Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1876)

regierungSämtl. Erledigungen die nachträgliche Genehmigung 
ertheilen. 
Wird genehmigt. * 
VIII. Ansuchen der fürstl.Regierung wegenBe- 
willigung der DarlehungSzinsen für ein vonder 
Gemeinde Ruggell zu Rheinbauzwecken aufzu- 
nehmendes in 30JahreSraten rückzahlbares Dar- 
lehn von 16,000 fl. 
Die Kommisston ließ hierüber durch ihren Referenten, fol- 
genden Bericht erstatten.- 
Die auf Grundlage der RheinwuhrbegehungSprotokolle für 
die Gemeinde Ruggell als nothwendig erkannten Rheinbauten 
für die Baueampagne 1876/77 erfordern nach Bericht des 
fürstl. LandeStechnikerS die Summe von 20,000 fl., die Ge- 
meinde Ruggell dürfte somit, wie das bezügliche Regierungs 
schreiben bemerkt in die Lage kommen, abermals ein Darlehn 
von 16000 fl. beanspruchen zu müssen, daS ihr bei der hiest- 
gen Sparkassa flüssig gemacht werden könnte. Für dieses Dar- 
lehn ersucht die Gemeinde Ruggell um eine RückzahlungSfrift 
von 30 Jahren und um Uebernahme der auflaufenden Zinse 
durch die LandeSkassa. Ruggell ist seit 2 Jahren mit einer enormen 
Anstrengung bemüht, daS früher Versäumte in den Rheinschutz- 
bauten nachzuholen und hat zu diesem Zwecke in diesen 2 Iah- 
ren ein Darlehn von 25,500 fl. kontrahirt und stch zu dessen ra- 
tenweisen Abzahlung in 15 Jahren verpflichtet. Erwägt man 
ferner, daß diese Gemeinde während mehreren Jahren eine 20 
prozentige Wuhrumlage zu tragen hatte und im letzten Som- 
mer in Folge des drohenden Rheineinbruchs durch lange Zeit 
unausgesetzt in Anspruch genommen war, so scheint eS endlich 
bei dem Eifer der Gemeinde ihre KorrektionSbauten zu einer 
raschen Vollendung zu bringen gerechtfertigt, wenn von Seite 
des Landtages auch in dieses Ansuchen der Gemeinde Ruggell 
gewilligt wird. 
Die Kommisston stellt duher den Antrag: „der Landtäg 
wolle die DahrlehnungSzinse für ein von der Gemeinde Ruggell zu 
Rheinbauzwecken aufzunehmendes in 30 Jahren rückzahlbares 
Darlehn von 16,000 fl. bewilligen." 
Wird ohne weitere Debatte einstimmig angenommen. 
IX. Antrag derfürstl. Regierung, denElemen- 
tarschullehrern und dem Lehrer derLandeSschule 
eineTheuerungSzulage von je50 fl. für daSJahr 
1876 zu bewilligen. 
Wird auf Antrag der Kommission mit 10 gegen 3 Stimmen 
genehmigt 
X. Antrag der fürstl. Regierung, derGemeinde 
Vaduz für das Jahr 1876 einen Armenunterstü 
tzungSbeitrag von 200 fl. aus den Zinsen deS 
landschäftl. ArmenfondeS zu bewilligen. 
Wird mit 11 gegen 2 Stimmen genehmigt. 
Ferner bewilligte der Landtag auf Ansuchen der sürstl. 
Regierung für den Landestechniker: 
1. Die Erhöhung deS HolzrelutumS von 72 fl. auf 100 fl. 
2. Die Vergütung von Fahrgelegenheiten bei dessen aus 
wärtigen Amtshandlungen. 
III. Sitzung deS Landtages. Samstag den 23. Dez. 
1376. Beginn der Sitzung: Vormittags 10 Uhr. Anwesend 
sind: Der fürstl. Regierungskommissär und 11 Abgeordnete. 
Abwesend: Die Abg. Oehri, Matt, Kaiser und Heeb. 
I. Bekanntmachung der Einläuft. 
1, Schreiben der Abg. Johann Schlegel und Walser worin 
dieselben ihr Ausbleiben von der letzten Sitzung entschuldigen. 
Wird zur Kenntniß genommen. 
2. Schreiben der Abg. Oehri, Kaiser, Matt und Heeb, 
worin dieselben ihr Mandat als Abgeordnete aus dem Grunde 
niederlegen, als die muthmaßliche Durchführung deS neuen 
MünzgefttzeS stch mit der Stimmung der Bevölkerung der un- 
tern Landschaft nicht vertrage. 
Der Abg. Wanger stellt hiezu den Antrag: Eine Commif- 
sion von 3 Mitgliedern zu wählen, welche die Gründe dieser 
MandatSniederlegung zu prüfen habe. 
Wird einstimmig angenommen und sogleich zur Wahl ge- 
schritten. 
Dieselbe fällt auf die Abgeordneten Dr. Schlegel, Wanger 
Dr. Schädler. 
3. Schreibender fürstl. Regierung betreffend eines Gesuches 
der Gemeinde Triesenberg um einen ArmenunterstützungSbeitrag 
aus dem landschaftl. Armenfond. 
Wird auf Antrag deS sürstl. RegierungSkommissärS der 
vorhin gewählten Kommission zur Vorberathung überwiesen. 
Hierauf setzt stch die Kommission zur Berathung der ihr 
überwiesenen Gegenstände zusammen. 
Nach einer viertelstündigen Unterbrechung erscheint die Kom- 
Mission wieder vor dem Landtage und erstattet durch den Abg. 
Dr. Schädler hinstchtlich der Zuschrift der Abg Oehri, Kaiser, Heeb, 
und Matt folgenden Bericht: 
Indem dem Landtage nach § 82 der Verfassung daS Recht 
zusteht, über die Stichhaltigkeit einer MandatSniederlegung 
eines Abgeordneten zu entscheiden, hat sich Ihre Kommission 
mit der Prüfung der Gründe der von den Abg. Oehri, Kai- 
ser, Heeb und Matt eingebrachten MandatSniederlegung be 
schäftigt. Die genannten Abgeordneten führen als einzigen Grund 
— die Stimmung der Bevölkerung der untern Landschaft — 
an. Die Kommission kann diese Begründung unmöglich als 
stichhaltig anerkennen, insofern die Aufgabe deS Abgeordneten 
mehr an seine persönliche Ueberzeugung als an gewisse Volks- 
stimmungen gebunden sein soll und stellt daher den Antrag: 
„Der Landtag wolle das Gesuch der Abg. Oehri, Kaiser, 
Heeb und Matt, worin dieselben um Bestätigung ihrer Man- 
datSniederlegung angehen, abweisen. 
Wird einstimmig angenommen. 
Hinstchtlich des Gesuches der Gemeinde Triesenberg um 
einen ArmenunterstützungSbeitrag empfiehlt die Kommission den 
RegierungSantrag: „ES sei der Gemeinde Triesenberg für daS 
Jahr 1876 ein ArmenunterstützungSbeitrag von 100 fl. auS 
den Zinsen deS landschaftlichen ArmenfondeS zu bewilligen" 
zur Annahme. 
Wird einstimmig genehmigt. 
II. Verlesung deS Protokolls der letzten 
Sitzung. 
Dasselbe wird verlesen und unverändert genehmigt. 
III. Berathung über den neuen Münzgesetz- 
e n t w u r f. 
Dieser Gegenstand war schon in die Tagesordnung der II. 
Landtagssitzung gesetzt, wurde aber in Folge der diesbezüglichen 
Petition der Gemeindevertretungen der untern Landschaft noch- 
walS an die Kommission verwiesen, welche in der heutigen 
Sitzung durch ihren Referenten Dr. Rudolf Schädler folgenden 
Bericht erstatten läßt. 
Meine Herrn! 
Ihre Kommission hat sich, veranlaßt durch die Ihnen be- 
kannte Petition der Gemeindevertretungen deS EschnerbergS, 
nochmals mit dem neuen Münzgefetzentwurfe beschäftigt, indem 
sie sowohl die in dieser Petition gegen die Regelung der Lan- 
deSwährung ausgedrückten Bedenken, als auch die Wünsche 
und Ansichten der in die Kommission gewählten Abgeordneten 
deS EschnerbergS neuerdings in Erwägung ziehen wollte. 
Die Mehrzahl der KommissionSmitglieder äußerte stch da- 
hin, daß die Befürchtungen, welche die Bevölkerung der untern 
Landschaft wegen Einführung der neuen Währung hegt, auf 
einer unrichtigen Erkennung unserer bisherigen Münzverhält- 
nisse beruhen. Solange der österreichische Silbergulden ein voll- 
werthiges Geldstück war, stand der Eschyerberg hinsichtlich sei 
nes Verkehres mit Vorarlberg im gleichen Verhältnisse, als 
ihn die Einführung.der Goldwährung setzen wird; denn damals
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.