Liechtensteinische
Vierter Jahrgang.
Vaduz, Freitag
Nr. 24.
den 16. Juni 1876
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Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — EinrückungSgebühr für die 2gespaltene Zeile 5 kr. — Briefe und Gelds
werden franco> erbeten an die Redaktion in Vaduz.
Amtlicher Theil.
summarische Verrechnung
über daS
gesammte Vermögen der landfchaftl Sparkaffa mit Schluß des Jahres t 875.
Empfang
RtchnungSrest vom Jahre 1874 ....
Neue Verrechnung:
An neuen Einlagen
Neu angelegte Kapitalien. ......
Für zurückbezahlte Kapitalien . . . . .
An.neuen Creditdarlehen
An Werth der zurückbezahlten Creditdarlehen
An Interessen den Einlegern zugewiesen . .
Am Jahresschlüsse für die Einleger kapitalisirte
Interessen
An Reservefonds find vorhanden . . .
Oest. Währ. I
fl
kr.
>55.325
21z
63.609
34
20.66 t
50
7.201
25
51.788
75
18.262
28
6.758
06 5
5 312
01
8.246
21z
337.664|62 5
Ausgaben
Oest. Wahr.
Zur theilweisen oder gänzlichen Abfertigung der
Ljnleger . . . . . . . . .
Zur Kapitalien-Elocirung verwendet . . .
An Urkundenwerth der zurückbezahlten Kapita-
lien den Parteien erfolgt
An neuen Creditanlehen den Parteien verauS-
gabt
An Urkundenwerth durch Rückbezahlung des
CreditdarlehenS eingelöst
Aus den laufenden Interessen wurden für die
Einleger kapttalisirt . ' . . . . . .
Vermögenstand mit Schluß des JahreS 1875
u. z. an 5% im Lande angeleg
ten Kapitalien 77.607 fl. 34 5 kr
5% k. f. österr. Staatsschuldver
schreibungen 32.611 fl. 38 kr
ausständigen nicht fällig geworde
nen Credidarlehen .... 91.047 fl.35 kr.
Kassabarschast 7.700 fl. 96 kr
fl.
fr.
/
25.471
20.661
?9z
50
7.201
25
51.788
75
18 262
28
5.312
01
208.967|04
337.664t62 5
Baduz, am 3. Juni 1876.
Christos Wanger, m. p. Hausen, m. p. Alois Schlegel, m. p. I. Stebesky, m. p. Kassenverwalter.
Baduz, 14. Juni. (Lebens- und Alters.versicher-
ung.) Man versichert HauS, HauSgeräthe, Futter- und
Speisevorräthe, Feldfrüchte, Vieh zc. ;c., ist aber selten auf die
Versicherung des eigenen Lebens bedacht, und doch hat das
Leben eines Familienvaters für die Seinen entschieden den
höchsten Werth; wenn er aus dem Leben scheidet, nimmt er
häufig daS Brod der Seinen mit ins Grab oder eS bleibt —
lm günstigsten Falle — eine selten zu ersetzende Lücke in der
Familie.
Um wenigstens in materieller Hinsicht in dieser Beziehung
einigen Ersatz den Hinterbliebenen zu gewähren, ist ein auS-
gezeichnetes Mittel die Versicherung des eigenen Lebens, was
bei uns noch viel zu wenig gekannt und benützt ist; bei den
praktischen Amerikanern und Engländern dagegen versichert so
ziemlich jeder Erwachsene, der Reiche wie der minder Bemittelte,
sein Leben; er hält dieS füv eine sich von selbst verstehende
Pflicht. Einwendungen gegen die Lebensversicherung, die dem
Aberglauben und dem Mangel an vernünftigem Nachdenken
entspringen, wie z. B. daß man früher sterben müsse, wenn
man sein Leben versichere:c. ;c, verdienen keine Widerlegung,
mit gleicher Konsequenz könnte man ja auch behaupten, daß