Als nächster Gegenstand erschien die Wahl deS Landtags-
Bureau und der Kommissionen für die Regierungsvorlagen. Vor
der Wahl theilte der fürstl. Regierungskommissär mit, daß
Seine Durchlaucht die Wahl des Präsidenten und Vice-
Präsidenten zum Vorhinein zu bestätigen geruht habe.
Die hierauf vorgenommenen Wahlen ergaben folgendes Re-
sultat:
Präsident: Dr. Rud. Schädler mit 11 gegen 3 Stimm.
Vicepräsident: Pfarrer Erni mit 13 Stimmen.
Sekretäre: Hauptmann Rheinberger mit 13 Stimmen,
'Vorsteher Vogt mit 11 Stimmen.
In die Kommission für die Regierungsvorlagen wurden ge-
wählt: F. I. Biedermann, Pfarrer Erni, F. I. Kind, Haupt-
mann Rheinberger, Dr. R. Schädler.
Vaterländisches.
Baduz, 28. Nov. (Viehsperre.) Di? von der hiesig,
fürstl. Regierung und der k. k. Bezirkshauptmannschaft nachge-
suchte Aufhebung der Viehsperre hat der schweiz. Bundesrath
abgelehnt, dagegen hat die St. Galler Kantonsregierung nach-
folgende Bekanntmachung betreffend die Einfuhr von Stellvieh
und den Verkehr mit Arbeitsvieh von und nach Vorarlberg und
dem Fürstenthum Liechtenstein erlassen.
Die schweizerische Bundesbehörde hat in Anbetracht der Nach-
theile für den Grenzverkehr eine Milderung des Verbots der
gänzlichen Vieheinfuhr vom 23. Oktober l. I. dahin eintreten
lassen, daß sie die Einfuhr von Stellvieh aus Vorarlberg und
dem Fürstenthum Liechtenstein in die Dörfer und Ortschaften
längs des Rheins und überhaupt dahin, wo solches bisher üblich
war, unter denjenigen schützenden Bestimmungen gestattet, welche
Sicherheit bieten, daß nur Vieh aus seuchefreien Gegenden eiu-
geführt werde und daß dasselbe nicht in den Handel komme.
Gemäß dieser Schlußnahme verordnen wir:
1. Die Einfuhr von Stellvieh ist nur an den Stationen
Au und Oberriet gegen Vorweis eines amtlichen Viehgesundheits-
scheines für die Dauer von drei Wochen gestattet.
2. Die Einfuhr ist ausdrücklich nur für Stellvieh aus Vor-
arlberg und Liechtenstein zulässig. Dasselbe ist an der Grenze
tierärztlich zu untersuchen und mit deutlich sichtbarem Abzeichen
(Ziffern in Haarschnitt) zu versehen. Die Nummer der Thiere
muß im Passierschein vorgemerkt werden.
3. Der Empfänger solcher Thiere hat den Passirschein beim
Gemeindeamte abzugeben und übt dasselbe Kontrole.
4. Handel oder Tausch mit solchem Stellvieh wird als Bruch
der Sperre betrachtet und demgemäß bestraft.
Desgleichen hat die schweizerische Bundesbehörde den Verkehr
mit Arbeitsvieh zum Zwecke der Bewirtschaftung des über
rheinischen Grundbesitzes bis auf Weiteres erlaubt.
Die zu diesem Zwecke zu gebrauchenden Thiere sind bei deu
Einnehmern der Einfuhrstationen anzumelden, dort auf Kontrole
zu nehmen und die Kontrylnummer dem betreffenden Thiere mit-
telst Haarschnitt beizubringen.
Der Verkehr mit Arbeitsvieh ist von den Einnehmern genau
zu überwachen.
Uebertretuugen unterliegen den Strafbestimmungen des Bun-
desgesetzes vom 8. Hornung 1872.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß der Miß-
brauch dieser ausnahmsweise gestatteten Begünstigungen die so-
fortige Aufhebung derselben zur Folge hätte und laden wir
sämmtliche Behörden ein, auf den Vollzug obbenannter Bestim-
mungen des Genauesten zu achten.
St. Gallen, den 19. November 1877.
Der Landammann:
Dr. F. Curti.
Im Namen des RegierungsratheS,
Der Staatsschreiber:
Zingg.
Baduz, 28. Nov. (Mord.) Sonntag den 25. d. Mts.
wurde in Schaanwald eine ruchlose That begangen, welcher ein
junger Mann von 19 Jahren zum blutigen Opfer fiel.
Zirka 10 Uhr Abends des genannten Tages befanden sich
neben andern Gästen auch 2 Arbeiter aus der Vallaster'schen
Fabrik in Galmist im Wirthshause in Schaanwald, welche bald
darauf in scheinbar friedlichem Zustande die Wirtschaft verlie
ßen. Eine halbe Stunde später hörte der unweit der erwähnten
Wirtschaft an der Straße wohnende Bauersmann Jäger kläg-
liche Hülferufe, auf welche Wahrnehmung hin er auf die Straße
eilte und dort den Alois Böhler aus Bildstein aus einer Hals-
wunde blutend und schon mit dem Tode ringend fand. Nach-
dem er den Unglücklichen und dessen Zustand erkannt hatte, eilte
Jäger zu den in der Nähe wohnenden Eltern des Alois Böhler,
nach deren Ankunft der Verletzte bald den Geist aufgab. Der
Thäter, ein gewisser Bröll aus Dornbirn, wurde noch in der
Nacht in Haft genommen und andern Tags früh dem fürstl.
Landgerichte übergeben, wo er das Geständniß ablegte, mit dem
Alois Böhler gerauft und demselben mit einem Messer einen
Stich versetzt zu haben.
Die Verletzung, welche der Getödtete erhielt, ging in den
Hals und durch die Luftröhre. Dem Verunglückten sagt man
nach, daß er ein braver, fleißiger Mensch gewesen sei. Die un-
glücklichen Eltern sind daher doppelt zu bedauern.
Neueste Nachrichten v. Kriegsschauplätze.
Wien, 22. Nov. Die „Polit. Korr." berichtet aus Bu-
karest, 22. Nov.: Nach mehrtägigem äußerst blutigem Kampf
eroberten die Rumänen in Folge eines kombinirten Angriffs gestern
Morgen Rahowa. Während der Oberst Slanitscheanu Rahowa
stürmte, überschritten die Rumänen die Donau bei Beket. Ein
Theil der rumänischen Truppen besetzte Rahowa, ein anderer
Theil verfolgt die gegen Widdin sich flüchtenden Türken. Die
Verbindung mit Rahowa wurde sofort durch ein Donau-Kabel
hergestellt. Die rumänischen Batterien steckten gleichzeitig dm
Ort Cibri-Palanka in Brand und bohrten einen türkischen Mo-
nitor in Grund. Die Verbindung der Türken zwischen Widdin
und der unteren Donau ist sonach fast gänzlich abgeschnitten. —
Ferner meldet die „Polit. Korr." aus Cetinje, 22. Nov.:
Plamenatz griff mit 600 Mann 3000 verschanzte Türken bei
Anamaliti in der Nacht vom 18. auf den 19. Nov. an, er-
stürmte zwei türkische Schanzen, wurde jedoch schließlich mit einem
Verluste von 100 Todten und Verwundeten zurückgeschlagen.
St. Petersburg. 26. Nov. Offizielle Meldung aus Bo-
got, 25. Nov.: Gestern Abends nahmen die Kolonnen deS
Prinzen Alexander von Oldenburg und des Flügeladjutanten Ober
sten Lubowitzky unter dem Oberkommando General Dandeville's
die befestigte Stadt Etropol ein. Die Türken flüchteten in gro-
ßer Unordnung, von den Dragonern verfolgt. Der Verlust der
Russen ist sehr unbedeutend. Die russischen Truppen mußten un-
glaubliche Schwierigkeiten überwinden, welche sich aus der Ge-
birgsnatur ergaben. Das Benehmen der Truppen war über alles
Lob erhaben.
Bukarest, 25. Nov. Offiziell. Nach einem zwei Tage
hindurch dauernden Kampfe wurde die starke Position von Pra-
wetz am 23. Nov. genommen. Zehn türkische Tabors flohen in
Unordnung. Die Verluste scheinen unbedeutend zu sein. General
Rauch hat mit dem Semofski'schen Garderegiment und dem
Schützenbataillon der kaiserlichen Familie den Kampf entschieden.
Konstantinopel, 25. Nov., Abends. Das Gerücht von
einem Ausfall Osman Paschas bedarf der Bestätigung. Es
zirkuliren widersprechende Angaben; auch ist keinerlei offizielle
Nachricht hierüber veröffentlicht worden.
Konstantinopel, 26. Nov. OSmer Fewzi ist interimistisch
zum Oberkommandanten der Bürgergarde ernannt worden. —