— 120
russischen Papieren eine Kaution erlegen müssen. Um seine
Cantine zu versorgen, mußte dieser Marketender erster Klaffe
4 besondere Wagen bauen lassen und 16 Pferde unterhalten,
obgleich er nur kalte Speisen, wie Eonserven, Caviar, Ancho-
vis, Lachs, Käse u. dgl. zu verabreichen hat Dafür aber ist
der Preis einer Flasche Bordeaux mit Fr. 15, einer Flasche
Rheinwein mit Fr. 20, einer Flasche Champagner mit Fr. 25
festgestellt. Ein Butterbrod mit Käse kostet 3 Fr. in der Can-
tine des Hauptquartiers. UebrigenS gibt eS Leute, die — wenn
eS überhaupt möglich ist — noch luxuriöser während deS
Krieges leben, als die Offiziere des russischen Hauptquartiers,
und sowohl an Speisen wie an Getränken bedeutend mehr
konsumiren — das find die Berichterstatter englischer Zeitungen.
* ReblauS. Dem „Genfer Journal" wird aus einem
Briefe von Lunel folgende merkwürdige Thatsache mitgetheilt:
Die Wein stocke, die man in Folge der Verheerungen der Rrt?
lauS für verdorben hielt, beginnen wieder zu wachsen. Eine
gewisse Anzahl Stöcke, die man stch selbst überlassen hatte,
und die ausgerissen werden sollten, treiben und werden Früchte
liefern, während sie letztes Jahr nicht ein einziges Auge ge-
zeigt hatten. Eö ist dieß nicht eine isolirte Thatsache, sondern
eS wird eine allgemeine unbestreitbare Besserung beobachtet,
so daß viele Winzer eS bereuen, ihre Reben ausgerissen zu
haben und neue Pflanzen wollen.
* Logik. Polizeidiener (einem Herrn nachlaufend): Sie
find in der Strafe; ste dürfen ihren Hund nicht ins Wirths-
hauS nehmen! Herr: Der Hund gehört nicht mein. Polizei-
diener: Er läuft Ihnen doch nach! — Herr: Sie laufen mir
auch nach und gehören nicht mir!
* Ein Arzt fragte den Diener eines seiner Patienten, wel-
cher als Trinker bekannt war, wie dessen Befinden sei. „Mit'n
Appetit ist'S immer noch nischt, aber sein Trinketit ist bar-
barisch."
Der Staatsanwalt weist im weitern Verfolge seines
PlaidoyerS auf die Richtigkeit der Angaben TourvilleS hin,
welcher anfänglich hoffte, mit dem Vorgeben eines zufälligen
TodeS bei der Landbevölkerung durchzukommen, und später
den Selbstmord erfand, welcher jedoch unannehmbar erscheine.
Zahlreiche wichtige Beweise sprechen für die Ermordung. Der
Staatsanwalt erinnert an das Gutachten der Sachverständigen,
welches jeden Selbstmord, jedes unfreiwillige Abstürzen auS-
schließt und sicherstellt, daß der Tod durch wuchtige Hiebe
mittelst eineS scharfkantigen Instrumentes eintrat. Er erinnert
an zahlreiche Widersprüche in der Verantwortung deS Ange-
klagten und faßt alle Merkmale des Verbrechens, sowie der
spätern Verschleppung der Leiche zusammen. Er erwähnt der
sorgfältigen Vorkehrungen zur Entfernung deö Verdachtes der
Täterschaft. Endlich die versuchte Bestechung richterlicher Be-
amter — Alles dies spreche gegen Tourville. „Ueberall" —
schließt der Staatsanwalt — „begegnen wir List, Verschlagen-
heit, Lüge, überall vorbedachtem Plane. Ich bin überzeugt, die
Herren Geschwornen werden sich nicht täuschen lassen durch
den Nebel, welchen Tourville über das Vorleben seiner Frau
verbreitet, sowie über die letzten Ereignisse ihreS LebenS. Sie
werden den Schleier wegreißen von Schandthaten, welche der
Reichthum decken soll. Räch allen Prämissen ist ein zufälliger
Tod, ein Selbstmord ausgeschlossen, ein gewaltsamer gewiß.
Wenn wir den Angeklagten von der Anklagebank wegnehmen,
ist Niemand Anderer da, welcher den Mord vollführt haben
könnte, deßhalb hoffe ich, Sie werden durch Verdikt den An-
geklagten schuldig erklären."
Tourville wurde, wie bekannt, dem Antrage der Staats-
anwaltschast entsprechend, deS Meuchelmordes fchulvig ge
sprochen und zum Tode durch den Strang verurtheilt. Sein
Vertheidiger Dr. Markbreiter hat die Nichtigkeitsbeschwerde
angemeldet.
Der Gattenmord am Stilfserjoch.
(Aus der Feldk. Zeitg.)
(Schluß.)
Der Staatsanwalt weist dies nach und fährt fort: Er
errichtete an einem und demselben Tage zwei Testamente, eineS
zu Gunsten seiner Gattin, daS andere zu Gunsten seines
SohneS. Tourville sagte, seine Frau habe fich beim Standes-
Beamten für jünger ausgegeben; es ist dies erlogen, wie wir
gehört haben, denn Tourville war eS selbst, der das Alter
seiner Frau angab. Müssen wir da nicht glauben, daß Tour-
ville damals schon an eine weitere Verfolgung seines Scar-
borougher Programms dachte? Der Staatsanwalt spricht
hierauf über die Affaire Hunt. Den Brief Marwick HuntS
— bemerkt der Redner — nützte Tourville schmachvoll auS.
Er selbst streute falsche Gerüchte gegen die Ehre seiner Gattin
auS und wir haben gesehen, daß er die Staubwolke, welche
vor der Ehre seiner Gattin aufgewirbelt wurde, nicht sinken
lassen wolle. Seine Frau sollte zum Selbstmord reif sein;
das war sein Plan. Aber wenige Tage vor dem Tode der-
selben erhielt Miß Scott einen Brief von ihrer Freundin, der
ungetrübte Heiterkeit athmete. Frau Tourville schreibt gleich-
sam in Vorahnung des Kommenden: „Ich werde niemals
Selbstmord begehen und wenn ich sterbe, sollen Sie wissen,
daß' ich ermordet wurde." Und diese Frau soll durch Gelbst-
mord gestorben sein? Der psychologische Beweis steht ent-
schieden auf meiner Seite, meine Herren Geschwornen. Ich
bezeichnete als drittes Moment die Ausführung des Verbrechens.
Der Staatsanwalt geht in die Erörterung dieses Punktes
näher ein und setzt die Ausführungen der Anklage nochmals
auseinander. Er gelangt dann zum vierten Beweismomente,
zur widersprechenden Verantwortung des Angeklagten.
Verantwortlicher Redakteur ».Herausgeber: vr. Rudolf Schädler.
Thermometerstand nach Reaumur in Badnz.
Monat
Morgens
7 Uhr
Mittags
12 Uhr
Abends
6 Uhr
Witterung.
Juli
18.
f +10
+ 13/^2
+ 11
trüb; Reg.
*
19.
+ 10
+ 13
+ 10
n „ „
*
20.
+ 11
+ 16 3 / 4
.+ 14%
fast trüb.
H
21
+ 13 5 /4
+ 20
+ 17
fast hell
W
22.
+ 12
+ 20
+ 18 */4
hell.
u
23.
+ 15
+ 21
+ 20 y 2
hell sonst Föhn.
»
24.
+ 18
+ 22 3 / 4
+ 17
fast hell.
Telegrafischer Kursbericht von Wien.
25. Juli Silber 109.10
20-Frankenstück . . .... 9.89%
100 ReichS-Mark ....... 60.95
London 124.20
Druck von Heinrick Graff in Feldkirch.