Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

Liechtensteinische 
Fünfter Jahrgang. 
Vaduz, Freitag 
Nr. 9. 
den 2. März 1877. 
kostet für das Inland ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fl.sam«t 
Oesterreich ganzjährig 2 fl. so kr., halbjährig l fl. 25 kr.; fürdaS 
_ . Postversendung. — Man abonnirt für das Zn- und Ausland beider 
Redaktion in Vaduz oder beiden betreffenden Postämtern. — EinrückungSgebühr für die zgespaltene Zeile s kr. —Briefe undGelder 
«erden franeo erbeten an die Redaktion in Vaduz. 
Amtlicher Theil. 
Bekanntmachung. 
Die über Maria Schirscher geehl. Risch Nr. 130 in 
Schaan wegen Verschwendung verhängte Curatel ist aufge- 
hoben. 
Fürst! liechtenstein. Landgericht 
Vaduz, am 27. Februar 1877. 
Keßler. 
Nichtamtliche Anzeigen. 
Anzeige. 
Montag den 5. März Abends ß Uhr laßt Elisabeth 
Weinzierl geb. Laternser von Feldkirch im Gasthaus zum Lö- 
wen dahier einen Weinberg in der Egerten gelegen, 42 
Klafter Flächenmaß, aus freier Hand versteigern. 
Kauflustige werden hiezu freundlichst eingeladen und die 
näheren Bedingnisse unmittelbar vor der Gant bekannt gegeben. 
Baduz, den 24. Februar 1877. v 
Alois Rheinberger, Vorstehet. 
Oeffentliche Danksagung. 
Für die große Theilnahme während der Krankheit, als 
auch für die zahlreiche Begleitung zur letzten Ruhestätte meines 
unvergeßlichen Gatten, des Herrn FinanzwachkommissärS 
Korber 
drückt auf diesem Wege den tiefgefühlten Dank auS 
Vaduz, den 23. Febr. 1877. 
die trauernde Wittwe. 
Streiflichter zum Wahrungs streit. 
(Schluß.) 
Eine Einsendung vom „Eschnerberge" hat in der letzten 
Nr. der L. W. eS versucht, den Standpunkt der Unterländer 
in der Münzfrage einigermaßen zu begründen. Man will im 
Unterlande, wie eS scheint, weder von dem Münzgesetze noch 
von einer auch wie immer gearteten Münzregelung mehr wissen, 
also einfach die bisherige osttmich. Silberwährung beibehalten. 
In erster Linie wird in dem „Eingesendet" darauf hinge- 
wiesen, daß eine allenfalsige Münzregelung den unterländischen 
Verkehr mit Vorarlberg wesentlich schädige. Dem gegenüber 
möchte ich folgende Punkte hervorheben: 
Der Verkehr des Unterlandes mit Vorarlberg war auch 
«N T, 
zur Zeit, als der österr. Silbergulden noch vollwerthig war, 
ein regsamer. Also wird dieser Berkehr sozusagen unbeschadet 
bleiben, wenn die früheren Verhältnisse (eine Münzregelung 
strebt ja diese wieder an) einfach wiederkehren. 
Ferner kaust und verkauft jeder Einzelne mit vollwertigem 
Gelde ganz anders, als mit entwertheten Gulden; Käufer und 
Verkäufer wissen den Unterschied sehr gut zu berechnen und zy 
würdigen. 
Je schwankender das Geld, desto theurer die Maare, ganz 
abgesehen von der jeweiligen Agiodifferenz; denn der Kauf- 
mann muß sich zudem bei Forderungen, die ihm beispielsweise 
erst nach Jahresfrist bezahlt werden, schon zum voraus gegen 
W möglichen späteren CourSschwankungen zum „Schlechtem" 
delken, waS immerhin nur den Konsumenten schädigen kann. 
"Der den Unterländern erwachsende sogen. „Nachtheil" be- 
steht bei Einführung einer Münzreform weniger in einer Ver 
kehrsschädigung, alS vielmehr in dem Verlustiggehen des seit 4 
Jahren genossenen ExtranutzenS. ES handelt stch hiebei um 
den durch die vis major (das ist die Ungunst der österreichischen 
Geldverhältnisse) geschaffenen „Profit", den der Schuldner 
zum Schaden der inländisch. Gläubiger durch das „Umsetzen" 
und „Umwechseln" genossen hat und genießt. Wo der eine 
profitiert, muß der andere den Schaden leiden. Je größer 
daher die Stlberentwerthung ist, desto billiger ist der Silber- 
gülden mit Banknoten zu kaufen, und desto „profitabler" kön- 
nen mit solchem Gelde alte und vollwerthig eingegangene Ver 
bindlichkeiten beglichen werden. Dieses zweimalige Verdienen 
am Gelde, diese im Prinzip unmoralischen Geldspekulationen 
sind daher in Wahrheit die rosige „verbotene Frucht", die 
man wegen ihres süßen Geschmackes nicht mehr lassen will. 
Der in dem „Eingesendet" gebrachte Einwand: eS sei mit 
Oesterreich besser und leichter mit dem Silbergulden verkehren, 
als mit Gold resp. Franken; und besonders, weil wir die 
gleiche österreichische Scheidemünze hätten; zudem sei dem 
Oesterreicher sein Silber bekannter und geläufiger als das 
Gold, möge folgende Erwiederung erfahren: Vorerst muß ja 
auch der Hilbergulden in Oesterreich umgewechselt werden, also 
besteht in dieser Hinsicht gegenüber dem „Franken" kein Vortheil. 
Ferner ist die Ansicht, wir hätten die gleiche Scheidemünze 
wie Oesterreich, vollständig irrig. Seitdem die Silber 10'und 
5 kr. Stücke nicht mehr coursteren, haben wir vielmehr außer 
den ViertelSgulden gar keine Scheidemünze, die zu unseren 
Silbergulden paßt. Vor der Zeit der Silberentwerthung be- 
halfen wir uns mit der damals passenden Schweizerbilomünze; 
seitdem ist diese naturgemäß „zu theuer" geworden; und wir 
sind, wenn auch nicht gesetzlich, gezwungen durch den Mangel 
jeder anderen Scheidemünze die österreich. 20 und 10 kr. 
Banknotenwährung nach dem CourSwerthe zu nehmen. Streng
	        

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