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Wesens abgespielt hat, bedauernswerthe Ausschreitungen und Fehler
zu verzeichnen. Es liegt nicht annähernd in meiner Absicht auf
dieselben näher einzugehen, vielmehr trachte ich darauf hin, die
Stellung des gegenwärtigen Landtages zu dem Geschehenen an
der Hand der Verfassung zu präzisireu.
Diese gibt allerdings dem Landtage im gegebenen Falle das
Recht in die Hand, über das Vorgefallene Aufklärung sich zu
verlangen, und eveutuell rügend einzutreten. Sie berechtigt den
Landtag aber auch, über das Geschehene im Interesse des
Friedenswerkes, weder tadelnd noch anerkennend hinwegzugehen,
ja sie macht es unter den gegenwärtigen Umständen zur Pflicht,
einem braven und thätigen Völklein, das im harten Kampfe mit
verschiedenen elementaren Feinden um sein Dasein ringt, doch
wenigstens den innern Frieden zu erhalten und wieder zu be-
festigen. Die parlamentarische Geschichte anderer konstitutioneller
Staaten weist für solche Vorgänge hinreichende Beispiele auf.
Es ist zu hoffen oder vielmehr als sicher anzunehmen, daß
der glücklich hinter uns liegende Kamps neben manchen unange-
nehmen Erfahrungen auch wohlthätige erzeigt hat, welche bei der
zukünftigen Behandlung wichtiger Landesfragen ihre günstige
Einwirkung sicherlich nicht verfehlen werden.
Wenn ich diese allgemeinen Betrachtungen über das hinter
uns liegende Gute mir erlaubt habe, so wollte ich damit den
Gefühlen und Anschauungen der geehrten Versammlung keines-
Wegs vorgreifen, weil mir- jedoch bekannt ist, daß beinahe alle
hier anwesenden Landtagsmitglieder mit meiner oben gemachten
Anschauung unserer politischen Lage übereinstimmen, so erachtete
ich es für meine Pflicht, von dieser Stelle ans vorzüglich unserer
Bevölkerung zu konstatiren, mit welchen Gefühlen und Grund-
sähen der gegenwärtige ans eine harte Kampfesperiode folgende
Landtag seine regelmäßigen Arbeiten beginnt.
Als I. Gegenstand erscheint die Beeidigung des nen
eingetretenen Ersatzmannes Jos. Tschetter von Schaan. Derselbe
legt den Verfassungseid in die Hände des Präsidenten ab.
II. Verlesung des Protokolls der letzten
Sitz nn g.
Dasselbe wird verlesen und genehmigt.
III. Beschlußfassung über öen Bericht des
Landesausschusses betreffend die Landes- und
öffentlichen Fo ndsrechnnngen.
Die von dem Landesausschusse als hinreichend begründet zur
nachträglichen Genehmigung anempfohlenen Mehrauslagen werden
einstimmig bewilliget.
Diese fassen folgende Posten in sich:
I. Für Administration und Gerichtswesen 577 fl. 74 kr.
II. Für Finanzzwecke 1509 fl. 18 kr.
III. Für Viehprämien 148 fl. —
IY. Für außerordentliche Zwecke. Als solche erscheinen:
1. Kursdifferenz beim Verkauf von Werthpapieren 837 fl. —
2. Stipendien für die Lehramtskandit. Büchel und
Batliner, a 80 fl. 160 fl. —
3. Feuerversicherung ärarischer Objekte 30 fl. —
4. Banauslagen für landschäftl. Banokjekte 230 fl. —
5. Honorar f. Gem. Kassieren für Stenereinhebg. 90 fl. —
6. Taglöhne, Frachtspesen n. andere kl. Auslagen 37 fl. 98 kr.
V. Für Schulzwecke 72 fl. 10 kr.
Ebenso erhielt der Schlußantrag, des Landesausschusses „Es
sei die Landesrechnung pro 1876 zu genehmigen" einstimmige
Annahme.
Bezüglich der öffentlichen Fondsrechmmgen pro 1876 wird
der Antrag des Landesausschusses, denselben die Genehmigung
zu ertheilen, angenommen.
IV. Bericht der land schäftlichen Sparkassa-
kommission betreffend die Ne chnungsgebarung
währenddesJahresl87 6.
Wird zur zustimmenden Kenntniß genommen.
V. Berathuug und Beschlußfassung über den
L a n d e s v o r a n s ch l a g f ü r das Jahr 1 8 78.
Die von der fürstlichen Regierung diesbezügliche Vorlage
lautet wörtlich:
Sanbezvoxan schlag
für daö Ftthp I8S8.
Nr.
1.
2.
3.
4,
5.
<Grfo r d c r n i ß.
Für den Landtag .
Taggelder und BureananLlagen
Für Administration und Gerichtswesen
a) Gebalte und Beume der Landesbediensteten .
c) Amtserfordernisse, Landeskommissionen, Häftlmgeverpflegnng
Für Schulzwecke
a) Subventionirung der Land.'sschule
Für Landeskultur
a) Straßcnkonservirunss
b) Subvention für Rüfeschutzbauten
c) „ der Ruggeler Schiffsfähre
d) Viehprännen
ej Prämien für Alpenverbessernng
f) Waldaufsehergratifikationen .....
Für Finanzzwecke . . . .
a) Miethzinse und Zollgebändereparaturen
b) Honorar der Gemeindekassiere für die Steuereinhebung
c) Verzinsung der Gemeindedarlehen zu Rheiuwuhrbauten
d) Beiträge zu öffentlichen Fonden . .
e) Abzahlung der 4. Darlehensrate an die fürstl. Maj.-Hanptkassa
5) Agiotage , . . .
/
Gesammtsumme der Ausgaben:
! Abtheilnng
| Hauptrubrik.
fl.
kr.
fl-
300
kr.
300
i
i
i
14,076
1
43 :
! 10,662
! 1,213
50
93
!
! 2,200
i
>
—
1,892
!
220
—
\
i 1,672
!
—
6,394
]
! 5,500
—
!
j
i 400
—
1
90
—
j
j
274
—
|
!
100
—
30
—
15,575
375
—
50
—
4,200
—
600
—
8,750
—
1,600
—
38,187
43