Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1877)

letzten Aufwand von Kraft wieder zu entwinden und aus dem 
Laden zu entfliehen. Sofort war aber der Rgsende wieder hin> 
ter mir her — und wenn es mir jetzt nicht gelungen wäre, in 
dem Konditorladen von Sprüngli Schutz zu finden, wo eine re- 
solute Verkäuferin, welche die Sachlage mit einem Blicke über- 
schaute, die Thür hinter mir und vor meinem Verfolger zu 
schließen vermochte, so wäre ich, da ich vor Ermattung nicht 
weiter fliehen konnte, zweifellos von dem blutgierigen Menschen 
getödtet worden. Uebrigens sind meine Wunden auch ohnehin 
bedeutende und es läßt sich nach Aussage des Arztes zur Zeit 
noch kein bestimmtes Urtheil über die möglichen Folgen abgeben 
— das ist aber hier Nebensache. Hier nur noch ein Wort über 
das Benehmen des Publikums bei der berichteten Affaire: Ich 
finde es einigermaßen begreiflich, daß kein Einziger Lust verspürte, 
sich dem mit einem dicken Knüppel bewaffneten Tobsüchtigen auf 
der Straße entgegenzuwerfen, sondern diesem lieber das mit fixer 
Idee einmal gewählte Opfer überließ; daß aber das zahlreich 
versammelte liebe Straßenpublikum, unter welchem sich mehrere 
erwachsene Männer befanden, einfach mit offenen Mäulern an 
der Thüre des Ladens stehend zuschaut, in welchem mich der 
Tobsüchtige eben blutig und zu Boden schlug, wo es doch so 
leicht gewesen wäre, diesen zu überwältigen, — daß man diesem 
sogar freie Bahn ließ, mich, der ich schon aus vielen Wunden 
blutend und todesmatt flüchtete, aufs Neue zu verfolgen, das 
dürfte unerhört sein. 
Nach inzwischen bei der Polizei eingezogener Erkundigung ist 
der Tobsüchtige, dessen entmenschter Wildheit ich um ein Haar 
zum Opfer gefallen wäre, vor einiger Zeit aus der Jrrenan- 
statt, wo er an Säuferwahnsinn behandelt worden war, als 
„geheilt" entlassen worden. 
* In der „N, Z. Z." wird über die Wirkung eines Blitz- 
strahleS von Augenzeugen folgendes berichtet: Zwischen den 
Häusern Waldmann und Mainau in der Seefeldstraße zuckte 
letzten Mittwoch Abends plötzlich bei strömendem Regen, etwa 
16 Meter hoch in der Luft ein Blitz und warf, wie eine Gra- 
nat.e, Strahlen nach allen Seiten. Ein solcher Feuerstrahl 
sprang in den Uhrendraht, zerschmetterte den Isolator, sprang 
dann auf die Zinkdecke und einer Zinkrinne entlang, bohrte durch 
. die Windendecke etit Loch und fuhr an den Bleiröhren, den 
Leitern der Zimmeruhren, durch vier Böden hinunter, den Be- 
stich etwas aufreißend, doch nicht zündend. Blitz und Krach 
waren furchtbar. Im Moment der Explosion füllte sich der 
Oberboden des getroffenen Hauses und die benachbarte Hofzinne 
zur Mainau mit Dampf und schwefligem Geruch. Die bleiernen 
Glockenleiter, an welchen der Zündstoff herunterfuhr, sind zum 
Glück eingemauert und derselbe traf nirgends auf Holz. Ein 
Fingerzeig für Bauunternehmer! Gewiß ist es, daß dieser Blitz 
nicht aus einem Feuerstrahl bestand, sondern eine Art Lufttor- 
' pedo war, und sich in viele sternförmige Strahlen theilte, von 
denen nur einer seine unwillkommenen Dienste that. 
* Unbefugte Anmaßung der Cholera. In Wien 
wurde' kürzlich ein Schneidergeselle in gerichtliche Untersuchung 
gezogen wegen „unbefugter Anmaßung der Cholera." So stand 
wörtlich in der Vorladung. Er hatte sich nämlich der guten 
Pflege wegen in drei Cholera-Lazarethe eingeschlichen, ohne krank 
zu sein. 
* Zur Milchprobe. Um die Milch zu prüfen, gibt es 
ein sehr einfaches Verfahren, das von jeder Hausfrau angewen- 
det werden sollte. Stellt man hinter ein mit Milch gefülltes 
Glas ein Licht, so wird man dessen Flamme durch dasselbe nicht 
sehen; gießt man aber langsam Wasser zur Milch, so wird nach 
und nach die Flamme immer mehr sichtbar. Je mehr Wasser 
der Milch zugegossen werden mußte, desto besser, butterreicher 
war sie. Mit wenig Uebung wird man auf diese Art eine gute 
Milch von einer weniger guten und vollends von einer gewässerten 
unterscheiden können. Obgleich man mit dieser Untersuchung nur 
den Buttergehalt der Milch bestimmen kann, ist dies doch ge 
nügend und zuverlässig; denn eben die fein zertheilten Butter- 
tröpfchen lassen sich nicht ohne leicht bemerkbare Fälschung nach- 
ahmen. 
* Leichenverbrennung. Der Regierungsrath desKant. 
Zürich hat auf den Antrag der Direktion des Sanitätswesens 
hinsichtlich der einzuführenden fakultativen Feuerbestattung folgen» 
den Beschluß gefaßt: 
1. Dem Leichenverbrennungsverein für Zürich und Umgebung 
wird die Vornahme fakultativer Feuerbestattung auf dem neuen 
Friedhofe der Stadt Zürich unter der Bedingung bewilligt, daß 
dabei der Friedrich Siemen'sche Apparat oder irgend eine Ver- 
besserung desselben verwendet werde. 
2. Im einzelnen Falle soll jedoch die Feuerbestattung nur 
vorgenommen werden, wenn: 
a) der Verstorbene handlungsfähig gewesen ist und seinen. 
bezüglichen Willen durch eine schriftliche amtlich beglau- 
bigte und nicht widerrufene Erklärung kund gegeben hat, 
und 
b) eine vom Bezirksarzt sorgfältig und in der Regel durch 
Sektion vorgenommene Untersuchung der Leiche zu dem 
sicheren Ergebniß geführt hat, daß der Todesfall nicht 
durch verbrecherische That einer andern Person bewirkt 
sein könne. 
3. Die Beweismittel für 2. a) u. b) sind dem Stadtpolizei 
präsidenten von Zürich vorzulegen, welcher daraufhin die Be- 
willigung zur Feuerbestattung ertheilt und für Protokollirung 
seiner Verfügung, sowie für Aufbewahrung der Akten sorgt. 
4) Die Feuerbestattung soll so vollzogen werden, daß da- 
durch dem Bestattungsritus der durch den Todesfall berührten 
Religionsgenossenschaft kein Eintrag geschieht. 
5) Die Asche jeder verbrannten Leiche soll in besonderer, 
deutlich bezeichneter Urne während 20 Jahren, vom Tage der 
Beisetzung an, Üuf dem Friedhofe verwahrt bleiben. 
Nach Ablauf dieser Frist steht es den nächsten Angehörigen 
frei die Urne in eigne Verwahrung zu nehmen. Sofern dieselben 
sich nicht dafür verwenden, soll die in der Urne enthaltene Asche 
an geeigneter Stelle des Friedhofes der Erde übergeben werden. 
Verantwortlicher Redakteur «.Herausgeber: vr. Nudolf Schädler. 
Thermometerstand nach Reaumur in Baduz. 
Monat 
Morgens 
7 Uhr 
Mittags 
12 Uhr 
Abends 
6 Uhr 
Witterung. 
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7. 
+13 % 
+ 21 % 
+ 19 
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Telegrafischer Kursbericht von Wien. 
8. August Silber 107.20 
20-Frankenstück 9.80 
100 Reichsmark 60.20 
London 122.50 
Druck von Heinrich Graff in Feldtirch.
	        

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