Liechtensteinische
Vierter Jahrgang.
Vaduz, Freitag
Nr. 6.
den 11. Februar 1876.
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werden kranco erbeten an die Redaktion in Vaduz.
Vaterländisches.
Vaduz, 8. Febr. Nach einer Mittheilung der Feldk. Ztg
hat das Aich amt in Feldkirch mit dem 1. Febr. endlich seine
Thätigkeit begonnen und zwar im dortigen HauptzollamtSge-
bände. Das Aichamt ist wöchentlich an 2 Tagen, nämlich
Dienstag und SamStag von 8—t 2 Uhr Vormittag und
von 1 — 3 Uhr Nachmittag dem Parteien-Verkehr geöffnet
Vorläufig wird die Aichung von Längenmaßen, Gewichten,
Hohlmaßen für trockene Gegenstände und Flüssigkeiten
vorgenommen. Die zur Aichung bestimmten Gegenstände sind
dem Amte mittelst einer Konsignation ^Ueberschreibung) zu
übergeben, in welcher außer dem Namen und Wohnort der
Partei auch die Art und Größe des Aichgegenstandes ange-
führt sein muß. ,
Ausland.
Oesterreich Die bekannte schon vielfach besprochene Note
deS (trafen Andraßy, welche im Namen von Deutschland,
Oesterreich, und Rußland, Frankreich. England und Italien
dieser Tage der türkischen Regierung überreicht worden ist, hat
im Wesentlichen folgenden Inhalt.
Von Anbeginn der Unruhen in der Herzegowina, haben
die europäischen Cabinete in ihrem Interesse an dem allgemei-
nen Frieden ihre Blicke auf Ereignisse richten müssen welche
denselben zu gefährden drohten. Die drei Höfe von Oester-
reich-Ungarn, Rußland und Deutschland haben sich nach ei-
nem Austausch ihrer dießbezüglichen Ansichten zu gemeinsamen
Bemühungen behufs FrievenSstiftung vereinigt. Dieser Zweck
schien dem allgemeinen Wunsch zu sehr zu entsprechen als daß
die andern Cabinete auf die- Einladung sich durch ihre Ver-
treter in Konstantinopel demselben anzuschließen sich nicht be-
eilt hätten ihre Anstrengungen mit den unsrigen zu verbinden.
Die Mächte haben sich ins Einvernehmen gesetzt um allen ih-
nen zu Gebote stehenden Einfluß zu dem Zweck aufzubieten
den Kampf zu lokalisiren, sowie die Gefahren und daS Elend
desselben zu vermindern, indem sie Serbien und Montenegro
verhinderten sich an der Bewegung zu betheiligen. Die Note
erwähnt dann die Mission der Eonsuln, und fährt fort: Alle
Cabinete haben sich darauf beschränkt der Regierung deS Sul
tans den Rath zu geben sich nicht an bloße militärische Maß-
regeln zu halten, sondern darauf auszugehen das Uebel durch
moralische Mittel zu bekämpfen, welche zukünftigen Ruhestö
rungen vorzubeugen bestimmt sind. Die Cabinete hatten, indem
sie so handelten, die Absicht der hohen Pforte die moralische
Unterstützung, deren sie bedurfte, zu leisten und außerdem die
Zeit zur Beruhigung der Gemüther in den aufständischen Pro
vinzen zu gewähren, weil sie sich der Hoffnung hingaben daß
jede Gefahr einer weitern Verwicklung in dieser Weise
beseitigt sei Leider seien ihre Hoffnungen getäuscht worden.
Einerseits scheinen die von der Pforte veröffentlichten Refor-
men nicht die Beschwichtigung deS Volkes in den aufständischen
Provinzen in'S Auge gefaßt zu haben und auch nicht zur Er-
reichung deS wesentlichen Zweckes zu genügen. Andererseits
sei eS den türkischen Waffen nicht geglückt dem Aufstand ein
Ziel zu fetzen, daher sei der Augenblick gekommen einen ge-
meinsamen Weg zu beschreiten, um einer Störung deS euro
päischen Friedens vorzubeugen. ES folgt sodann die Prüfung
der Zrade vom 2. October und deS FermanS vom 12. De-
zember, sowie eine Schilderung der Mißstände in den aufstän-
digen Provinzen; daran schließt sich die Auszählung der
zur Herstellung deS Friedens notwendigen Punkte. Als
solche werden genannt: Die volle und unverkürzte ReligionS-
freiheit, die Abschaffung der Verpachtung der Steuern, ein
Gesetz welches verbürgt daß der Ertrag der direkten Steuern
von Bosnien und der Herzegowina zum Besten der Provinz
selbst unter Aufsicht der im Geiste> deS FermanS vom 12.
Dezember eingesetzten Organe verwendet werde; ferner die
Einsetzung eines besonderen Ausschusses, der in gleicher Anzahl
aus Muselmanen und Christen besteht, um die Ausführung
der von den Mächten vorgeschlagenen, sowie der tn der Jrade
vom 2. October und im Ferman vom 12. Dezember verkün
digten Reformen zu überwachen; endlich die Verbesserung der
wirtschaftlichen Lage der Landbevölkerung. Die ersten
Punkte konnten und mußten unverzüglich durch die
hohe Pforte eingeführt werden, der fünfte Punkt da-
gegen stufenweise und sobald irgend möglich, wenn unab-
hängig von jenen Bedingungen welche unS als die wesentlich-
sten erscheinen, Bosnien und die Herzegowina noch die fol-
genden Reformen erhalten die auch in dem jüngsten Ferman
angedeutet sind, nämlich einen Provineialrath und Gerichtshöfe,
frei gewählt durch die Einwohner, Unabsetzbarkeit der Richter,
Laienjustiz, Gewährleistung der persönlichen Freiheit, Bürg-
schaft gegen Mißhandlungen, Umgestaltung der Polizei, deren
Verfahren so viele Klagen hervorgerufen hat; ferner Aufhö-
ren der Mißbräuche zu welchen die Leistungen von Arbeiten
zum öffentlichen Nutzen Anlaß gebe»; eine gerechte Herabfez-
zung der Gebühren für Befreiung vom Militärdienst; endlich
gewisse dem EigenthumSrechte zu gebende Bürgschaften. Wenn
alle diese Reformen > in Betreff deren wir unS von der
Pforte Mitteilung erbitten, um davon feierlich Act zu neh
men, Anwendung gefunden haben in denjenigen aufständischen
Provinzen welche — nach dem Texte deS FermanS zu urthei-
len — noch nicht sogleich mit denselben bedacht werden zu
sollen scheinen, so würde man hoffen können den Frieden in