Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

Liechtensteinische 
Fünfter Jahrgang 
Vaduz, Freitag 
. S. 
den 19. Jänner 1877. 
Die liechtensteinische Wochenzeitung erscheint jeden Freitag. Gii kostet für daS Inland ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fi. fam«t 
Postverfendung und Zustellung in'S Hau». Mit Postverfendung für Oesterreich ganzjährig 2 fl. 50 kr., halbjährig l fl. 25 Fr.; für das 
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Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — EmrücktzngSgebühr für die sgefpaltene Zeile 5 kr. —Briefe und Gelder 
«erden franeo erbeten an die Redaktion in Vaduz. 
Nichtamtliche Anzeigen. 
Bekanntmachung. 
Bezüglich der Uebernahme der Neuherstellung einer Strecke 
Straße unterhalb der Maurer Rüfe werden Angebote entgegen- 
genommen, welche längstens bis 20. Jänner 1877 bei dem 
Gefertigten einzureichen find. 
Vaduz, 16. Jänner 1877. 
F. L. Baubureau. 
Rheinberger. 
Vauübernahms-Ausschreibnng. 
Im Austrage der Fürst!. Regierung werden bei der unter- 
fertigten Stelle für die Erbauung eines 
neuen Zollamtsgebäudes in Vaduz 
Angebote, sowohl von einzelnen Gewerken, als auch für daS 
ganze Objekt entgegen genommen. 
KautionS- und übernahmSfähige Bauleute werden daher 
hiemit eingeladen, beim Fürstl. L. Baubureau Pläne, Kosten- 
anfchlag und Baubedingnisse einzusehen und ihre dieSbezügli- 
chen Offerten bis spätestens 21 Zänner 1877 schriftlich und 
verschlossen einzusenden. 
Im Falle keine befriedigenden Angebote einlaufen sollten, 
behält man sich vor, die betreffenden Bauarbeiten nachträglich 
im AbsteigerungSwege zu vergeben. 
Vaduz, 10. Jänner 1877. 
F. L. Baubureau. 
22 Rheinberger. 
Schloss Vaduz. 
Sonntag, den 21. Zänner 
Tanzmusik 
von der Mufikgesellschaft von Triesenberg. 
Landtagsverhandlungen. 
IV. Sitzung SamStag den 13. Jänner. Beginn Vormittags 
10 Uhr. 
Anwesend sind: der fürstl LandtagSkommissär von Haufen 
und sämmtliche Abgeordnete mit Ausnahme der Abgeordneten 
Oehri und Kaiser. Sogleich nach Eröffnung der Sitzung er- 
klärt der fürstl. LandtagSkommissär, daß er von Seiner Durch- 
laucht beauftragt sei, mit der heutigen Sitzung den Landtag 
zu schließen. 
I. Verlesung des Protokolls der letzten Sitz- 
un g. Dasselbe wird verlesen und genehmigt. 
II. Wahl deS Landesausschusses. Dieselbe fällt 
auf die Abgeordneten Wanger und Dr. Schädler. 
III. Rechnungslegung über die Ausgaben des 
Landtages pro 1876. Wird geprüft und genehmigt. 
Nach Erledigung der Tagesordnung fordert Präsident Dr. 
Schlegel die Versammlung auf, zum Schlüsse der gegenwär 
tigen LandtagSfefston Seiner Durchlaucht als Ausdruck der 
Loyalität ein dreifaches Hoch auszubringen, in welches sämmt- 
liche Abgeordnete lebhaft einstimmen. 
I « r Lage. 
Die letzten Tage haben unserem Ländchen Überraschungen. 
und schwerwiegende Ereignisse gebracht, deren Folgen undWch- 
Wirkungen sich bis jetzt noch nicht in ihrem vollenUwfange 
ermessen lassen. 
Um jedoch den tatsächlichen Untergrund für eine ruhige 
und gerechte Beurtheilung klarzustellen und um andererseits zu- 
gleich dem Auslände einen sachlichen Begriff über unsere neue- 
sten Borfälle beizubringen, erachten wir es als Pflicht in für- 
zen Zügen die Geschichte unserer Münzfrage bis zum heutigen 
Tage vorzuführen. 
Mit dem Beginn der fühlbaren Entwertung der österr. 
Silbermünzen im Jahre 1873 beginnt auch unsere Münzsrage. 
Schon damals war die Klage über Verluste am Gelde im 
Verkehr mit der Schweiz, Deutschland jc. allgemein. Der Lan- 
deSauSschuß, dem verfassungsgemäß die Wahrung der Jnter- 
essen des Landes, so lange der Landtag nicht versammelt ist, 
zukommt, unterzog alsbald die LandeSmünzfrage einer eingehen- 
den Prüfung und faßte sodann in der Sitzung am 5. Juni 
1874 den Beschluß: „Es sei vie fürstliche Regierung dringend 
zu ersuchen dem bevorstehenden Landtage einen Gesetzentwurf 
über die Regulirung deS LandeSmünzwesenS vorzulegen." 
Die Motive zu diesem Beschlüsse waren kurz folgende: 
Mit Gesetz vom 3. Dezember 1858 wurde der österreichische 
45 Guldenfuß, nach welchem 45 Gulden aus einem Pfund 
feinem Silber geprägt werden, als Landeswährung eingeführt. 
Der § 11 desselben Gesetzes bestimmt: 
„Nachdem wir dermalen keine Landes- und Scheidemünzen 
„auszuprägen befunden haben, so sollen die in Oesterreich nach 
„dem kaiserlichen Patente vom 19. September 1857 in öfter- 
„reichischer Währung ausgeprägten Landes- und Scheidemünzen 
„nach ihrem vollen Werthe im Fürstenthum gesetzlichen Umlauf 
„haben." 
M Seitdem ist daS Silber im Verhältnis zum Gold um 5—8% 
im Werthe gesunken und der Metallwerth der Silbermünzen 
aller Länder steht weit unter ihrem gesetzlichen Münzwerthe. 
DaS Verbot der Annahme der österreichischen Gulden und 
Viertelgulden im deutschen Reiche in Folge der Einführung der
	        

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