Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

Als nächster Gegenstand erschien die Wahl deS Landtags- 
Bureau und der Kommissionen für die Regierungsvorlagen. Vor 
der Wahl theilte der fürstl. Regierungskommissär mit, daß 
Seine Durchlaucht die Wahl des Präsidenten und Vice- 
Präsidenten zum Vorhinein zu bestätigen geruht habe. 
Die hierauf vorgenommenen Wahlen ergaben folgendes Re- 
sultat: 
Präsident: Dr. Rud. Schädler mit 11 gegen 3 Stimm. 
Vicepräsident: Pfarrer Erni mit 13 Stimmen. 
Sekretäre: Hauptmann Rheinberger mit 13 Stimmen, 
'Vorsteher Vogt mit 11 Stimmen. 
In die Kommission für die Regierungsvorlagen wurden ge- 
wählt: F. I. Biedermann, Pfarrer Erni, F. I. Kind, Haupt- 
mann Rheinberger, Dr. R. Schädler. 
Vaterländisches. 
Baduz, 28. Nov. (Viehsperre.) Di? von der hiesig, 
fürstl. Regierung und der k. k. Bezirkshauptmannschaft nachge- 
suchte Aufhebung der Viehsperre hat der schweiz. Bundesrath 
abgelehnt, dagegen hat die St. Galler Kantonsregierung nach- 
folgende Bekanntmachung betreffend die Einfuhr von Stellvieh 
und den Verkehr mit Arbeitsvieh von und nach Vorarlberg und 
dem Fürstenthum Liechtenstein erlassen. 
Die schweizerische Bundesbehörde hat in Anbetracht der Nach- 
theile für den Grenzverkehr eine Milderung des Verbots der 
gänzlichen Vieheinfuhr vom 23. Oktober l. I. dahin eintreten 
lassen, daß sie die Einfuhr von Stellvieh aus Vorarlberg und 
dem Fürstenthum Liechtenstein in die Dörfer und Ortschaften 
längs des Rheins und überhaupt dahin, wo solches bisher üblich 
war, unter denjenigen schützenden Bestimmungen gestattet, welche 
Sicherheit bieten, daß nur Vieh aus seuchefreien Gegenden eiu- 
geführt werde und daß dasselbe nicht in den Handel komme. 
Gemäß dieser Schlußnahme verordnen wir: 
1. Die Einfuhr von Stellvieh ist nur an den Stationen 
Au und Oberriet gegen Vorweis eines amtlichen Viehgesundheits- 
scheines für die Dauer von drei Wochen gestattet. 
2. Die Einfuhr ist ausdrücklich nur für Stellvieh aus Vor- 
arlberg und Liechtenstein zulässig. Dasselbe ist an der Grenze 
tierärztlich zu untersuchen und mit deutlich sichtbarem Abzeichen 
(Ziffern in Haarschnitt) zu versehen. Die Nummer der Thiere 
muß im Passierschein vorgemerkt werden. 
3. Der Empfänger solcher Thiere hat den Passirschein beim 
Gemeindeamte abzugeben und übt dasselbe Kontrole. 
4. Handel oder Tausch mit solchem Stellvieh wird als Bruch 
der Sperre betrachtet und demgemäß bestraft. 
Desgleichen hat die schweizerische Bundesbehörde den Verkehr 
mit Arbeitsvieh zum Zwecke der Bewirtschaftung des über 
rheinischen Grundbesitzes bis auf Weiteres erlaubt. 
Die zu diesem Zwecke zu gebrauchenden Thiere sind bei deu 
Einnehmern der Einfuhrstationen anzumelden, dort auf Kontrole 
zu nehmen und die Kontrylnummer dem betreffenden Thiere mit- 
telst Haarschnitt beizubringen. 
Der Verkehr mit Arbeitsvieh ist von den Einnehmern genau 
zu überwachen. 
Uebertretuugen unterliegen den Strafbestimmungen des Bun- 
desgesetzes vom 8. Hornung 1872. 
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß der Miß- 
brauch dieser ausnahmsweise gestatteten Begünstigungen die so- 
fortige Aufhebung derselben zur Folge hätte und laden wir 
sämmtliche Behörden ein, auf den Vollzug obbenannter Bestim- 
mungen des Genauesten zu achten. 
St. Gallen, den 19. November 1877. 
Der Landammann: 
Dr. F. Curti. 
Im Namen des RegierungsratheS, 
Der Staatsschreiber: 
Zingg. 
Baduz, 28. Nov. (Mord.) Sonntag den 25. d. Mts. 
wurde in Schaanwald eine ruchlose That begangen, welcher ein 
junger Mann von 19 Jahren zum blutigen Opfer fiel. 
Zirka 10 Uhr Abends des genannten Tages befanden sich 
neben andern Gästen auch 2 Arbeiter aus der Vallaster'schen 
Fabrik in Galmist im Wirthshause in Schaanwald, welche bald 
darauf in scheinbar friedlichem Zustande die Wirtschaft verlie 
ßen. Eine halbe Stunde später hörte der unweit der erwähnten 
Wirtschaft an der Straße wohnende Bauersmann Jäger kläg- 
liche Hülferufe, auf welche Wahrnehmung hin er auf die Straße 
eilte und dort den Alois Böhler aus Bildstein aus einer Hals- 
wunde blutend und schon mit dem Tode ringend fand. Nach- 
dem er den Unglücklichen und dessen Zustand erkannt hatte, eilte 
Jäger zu den in der Nähe wohnenden Eltern des Alois Böhler, 
nach deren Ankunft der Verletzte bald den Geist aufgab. Der 
Thäter, ein gewisser Bröll aus Dornbirn, wurde noch in der 
Nacht in Haft genommen und andern Tags früh dem fürstl. 
Landgerichte übergeben, wo er das Geständniß ablegte, mit dem 
Alois Böhler gerauft und demselben mit einem Messer einen 
Stich versetzt zu haben. 
Die Verletzung, welche der Getödtete erhielt, ging in den 
Hals und durch die Luftröhre. Dem Verunglückten sagt man 
nach, daß er ein braver, fleißiger Mensch gewesen sei. Die un- 
glücklichen Eltern sind daher doppelt zu bedauern. 
Neueste Nachrichten v. Kriegsschauplätze. 
Wien, 22. Nov. Die „Polit. Korr." berichtet aus Bu- 
karest, 22. Nov.: Nach mehrtägigem äußerst blutigem Kampf 
eroberten die Rumänen in Folge eines kombinirten Angriffs gestern 
Morgen Rahowa. Während der Oberst Slanitscheanu Rahowa 
stürmte, überschritten die Rumänen die Donau bei Beket. Ein 
Theil der rumänischen Truppen besetzte Rahowa, ein anderer 
Theil verfolgt die gegen Widdin sich flüchtenden Türken. Die 
Verbindung mit Rahowa wurde sofort durch ein Donau-Kabel 
hergestellt. Die rumänischen Batterien steckten gleichzeitig dm 
Ort Cibri-Palanka in Brand und bohrten einen türkischen Mo- 
nitor in Grund. Die Verbindung der Türken zwischen Widdin 
und der unteren Donau ist sonach fast gänzlich abgeschnitten. — 
Ferner meldet die „Polit. Korr." aus Cetinje, 22. Nov.: 
Plamenatz griff mit 600 Mann 3000 verschanzte Türken bei 
Anamaliti in der Nacht vom 18. auf den 19. Nov. an, er- 
stürmte zwei türkische Schanzen, wurde jedoch schließlich mit einem 
Verluste von 100 Todten und Verwundeten zurückgeschlagen. 
St. Petersburg. 26. Nov. Offizielle Meldung aus Bo- 
got, 25. Nov.: Gestern Abends nahmen die Kolonnen deS 
Prinzen Alexander von Oldenburg und des Flügeladjutanten Ober 
sten Lubowitzky unter dem Oberkommando General Dandeville's 
die befestigte Stadt Etropol ein. Die Türken flüchteten in gro- 
ßer Unordnung, von den Dragonern verfolgt. Der Verlust der 
Russen ist sehr unbedeutend. Die russischen Truppen mußten un- 
glaubliche Schwierigkeiten überwinden, welche sich aus der Ge- 
birgsnatur ergaben. Das Benehmen der Truppen war über alles 
Lob erhaben. 
Bukarest, 25. Nov. Offiziell. Nach einem zwei Tage 
hindurch dauernden Kampfe wurde die starke Position von Pra- 
wetz am 23. Nov. genommen. Zehn türkische Tabors flohen in 
Unordnung. Die Verluste scheinen unbedeutend zu sein. General 
Rauch hat mit dem Semofski'schen Garderegiment und dem 
Schützenbataillon der kaiserlichen Familie den Kampf entschieden. 
Konstantinopel, 25. Nov., Abends. Das Gerücht von 
einem Ausfall Osman Paschas bedarf der Bestätigung. Es 
zirkuliren widersprechende Angaben; auch ist keinerlei offizielle 
Nachricht hierüber veröffentlicht worden. 
Konstantinopel, 26. Nov. OSmer Fewzi ist interimistisch 
zum Oberkommandanten der Bürgergarde ernannt worden. —
	        

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