Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

bewiesenen Thatsachen jetzt kennt, ein solches 
zweideutiges (ja und nein) Verhalten durchaus 
nicht billigen kann; weil auch sie auf ein gege- 
beneS Manneswort (sei dieses nun freundlich oder geg 
nerisch) noch etwas hält. 
Sollte Herr I. M. Oehri mit dieser „Streifbeleuchtung" 
nicht zufrieden sein, so haben wir noch ein anderes auch ur- 
fundlich erwiesenes parlamentarisches Stücklein vorräthig, das 
gar köstlich und amüsant ist, das wir aber vorderhand nicht 
offenkundig machen wollen. 
Der ganze Artikel von Herrn I M. Oehri beruht somit 
1) auf Entstellungen, die gegen Personen direkt ge- 
richtet sind (hiezu vergleiche man die in diesem Blatte 
folgende Gegenerklärung) 
2) aufabsichtlicherBerdüch tigu ng und Herunter- 
setzung der Landtags Majorität besonders in 
der Person der sogen. „Herren". 
Herr Oehri hätte viel besser gethan anstatt all' dieser 
„Schimpfereien", die die Münzfrage auch nicht um ein Haar 
breit zur Lösung vorwärts bringen, seine jetzt gewonnenen An- 
sichten über eine Münzregelung sachlich zur Mitteilung zu 
bringen. Ein solches Vorgehen kann zur Aufklärung nur bei- 
tragen und der Sache selbst dienen; während persönliche An 
griffe und Ausschreitungen Argwohn und Mißtrauen säen 
müssen. 
Wir haben mit den heutigen „Streiflichtern" daS rein 
sachliche Gebiet deS „WäbrungSstreiteS" ein bischen verlassen 
müssen, weil durch den Artikel deS Herrn Oehri eine Erwie- 
derung nothwendig begründet wurde. Die Erwiederung mußte 
aber eher ironisch ausfallen und sich an die politische Persön- 
lichkeit deS Herrn Oehri halten, weil Herr Oehri die Münz- 
frage selbst sozusagen nur nebenbei berührte und seinen Haupt- 
Jagd-Spieß gegen Persönlichkeiten richtete. 
Der ruhigere Sinn der Bevölkerung möge darüber urtheilen 
und entscheiden, ob derartige Angriffe deS „neuerstandenen 
VolkSmanneS" im Interesse unserer öffentlichen Zustände er- 
sprießlich sind oder nicht. 
Wir glauben damit daS Nöthige über den ärgerlichen Zwi- 
fchenfall gesagt zu haben und können mit Nächstem wieder auf 
unsere Münzfrage selbst zurückkommen, um nach unserem besten 
Glauben und Wissen zur Aufklärung der Sache unser Schers- 
lein beizutragen. 
Vaterländisches. 
Bad«;, 7. Februar. (Zur persönlichen Rechtfer 
tigung.) In einem „Eingesendet" von Nr. 9 der „Feldkr. 
Ztg." erklärt Herr I. M. Oehri von Eschen, ich hätte in de- 
II. Commissionssitzung deS letzten Landtages anläßlich der VorS 
berathung des MünzgesetzeS den Ausdruck fallen lassen: „DaS 
Volk gilt nichts u. s. w." Dieser Behauptung de- 
HerrnOehri gegenüber erkläre ich heute imgler 
chemSinne, wie soich eS schon in Nr. tv der „Feldk 
Ztg." von mir geschehen ist, daß der oben genannte 
mir in den Mund gelegte AuSdruck nie über Lip- 
Pen gekommen und somit gänzlich auS der Luft 
gegriffen ist. DaS Zeugniß der damals anwe- 
senden Commissio nSMitglieder, auf welches ich 
mich berufe, wird meine heutigen Worte, wenn 
nothwendig, bestätigen. 
Wohl habe ich damals, als der Abg. Kaiser den Antrag 
stellte, man möge daS Volk über daS neue Münzgesetz abstim- 
men lassen, erklärt, daß dieses nach unserer Verfassung unzu- 
lässig sei, daS Volk habe dieses Recht seinen Abgeordneten 
übertragen. Meine weitern Aeußerungen gingen ferner dahin, 
daß eS Pflicht eines jeden Abgeordneten sei, nach seiner eige- 
nen Ueberzeugung zu stimmen , daß nicht jede Strömung im 
Volke denselben schwankend machen dürfe, denn sonst hätten 
wir heute weder die Entwäßerung noch unser Straßennetz in 
die Alpen ausgeführt. 
* Wenn ich überhaupt jener Verächter deS allgemeinen Volks- 
willens wäre, als den der streitbare Herr I. M. Oehri mich 
hinzustellen beliebt, fo wäre eS mir gewiß nicht eingefallen bei 
den nun abgetretenen Abgeordneten die MandatSniederlegung 
in Anregung zu bringen und in dem von mir verfaßten di! 
MandatSniederlegung begründenden Schreiben die Worte zu ge- 
brauchen: 
„Um dem Lande Gelegenheit zu verschaffen, 
seine Gesinnung durch Neuwahlen unverfälscht 
äußern zu können u. s. w. legenwirAbgeordnete 
unser Mandat nieder. 
Herr Oehri hat somit, wenn er mir jenen AuSdruck in den 
Mund legte entweder falsch gehört oder eine offene 
Verleumdung beabsichtigt. 
I» jedem Falle gebietet mir die Pflicht, der 
artige Angriffe auf mein politisches Ehrgefühl 
entschieden zurück zu weisen. 
Da der ehemalige Abgeordnete I. M. Oehri in seinem 
„Eingesendet" an die „Felvk Zeitung", daS er als „offenes 
Wort" bezeichnet, ferner bestrebt ist, nicht nur die Mitglieder 
deS letzten Landtages, sondern auch die Abgeordneten der 
frühern Landtage zu verdächtigen und sich selbst Aeußerungen 
in den Mund legt, die ein Anderer gesprochen, so erlaube ich 
mir ebenfalls einen kleinen Rückblick auf die öffentliche Tä 
tigkeit dieseS „offenen und korrekten" VolkSmanneS zu werfen, 
indem ich der Kürze halber auf folgende durch die bezüg, 
lichen LandtagSakten leicht zu erhärtende That- 
fachen hinweise. 
t. Hat Herr I. M. Oehri bei seinem vor 5 wahren er- 
folgten Eintritte in den Landtag folgenden BerfassungSeid 
geschworen: „Ich gelobe die Staatsverfassung und 
die bestehenden Gesetze zu halten und in dem 
Landtage daS Wohl deS Vaterlandes ohne Ne- 
benrücksichten nach meiner eigenen Ueberzey- 
gung zu beobachten. So wahr mir Gott helfet 
2. Hat Herr I. M. Oehri in der Landtagssitzung vom 
5. Juni 1874 dem Antrage des LandeSauSschusseS: „ES fei 
die fürstl. Regierung dringend zu ersuchen de« 
Landtage einen Gesetzentwurf über die Regelung 
deS LandeSmünzwesenS vorzulegen, weil in 
Folge der fortwährenden Entwerthung deS 
österr. SilberguldenS jeder Tag den LandeSbe- 
wohnern im Verkehre mit der Schweiz und 
Deutschland Verluste bringe" mit allen übrigen Ab- 
geordneten beigestimmt. 
3.* Ist Herr I M. Oehri in der KommissionSsitzung vom 
20. Dez. 1876 dem neuen Münzgesetze unter den bekanntet» 
von ihm selbst vorgeschlagenen Abänderungen beigetreten und 
gab sogar mit Handschlag daS Versprechen ab, in der folgen- 
den LandtagSsitzung unter diesen Abänderungen für daS Münz- 
gesetz zu stimmen. 
4. Hat in der gleichen KommissionSsttzung nicht der Abg. 
I. M Oehri sondern Herr Hauptmann Rheinberger de» 
Wunsch geäußert, eS möchte die rechtliche Notwendigkeit un- 
serer Währungsregelung einer juristischen Fakultät zum Ent- 
scheid vorgelegt werden. 
5. Ist der gleiche Herr I. M. Oehri an der Spitze der 
bekannten gesetzeswidrigen Demonstration vor den Chef der 
fürstl. Regierung getreten, um die Sistirung des MünzgesetzeS 
unter Androhung deS Anschlusses an Oesterreich zu verlangen. 
Auf diese offenkundigen Thatsachen hin aber scheut sich 
der Herr I. M. Oehri nicht, andern Abgeordneten nicht ge- 
sprochene Worte in den Mund zu legen, Worte, die ein An- 
derer gebraucht stch selbst zuzueignen und die UeberzeugungS-
	        

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