Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

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Wesens abgespielt hat, bedauernswerthe Ausschreitungen und Fehler 
zu verzeichnen. Es liegt nicht annähernd in meiner Absicht auf 
dieselben näher einzugehen, vielmehr trachte ich darauf hin, die 
Stellung des gegenwärtigen Landtages zu dem Geschehenen an 
der Hand der Verfassung zu präzisireu. 
Diese gibt allerdings dem Landtage im gegebenen Falle das 
Recht in die Hand, über das Vorgefallene Aufklärung sich zu 
verlangen, und eveutuell rügend einzutreten. Sie berechtigt den 
Landtag aber auch, über das Geschehene im Interesse des 
Friedenswerkes, weder tadelnd noch anerkennend hinwegzugehen, 
ja sie macht es unter den gegenwärtigen Umständen zur Pflicht, 
einem braven und thätigen Völklein, das im harten Kampfe mit 
verschiedenen elementaren Feinden um sein Dasein ringt, doch 
wenigstens den innern Frieden zu erhalten und wieder zu be- 
festigen. Die parlamentarische Geschichte anderer konstitutioneller 
Staaten weist für solche Vorgänge hinreichende Beispiele auf. 
Es ist zu hoffen oder vielmehr als sicher anzunehmen, daß 
der glücklich hinter uns liegende Kamps neben manchen unange- 
nehmen Erfahrungen auch wohlthätige erzeigt hat, welche bei der 
zukünftigen Behandlung wichtiger Landesfragen ihre günstige 
Einwirkung sicherlich nicht verfehlen werden. 
Wenn ich diese allgemeinen Betrachtungen über das hinter 
uns liegende Gute mir erlaubt habe, so wollte ich damit den 
Gefühlen und Anschauungen der geehrten Versammlung keines- 
Wegs vorgreifen, weil mir- jedoch bekannt ist, daß beinahe alle 
hier anwesenden Landtagsmitglieder mit meiner oben gemachten 
Anschauung unserer politischen Lage übereinstimmen, so erachtete 
ich es für meine Pflicht, von dieser Stelle ans vorzüglich unserer 
Bevölkerung zu konstatiren, mit welchen Gefühlen und Grund- 
sähen der gegenwärtige ans eine harte Kampfesperiode folgende 
Landtag seine regelmäßigen Arbeiten beginnt. 
Als I. Gegenstand erscheint die Beeidigung des nen 
eingetretenen Ersatzmannes Jos. Tschetter von Schaan. Derselbe 
legt den Verfassungseid in die Hände des Präsidenten ab. 
II. Verlesung des Protokolls der letzten 
Sitz nn g. 
Dasselbe wird verlesen und genehmigt. 
III. Beschlußfassung über öen Bericht des 
Landesausschusses betreffend die Landes- und 
öffentlichen Fo ndsrechnnngen. 
Die von dem Landesausschusse als hinreichend begründet zur 
nachträglichen Genehmigung anempfohlenen Mehrauslagen werden 
einstimmig bewilliget. 
Diese fassen folgende Posten in sich: 
I. Für Administration und Gerichtswesen 577 fl. 74 kr. 
II. Für Finanzzwecke 1509 fl. 18 kr. 
III. Für Viehprämien 148 fl. — 
IY. Für außerordentliche Zwecke. Als solche erscheinen: 
1. Kursdifferenz beim Verkauf von Werthpapieren 837 fl. — 
2. Stipendien für die Lehramtskandit. Büchel und 
Batliner, a 80 fl. 160 fl. — 
3. Feuerversicherung ärarischer Objekte 30 fl. — 
4. Banauslagen für landschäftl. Banokjekte 230 fl. — 
5. Honorar f. Gem. Kassieren für Stenereinhebg. 90 fl. — 
6. Taglöhne, Frachtspesen n. andere kl. Auslagen 37 fl. 98 kr. 
V. Für Schulzwecke 72 fl. 10 kr. 
Ebenso erhielt der Schlußantrag, des Landesausschusses „Es 
sei die Landesrechnung pro 1876 zu genehmigen" einstimmige 
Annahme. 
Bezüglich der öffentlichen Fondsrechmmgen pro 1876 wird 
der Antrag des Landesausschusses, denselben die Genehmigung 
zu ertheilen, angenommen. 
IV. Bericht der land schäftlichen Sparkassa- 
kommission betreffend die Ne chnungsgebarung 
währenddesJahresl87 6. 
Wird zur zustimmenden Kenntniß genommen. 
V. Berathuug und Beschlußfassung über den 
L a n d e s v o r a n s ch l a g f ü r das Jahr 1 8 78. 
Die von der fürstlichen Regierung diesbezügliche Vorlage 
lautet wörtlich: 
Sanbezvoxan schlag 
für daö Ftthp I8S8. 
Nr. 
1. 
2. 
3. 
4, 
5. 
<Grfo r d c r n i ß. 
Für den Landtag . 
Taggelder und BureananLlagen 
Für Administration und Gerichtswesen 
a) Gebalte und Beume der Landesbediensteten . 
c) Amtserfordernisse, Landeskommissionen, Häftlmgeverpflegnng 
Für Schulzwecke 
a) Subventionirung der Land.'sschule 
Für Landeskultur 
a) Straßcnkonservirunss 
b) Subvention für Rüfeschutzbauten 
c) „ der Ruggeler Schiffsfähre 
d) Viehprännen 
ej Prämien für Alpenverbessernng 
f) Waldaufsehergratifikationen ..... 
Für Finanzzwecke . . . . 
a) Miethzinse und Zollgebändereparaturen 
b) Honorar der Gemeindekassiere für die Steuereinhebung 
c) Verzinsung der Gemeindedarlehen zu Rheiuwuhrbauten 
d) Beiträge zu öffentlichen Fonden . . 
e) Abzahlung der 4. Darlehensrate an die fürstl. Maj.-Hanptkassa 
5) Agiotage , . . . 
/ 
Gesammtsumme der Ausgaben: 
! Abtheilnng 
| Hauptrubrik. 
fl. 
kr. 
fl- 
300 
kr. 
300 
i 

i 
i 
14,076 
1 
43 : 
! 10,662 
! 1,213 
50 
93 

! 
! 2,200 
i 
> 
— 
1,892 
! 
220 
— 

\ 
i 1,672 
! 
— 
6,394 
] 
! 5,500 
— 

! 
j 
i 400 
— 

1 
90 
— 

j 
j 
274 
— 

| 
! 
100 
— 


30 
— 
15,575 

375 
— 


50 
— 


4,200 
— 


600 
— 


8,750 
— 


1,600 
— 




38,187 
43 



	        

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