Liechtensteinische
Vierter Jahrgang
Vaduz, Freitag
Nr. S.
den 21. Jänner 1876.
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werden franco erbeten an die Redaktion in Vaduz.
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genügende Antwort ju geben, so falle dieser Antrag vor-
läufig weg.
Der Abg. Oehri spricht sich gegen die Ertheilung eines
Mißtrauensvotums aus, indem ihm bekannt fei, daß Herr
Landrath fftod wohl bei jener Versammlung anwesend war,
dieselbe aber nicht angeregt habe; ferner könne er zuverlässig
behaupten, daß die genannte Petition von demselben nicht unb
terzeichnet worden sei. :
P räsi^ent Dr. Schlegel erwiedert hierauf Folgendes:
Durch die Verfassung vom 26. Sept. 1862, welche wir
der Gnade unseres einsichtsvollen Fürsten und dem Bestreben
patriotischer Männer verdanken, tritt auch das Fürstth. Liech-
teystÄ P Äe PMe konstitutioneller Staaten Die Berfas-
sü'igslMnU ist auch für Liechtenstein' wie für andere konsti
tutionelle Staaten das werthvollste Grundgesetz, welches aufrecht
zu halten in der Pflicht eineS jeden Staatsbürgers, der ein
fortschrittliches Gedeihen seines Landes wünscht, sowie auch im
Willen unseres durchlauchtigsten Fürsten liegt.
Der Repräsentant der Verfassung ist die durch freie'Wahl
des Volkes Hervorgegangene Landesvertretung. Unser Landtag
ist neben der Regierung die höchste Landesbehörde,
Den Berathungen und Beschlüssen eineS Abgeordtretenhau-
seS werden in jedem konstimtonellen Staate nicht nur von
Seite des 'Volkes sondern selbstverständlich auch von Seite
der Regierungen, welche den festen und aufrichtigen Wul
len besitzen, verfassungSgemäß zu regieren, die höchste Wür
digung zu Theil.
Leider gibt es auch in konstitutionellen Staaten größere
oder kleinere Fraktionen, welche die bestehenden, von dem Sou-
verain sanktionirten Verfassungen theils absichtlich, theilS auS
Mangel an Einsicht zu untergraben und daS Ansehen der
VolkSrepräsentarn zu schädigen suchen. - Eine kleine Epuode
solcher Art hat stch leider auch in unserem Lande betreffs der
Münzregulirung abgespielt. — Man sagt, daß eine Vertauzm-
lung auf Rosenberg gehalten wurde, in welcher eme ..Petition
an den durchlauchtigsten Fürsten zu dem Zwecke gerichtet
wurde, um den in der Münzfrage von Seite^ deS Landtages
beschlossenen Anträgen, welche in einer Adresse Sr Durchlaucht
unterbreitet wurden entgegen zu streben. — Man sagt, daß
bei dieser Versammlung ein Mitglied deS RegierungSkollegiumS
eine hervorragende Rolle gespielt habe. Wenn sich dies wirk-
lich so verhalten sollte, so würde der Landtag, um seine-Wurde
zu wahren, kaum umhin können, eme« solchen Regieruttgenttt-
gliede ein Mißtrauensvotum zu ertheilen.
Zn allen konstitutionellen Staaten beeifern sich die Regier-
ungen oder die Ministerien den Majoritätsbeschlüssen der Lan-
deSvertretung zu entsprechen, und im Falle ein Mitglied einer
Regierung in wichtigen Landesfragen in Opposition zur Volks-
Landtagsverhandlungen.
(Fortsetzung.)
Zu dem in dem Sitzungsberichte der letzten ZeitungSnum-
mer anqefübrten Antrage der Kommisston hinsichtlich der Ver»
längerunq deS Zollvertrages wünscht der Abg. Oehri, daß
berfrlhe n'cht im Ganzen, sondern nach seinen einzelnen Be
stimmungen uir Abstimmung gelange.
D esem Verlangen entsprechend wird über Ziffer t und 2
des KommissionS-AntragkS separat abgestimmt, und zwar wird
Ziff r t einstimmig, Ziffer 2 mit 11 gegen 3 St. (die Abg.
Oehri, Matt, Heed) angenommen.
Bei der darauf erfolgten Abstimmung.über den Verlange-
rungsantrag im Ganzen sprechen sich alleAbH. «it. ^Ia^auS.
Der fü r st l. Re g i er un gSk om mij sä r ergreist sodann
das Wot, um die in dem KommissionSbericht über Verlange-
rung des Zollvert»aqeS gemachte Aeußerung, es sei die Kün
digung deS ZollvertraqeS von Seite Oefte»reichs erfolgt, dahin
zu forrinireu, ray die genannte Kündigung gemäß dem £e*
schlupfe deS Landtages durch die fürstl. lachten steint iche Regie-
rung erfolgt sei, und wünscht, daß diese Erklärung protokollirt
werte
Hieraitf stellt der Abg. Dr. Schädler im Auftrage
von zehn Abgeordneten folgende prägen an die fürstl.
Regierung:
t Ist eS rer fürstl. Regierung bekannt, daß letzthin in
Roftnbera eine Versammlung der Gemeindevorsteher deö Esch-
nerbeigs stattgefunden bat, welche eine Petition an Se Durch
lauft geuen den MajoritäSbeschluß deS Landtags bezüglich der
Regelung res LandeSmünzweienS beschlossen hat?
2 Ist e? derselben zur Kenntnis gekommen, daß daS Re
gierunqSmit>jltev, He»r Landrath Kind, diese Versammlung an-
geregt and Die Petition mit unterzeichnet hat?
3. Ist die genannte Petition der fürstl. Regierung zur Be-
gleitul'g an Se Durchlaucht übergeben worden?
Der fürstl. Regler ungS ko mmi ssär bemerkt auf
diese Intetpellation zunächst, daß er von Sr. Durchlaucht de
auftragt iei, mit der heutigen Sitzung den Landtag zu schließen,
er muffe deshalb die Beantwortung der J. und II. Anfrage
auf die nächste Landtagssession verschieben, da ihm hierüber
heute noch n chtS bekannt fei.
Zu Kraqe 3 könne er konstatiren, daß eine derartige Peti
tion dei rer fü*)tl Regieruug nicht eingereicht worden sei.
Der Abg. Dr. Schädler erwähnt weiter, daß für den
Fall, alS der zweite Theil seiner gestellten Interpellation br
jahend beantwortet worden wäre, er von den gleichen 10 Ab-
geordneten den Auftrag erhalten habe, gegen Herrn Landraih
Kind em M ßnauensvotum in Antrag zu bringen; da aber
die fürstl Regierung heute noch nicht in der Lage sei, eine