökologische Leitplanken für die wirt schaftliche Entwicklung zu setzen. 156Daniel Wachter
	        

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