Liechtensteinische
Fünfter Jahrgang
Vaduz, Freitag
Nr. f.
den 16. Februar 1877.
Amtlicher Theil.
G Vif t.
Von dem fürstl. Landgerichte wurde für gut befunden, die
Bormundschaft über Ludwig Risch von Schaan wegen Ver-
schwendung auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den bis-
herigen Vormund Anton Risch Nr. 148 in Schaan mit der
Fortführung der Vormundschaft zu beauftragen.
Fürstl liechtenstein. Landgericht
Vaduz, am 14. Februar 1877.
Keßler.
Nichtamtliche Anzeigen.
Dekanntmachung.
Die Urwählerliste für die LanvtagSwahlen von der
Gemeinde Vaduz liegt von heute an während 14 Tagen
im Schulhaufe zu Jedermanns Einsicht offen, was hiemit
zur Kenntniß gebracht wird.
Vaduz, 12. Februar 1877.
_ Die Gemeindevorftehung.
Badnz. Etwaige Bestellungen von Biinmen und Ebel-
reifern wollen, im Interesse der Besteller, recht bald gemacht
werden.
Oberlehrer Hinger.
Theater in Sargans.
Sonntag, den 18. Februar
wird im Riißli in Schwefelbad aufgeführt:
Der Loder vom LinÄhammerhof.
Ländliches Charaktergemä'de in 4 Akten nach Hermann Schmidts
Erzählung (Gartenlaube) von Karl Wexel
Eintritt: l. Platz Frank 1— II, Platz —.70 Cent.
Anfang 2% Uhr Nachmittags.
Zu zahlreichem Besuche ladet hochachtungsvollst ein
die Theatergesellschaft.
Streiflichter zum WahrungSftreite.
Wer die von uns in den letzten Nummern der „L. W."
veröffentlichten Artikel über die liechtensteinische Münzfrage ge-
lesen hat, wird zur Genüge daraus ersehen haben: daß wir
weder als Anhänger noch als Bertheidiger des
neuen MünzgesetzeS unsere Ansichten entwickel-
ten, sondern ausdrücklich daS Münzgesetz in seiner
jetzigen Form als einen politischen Fehler er-
klärten. AuS diesem Grunde müssen wir auch die Gegen-
strömung, soweit fte stch auf dem Boden unserer Verfassung
bewegte und bewegt, als eine nothwendige und begründete Er-
scheinung betrachten. Wie wir aber schon darauf aufmerksam
gemacht haben, ist jetzt besonders vor der Gefahr zu warnen:
haß die herrschende Strömung mit dem fehlerhasten Münzge-
setze nicht auch die gesunde Idee einer Münzregelung überhaupt
mit sich fortreiße und untergrabe und hiemit „da* Kind mit
dem Bade" ausgeschüttet werde. Wenn man die ganze Sach-
läge nach Parteien veranschaulichen will, so haben wir sozu-
sagen nur noch zwei Parteien :
1) Gegner deS „jetzigen MünzgesetzeS", die aber dennoch
tiät Münzregelung dringend wünschen und zwar in einer Art
und Weise, daß man dabei sowohl den Rechten deS Schuldners
und Gläubigers, wie auch den hiebei in Betracht kommenden
BilligkeitSrückstchten gerecht wird. — DaS ist der Standpunkt,
den wir vertreten.
2) Gegner deö „jetzigen Münzgesetzes" und einer Münz-
regelung überhaupt, die also wieder „beim Alten" bleiben und
den österreichischen Silbergulden trotz seiner Entwerthung für
voll nehmen wollen.
Ein, wenn auch wie wir glauben, kleiner Theil dieser letz-
ttren Partei will sogar daS österreichische Papiergeld eingeführt
wissen. —
Das „neue Münzgesetz" ist ststirt und wird und muß we-
gen seiner „Fehler" beim nächsten Landtag ganz außer Kraft
gesetzt werden. Wir haben eS somit nur noch mit der Frage
zuthun: Soll überhaupt noch eine Münzregelung
auf Grund eines anderen MünzgesetzeS stattfin-
den, oder soll AlleS wieder beim „Alten" bleiben?
Wir glauben nur im Interesse deS ganzen Landes und im
Interesse jedeS Einzelnen zu sprechen, wenn wir die Nothwen-
digkeit und Nützlichkeit einer Münzregelung (freilich auf dem
Boden einer anderen GefetzeSform) festhalten und für diese
Idee unsere Ansichten entwickeln.
Vorerst einige Erklärungen über daS Geldwesen an sich:
DaS Geld ist ein körperliches Gut, das im Verkehre als all-
gemeines Tauschmittel genommen und gegeben wird, und als
solches schön in sich selbst wenigstens annähernd den Gegen-
Werth hat. Dazu eignen sich besonders die Metalle: Gold,
Silber und Kupfer, welche auch von jeher zum Bermünzen
angewendet wurden. Früher wurde in den meisten Staaten
das Silber als daS allgemeine Werthbestimmungsmittel zur
Anwendung gebracht, wobei dann das Gold unter diesen Um-
ständen einen veränderlichen Werth hatte. Jetzt haben wir in
Folge der vermehrten Silberproduktion u. s. w. daö umgekehrte
VerMtniß, d. h. daS Gold gilt in den meisten Staaten al5