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Vaterländisches.
BadlH, 28. Aug. (Zu den Landtagsw ahlen.) Wie
bekannt, hat die fürstl. Regierung, um die Fortsetzung der un-
terbtöchenen Wahlen wieder möglich zu machen, schon im Monat
Juni nach vorausgegangener Herbeiziehung der Gemeindevorsteher
den Vorschlag eingebracht, daß zunächst von den Wahlmännern
einer jeden Gemeinde ein Vertrauensmann gewählt werde; die
gewählten Vertrauenspersonen des Ober- und Unterlandes hätten
dann wieder je einen eigenen Ausschuß von 3 Mitgliedern zur
direkten Unterhandlung über die Fortsetzung des Wahlgeschäftes
zu wählen.
Dieser Vorschlag fand bei den Wahlmännern sämmtlicher
Gemeinden Beifall, worauf nachfolgende Vertrauensmänner ge-
wählt wurden:
Vorsteher Vogt für Balzers, Vorsteher Erni für Triefen,
Vorsteher Gasner für Triefenberg, Dr. Rudolf Schädler für
Vaduz, Landesthierarzt Wanger für Schaan, Vorsteher Gantner
für Planken, Lehrer Ritter für Mauren, Vorsteher Hasler für
Eschen, Vorsteher Marxer für Schellenberg, Frz. Jos. Kind für
Gamprin, Vorsteher Oehri für Ruggell.
In die engern Ausschüsse wurden wieder aus diesen gewählt:
Vorsteher Erni, Dr. Rud. Schädler, Landesthierarzt Wanger
für das Oberland und Vorsteher Hasler, Frz. Jos. Kind, Lehrer
Ritter für das Unterland.
Diese Ausschüsse haben bisher 2 Sitzungen abgehalten und
sind in der letzten derselben unter dem Beisitze des fürstl. Re-
gierungschefs zu nachfolgender Vereinbarung gekommen:
1. Von den noch offenen Abgeordnetenstellen bleiben fünf
durch die Wahl solchen Männern vorbehalten, welche die Wahl-,
männer des Unterlandes als ihres Vertrauens würdig bezeich-
nen. Zu diesem BeHufe werden dieselben 7 wahlfähige Kandi
daten den Wahlmännern der obern Landschaft namhaft machen,
woraus dann bei der nächsten Landtagswahl die obigen 5 Abge-
ordneten von den einberufenen und erschienenen Wahlmännern
des ganzen Landes gewählt werden sollen.
2. Die unterzeichneten Wahlausschüsse des Eschnerberges
nehmen den Einfluß der fürstl. Regierung dahin in Anspruch
und erklären sich auch die Ausschüsse des Oberlandes damit
einverstanden, daß beim nächsten Landtag auf verfassungsmäßigem
Wege eine Abänderung des bestehenden Landtagswahlmodus sol-
cher Art zu Stande komme, wodurch sowohl das Ober- als auch
das Unterland künftighin eine befriedigende Interessenvertretung
im Landtage erhalten.
Sämmtliche Vertrauensmänner, welche hierauf zu einer ge-
meinschaftlichen Zusammenkunft eingeladen wurden, haben diese
von den Ausschüssen getroffene Vereinbarung angenommen und
zugleich sich verpflichtet, dieselbe den Wahlmännern der zuständi-
gen Gemeinde befürwortend mitzutheilen.
Obwohl das bisherige in der Landesverfassung enthaltene
Wahlgesetz das ganze Land nur als einen Wahlkreis anerkennt
und eine gesonderte Vertretung des Ober- und Unterlandes nicht
im Auge hat, so ist die erwähnte Vereinbarung als ein frei-
williges Übereinkommen doch nicht verfassungswidrig und unter
den obwaltenden Umständen der einzige Weg unser aufgefahrenes
Staatsschiffchen wieder in den ruhigen Hafen der Verfassung
zurückzubringen.
Wessen Schuld es ist, daß das Schifflein schiffbrüchig ge-
worden ist, wollen wir heute im Interesse des Friedenswerkes
keiner weitern Erörterung unterziehen. Die Thatsache, daß un-
sere Verfassung wirklich in Gefahr sich befindet, mag für jeden
Freund derselben hinreichenden Gruud bieten, zur Wiedereinführ-
ung verfassungsmäßiger Zustände die Hand zu reichen.
Ohne den Schöpfern unserer Verfassung den geringsten Vor^
Wurf zu machen, so haben dieselben doch bei Schaffung des jetzi-
gen Wahlgesetzes 'zu gut gesehen, d. h. sie hatten die Möglichkeit
nicht im Auge, als könnten in wichtigen Landesfragen', wie die
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Münzangelegeuheit, die Ansichten des Ober- und Unterlandes
gesondert so verschieden aufeinanderstoßen.
Wenn nun derartige verschiedene Auffassungen zweier wichti-
gen Landestheile in einer Landessache vorhanden sind, so läßt sich
vom streng rechtlichen und unparteiischen Standpunkte aus be-
trachtet, nichts dagegen einwenden, wenn das Unterland zur
Wahrung seiner Interessen das Verlangen stellt, beim Landtage
durch eine seiner Bevölkerungsziffer entsprechende Anzahl von
Abgeordneten vertreten zu sein.
Anläßlich der jetzigen Wahlwirren hat man auch im Ober-
lande vielfach den Wunsch ausdrücken hören, der nächste Land-
tag möchte das Wahlgesetz dahin umändern, daß in Zukunft das
Ober- und Unterland die zustehende Anzahl von Abgeordneten
gesondert zu wählen hätten. Darauf zielt eben der zweite Punkt
der oben erwähnten Vereinbarung hin. Was nun für die nächste
Zukunft als besser angesehen wird, kann man doch folgerichtig
auch für jetzt zugestehen. Die Bevölkerungsziffer aber als be-
stimmender Faktor angenommen, ergibt für das Oberland 7 und
für das Unterland 5 Abgeordnete.
Vadnz, 29. Aug. (Der II. Vorarlberger Feuer-
wehrtag.) Sonntag den 2. Sept. findet in Feldkirch ein
Feuerwehrfest statt, an welchem sich außer den vorarlbergischen
Feuerwehren auch noch mehrere auswärtige betheiligen werden.
Die Feldk. Zeitg. theilt heute für dieses Fest folgendes Pro«
gramm mit:
Morgens 5 Uhr: Tagwache mit Pöllerschüssen.
7 „ Sammlung des festgebenden Vereines,
des Festkomites und der Musik beim
oberen Spritzenmagazine.
%S „ Empfang der Gäste am Bahnhofe und
Vertheilung derselben in ihre Quar-
tiere, sodann Zusammenkunft im Kur-
Hause.
9 „ Probe eines Rau'fchen Extincteurs
bei der städt. Gasanstalt durch Hrn.
Cloeter aus Lindau.
Die Besichtigung der städt. Feuer-
löschgeräthe und des Spritzenhauses ist
bis Abends 5 Uhr freigestellt.
Empfang der weiters ankommenden
Festgäste am Bahnhofe.
Aufstellung sämmtlicher Feuerwehren
vor dem Rathhause, Begrüßungsrede
durch den Bürgermeister und Abmarsch
auf den Uebungsplatz.
Hierauf Uebung der Feldkircher Feuer-
wehr und derjenigen Corps, welche eine
Uebung rechtzeitig angemeldet haben,
nämlich: die Einzelübungen der Bun-
descorps Bludenz und Dornbirn.
Nachmitt. 1 Uhr: Mittagessen (mit 1 halben Liter Wein
k Person fl. 1. 10 ö. W.).
%3 „ Sammlung in den städt. Anlagen.
3 „ Umzug durch die Stadt. Hierauf ge-
sellige Unterhaltung in den städt. An-
Ägen.
Bon 6 Uhr an Verabschiedung der
scheidenden Gäste.
Wie die Feldk. Zeitg. vernimmt , wird bei diesem An-
lasse auch die rühmlichst bekannte Firma „Gebrüder Graß-
mayr" in Feldkirch ihre Feuerspritzen und andere Löschge-
räthe öffentlich ausstellen. Die Verwaltung der Vorarlberger-
bahn hat allen Feuerwehrkorps, welche sich an dem Feste
betheiligen, einen Nachlaß von 33 % des Fahrpreises zu
gestanden.
Anmerkung der Redaktion.
Wtr möchten auch unsern inländischen Feuerwehren sehr
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