Liechtensteinische
Fünfter Jahrgang.
Vaduz, Freitag
Nr. 9.
den 2. März 1877.
kostet für das Inland ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fl.sam«t
Oesterreich ganzjährig 2 fl. so kr., halbjährig l fl. 25 kr.; fürdaS
_ . Postversendung. — Man abonnirt für das Zn- und Ausland beider
Redaktion in Vaduz oder beiden betreffenden Postämtern. — EinrückungSgebühr für die zgespaltene Zeile s kr. —Briefe undGelder
«erden franeo erbeten an die Redaktion in Vaduz.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Die über Maria Schirscher geehl. Risch Nr. 130 in
Schaan wegen Verschwendung verhängte Curatel ist aufge-
hoben.
Fürst! liechtenstein. Landgericht
Vaduz, am 27. Februar 1877.
Keßler.
Nichtamtliche Anzeigen.
Anzeige.
Montag den 5. März Abends ß Uhr laßt Elisabeth
Weinzierl geb. Laternser von Feldkirch im Gasthaus zum Lö-
wen dahier einen Weinberg in der Egerten gelegen, 42
Klafter Flächenmaß, aus freier Hand versteigern.
Kauflustige werden hiezu freundlichst eingeladen und die
näheren Bedingnisse unmittelbar vor der Gant bekannt gegeben.
Baduz, den 24. Februar 1877. v
Alois Rheinberger, Vorstehet.
Oeffentliche Danksagung.
Für die große Theilnahme während der Krankheit, als
auch für die zahlreiche Begleitung zur letzten Ruhestätte meines
unvergeßlichen Gatten, des Herrn FinanzwachkommissärS
Korber
drückt auf diesem Wege den tiefgefühlten Dank auS
Vaduz, den 23. Febr. 1877.
die trauernde Wittwe.
Streiflichter zum Wahrungs streit.
(Schluß.)
Eine Einsendung vom „Eschnerberge" hat in der letzten
Nr. der L. W. eS versucht, den Standpunkt der Unterländer
in der Münzfrage einigermaßen zu begründen. Man will im
Unterlande, wie eS scheint, weder von dem Münzgesetze noch
von einer auch wie immer gearteten Münzregelung mehr wissen,
also einfach die bisherige osttmich. Silberwährung beibehalten.
In erster Linie wird in dem „Eingesendet" darauf hinge-
wiesen, daß eine allenfalsige Münzregelung den unterländischen
Verkehr mit Vorarlberg wesentlich schädige. Dem gegenüber
möchte ich folgende Punkte hervorheben:
Der Verkehr des Unterlandes mit Vorarlberg war auch
«N T,
zur Zeit, als der österr. Silbergulden noch vollwerthig war,
ein regsamer. Also wird dieser Berkehr sozusagen unbeschadet
bleiben, wenn die früheren Verhältnisse (eine Münzregelung
strebt ja diese wieder an) einfach wiederkehren.
Ferner kaust und verkauft jeder Einzelne mit vollwertigem
Gelde ganz anders, als mit entwertheten Gulden; Käufer und
Verkäufer wissen den Unterschied sehr gut zu berechnen und zy
würdigen.
Je schwankender das Geld, desto theurer die Maare, ganz
abgesehen von der jeweiligen Agiodifferenz; denn der Kauf-
mann muß sich zudem bei Forderungen, die ihm beispielsweise
erst nach Jahresfrist bezahlt werden, schon zum voraus gegen
W möglichen späteren CourSschwankungen zum „Schlechtem"
delken, waS immerhin nur den Konsumenten schädigen kann.
"Der den Unterländern erwachsende sogen. „Nachtheil" be-
steht bei Einführung einer Münzreform weniger in einer Ver
kehrsschädigung, alS vielmehr in dem Verlustiggehen des seit 4
Jahren genossenen ExtranutzenS. ES handelt stch hiebei um
den durch die vis major (das ist die Ungunst der österreichischen
Geldverhältnisse) geschaffenen „Profit", den der Schuldner
zum Schaden der inländisch. Gläubiger durch das „Umsetzen"
und „Umwechseln" genossen hat und genießt. Wo der eine
profitiert, muß der andere den Schaden leiden. Je größer
daher die Stlberentwerthung ist, desto billiger ist der Silber-
gülden mit Banknoten zu kaufen, und desto „profitabler" kön-
nen mit solchem Gelde alte und vollwerthig eingegangene Ver
bindlichkeiten beglichen werden. Dieses zweimalige Verdienen
am Gelde, diese im Prinzip unmoralischen Geldspekulationen
sind daher in Wahrheit die rosige „verbotene Frucht", die
man wegen ihres süßen Geschmackes nicht mehr lassen will.
Der in dem „Eingesendet" gebrachte Einwand: eS sei mit
Oesterreich besser und leichter mit dem Silbergulden verkehren,
als mit Gold resp. Franken; und besonders, weil wir die
gleiche österreichische Scheidemünze hätten; zudem sei dem
Oesterreicher sein Silber bekannter und geläufiger als das
Gold, möge folgende Erwiederung erfahren: Vorerst muß ja
auch der Hilbergulden in Oesterreich umgewechselt werden, also
besteht in dieser Hinsicht gegenüber dem „Franken" kein Vortheil.
Ferner ist die Ansicht, wir hätten die gleiche Scheidemünze
wie Oesterreich, vollständig irrig. Seitdem die Silber 10'und
5 kr. Stücke nicht mehr coursteren, haben wir vielmehr außer
den ViertelSgulden gar keine Scheidemünze, die zu unseren
Silbergulden paßt. Vor der Zeit der Silberentwerthung be-
halfen wir uns mit der damals passenden Schweizerbilomünze;
seitdem ist diese naturgemäß „zu theuer" geworden; und wir
sind, wenn auch nicht gesetzlich, gezwungen durch den Mangel
jeder anderen Scheidemünze die österreich. 20 und 10 kr.
Banknotenwährung nach dem CourSwerthe zu nehmen. Streng