Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1876)

Liechtensteinische 
Vierter Jahrgang. 
Vaduz, Freitag 
Nr. 6. 
den 11. Februar 1876. 
Die liechtensteinische Wochenzeitung erscheint jeden Freitag. Sie kostefkür das Inland ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fl. fammt 
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Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — Einrückungögebühr für die zgespaltene Zeile s kr. — Briefe und Gelde 
werden kranco erbeten an die Redaktion in Vaduz. 
Vaterländisches. 
Vaduz, 8. Febr. Nach einer Mittheilung der Feldk. Ztg 
hat das Aich amt in Feldkirch mit dem 1. Febr. endlich seine 
Thätigkeit begonnen und zwar im dortigen HauptzollamtSge- 
bände. Das Aichamt ist wöchentlich an 2 Tagen, nämlich 
Dienstag und SamStag von 8—t 2 Uhr Vormittag und 
von 1 — 3 Uhr Nachmittag dem Parteien-Verkehr geöffnet 
Vorläufig wird die Aichung von Längenmaßen, Gewichten, 
Hohlmaßen für trockene Gegenstände und Flüssigkeiten 
vorgenommen. Die zur Aichung bestimmten Gegenstände sind 
dem Amte mittelst einer Konsignation ^Ueberschreibung) zu 
übergeben, in welcher außer dem Namen und Wohnort der 
Partei auch die Art und Größe des Aichgegenstandes ange- 
führt sein muß. , 
Ausland. 
Oesterreich Die bekannte schon vielfach besprochene Note 
deS (trafen Andraßy, welche im Namen von Deutschland, 
Oesterreich, und Rußland, Frankreich. England und Italien 
dieser Tage der türkischen Regierung überreicht worden ist, hat 
im Wesentlichen folgenden Inhalt. 
Von Anbeginn der Unruhen in der Herzegowina, haben 
die europäischen Cabinete in ihrem Interesse an dem allgemei- 
nen Frieden ihre Blicke auf Ereignisse richten müssen welche 
denselben zu gefährden drohten. Die drei Höfe von Oester- 
reich-Ungarn, Rußland und Deutschland haben sich nach ei- 
nem Austausch ihrer dießbezüglichen Ansichten zu gemeinsamen 
Bemühungen behufs FrievenSstiftung vereinigt. Dieser Zweck 
schien dem allgemeinen Wunsch zu sehr zu entsprechen als daß 
die andern Cabinete auf die- Einladung sich durch ihre Ver- 
treter in Konstantinopel demselben anzuschließen sich nicht be- 
eilt hätten ihre Anstrengungen mit den unsrigen zu verbinden. 
Die Mächte haben sich ins Einvernehmen gesetzt um allen ih- 
nen zu Gebote stehenden Einfluß zu dem Zweck aufzubieten 
den Kampf zu lokalisiren, sowie die Gefahren und daS Elend 
desselben zu vermindern, indem sie Serbien und Montenegro 
verhinderten sich an der Bewegung zu betheiligen. Die Note 
erwähnt dann die Mission der Eonsuln, und fährt fort: Alle 
Cabinete haben sich darauf beschränkt der Regierung deS Sul 
tans den Rath zu geben sich nicht an bloße militärische Maß- 
regeln zu halten, sondern darauf auszugehen das Uebel durch 
moralische Mittel zu bekämpfen, welche zukünftigen Ruhestö 
rungen vorzubeugen bestimmt sind. Die Cabinete hatten, indem 
sie so handelten, die Absicht der hohen Pforte die moralische 
Unterstützung, deren sie bedurfte, zu leisten und außerdem die 
Zeit zur Beruhigung der Gemüther in den aufständischen Pro 
vinzen zu gewähren, weil sie sich der Hoffnung hingaben daß 
jede Gefahr einer weitern Verwicklung in dieser Weise 
beseitigt sei Leider seien ihre Hoffnungen getäuscht worden. 
Einerseits scheinen die von der Pforte veröffentlichten Refor- 
men nicht die Beschwichtigung deS Volkes in den aufständischen 
Provinzen in'S Auge gefaßt zu haben und auch nicht zur Er- 
reichung deS wesentlichen Zweckes zu genügen. Andererseits 
sei eS den türkischen Waffen nicht geglückt dem Aufstand ein 
Ziel zu fetzen, daher sei der Augenblick gekommen einen ge- 
meinsamen Weg zu beschreiten, um einer Störung deS euro 
päischen Friedens vorzubeugen. ES folgt sodann die Prüfung 
der Zrade vom 2. October und deS FermanS vom 12. De- 
zember, sowie eine Schilderung der Mißstände in den aufstän- 
digen Provinzen; daran schließt sich die Auszählung der 
zur Herstellung deS Friedens notwendigen Punkte. Als 
solche werden genannt: Die volle und unverkürzte ReligionS- 
freiheit, die Abschaffung der Verpachtung der Steuern, ein 
Gesetz welches verbürgt daß der Ertrag der direkten Steuern 
von Bosnien und der Herzegowina zum Besten der Provinz 
selbst unter Aufsicht der im Geiste> deS FermanS vom 12. 
Dezember eingesetzten Organe verwendet werde; ferner die 
Einsetzung eines besonderen Ausschusses, der in gleicher Anzahl 
aus Muselmanen und Christen besteht, um die Ausführung 
der von den Mächten vorgeschlagenen, sowie der tn der Jrade 
vom 2. October und im Ferman vom 12. Dezember verkün 
digten Reformen zu überwachen; endlich die Verbesserung der 
wirtschaftlichen Lage der Landbevölkerung. Die ersten 
Punkte konnten und mußten unverzüglich durch die 
hohe Pforte eingeführt werden, der fünfte Punkt da- 
gegen stufenweise und sobald irgend möglich, wenn unab- 
hängig von jenen Bedingungen welche unS als die wesentlich- 
sten erscheinen, Bosnien und die Herzegowina noch die fol- 
genden Reformen erhalten die auch in dem jüngsten Ferman 
angedeutet sind, nämlich einen Provineialrath und Gerichtshöfe, 
frei gewählt durch die Einwohner, Unabsetzbarkeit der Richter, 
Laienjustiz, Gewährleistung der persönlichen Freiheit, Bürg- 
schaft gegen Mißhandlungen, Umgestaltung der Polizei, deren 
Verfahren so viele Klagen hervorgerufen hat; ferner Aufhö- 
ren der Mißbräuche zu welchen die Leistungen von Arbeiten 
zum öffentlichen Nutzen Anlaß gebe»; eine gerechte Herabfez- 
zung der Gebühren für Befreiung vom Militärdienst; endlich 
gewisse dem EigenthumSrechte zu gebende Bürgschaften. Wenn 
alle diese Reformen > in Betreff deren wir unS von der 
Pforte Mitteilung erbitten, um davon feierlich Act zu neh 
men, Anwendung gefunden haben in denjenigen aufständischen 
Provinzen welche — nach dem Texte deS FermanS zu urthei- 
len — noch nicht sogleich mit denselben bedacht werden zu 
sollen scheinen, so würde man hoffen können den Frieden in
	        

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