regierungSämtl. Erledigungen die nachträgliche Genehmigung
ertheilen.
Wird genehmigt. *
VIII. Ansuchen der fürstl.Regierung wegenBe-
willigung der DarlehungSzinsen für ein vonder
Gemeinde Ruggell zu Rheinbauzwecken aufzu-
nehmendes in 30JahreSraten rückzahlbares Dar-
lehn von 16,000 fl.
Die Kommisston ließ hierüber durch ihren Referenten, fol-
genden Bericht erstatten.-
Die auf Grundlage der RheinwuhrbegehungSprotokolle für
die Gemeinde Ruggell als nothwendig erkannten Rheinbauten
für die Baueampagne 1876/77 erfordern nach Bericht des
fürstl. LandeStechnikerS die Summe von 20,000 fl., die Ge-
meinde Ruggell dürfte somit, wie das bezügliche Regierungs
schreiben bemerkt in die Lage kommen, abermals ein Darlehn
von 16000 fl. beanspruchen zu müssen, daS ihr bei der hiest-
gen Sparkassa flüssig gemacht werden könnte. Für dieses Dar-
lehn ersucht die Gemeinde Ruggell um eine RückzahlungSfrift
von 30 Jahren und um Uebernahme der auflaufenden Zinse
durch die LandeSkassa. Ruggell ist seit 2 Jahren mit einer enormen
Anstrengung bemüht, daS früher Versäumte in den Rheinschutz-
bauten nachzuholen und hat zu diesem Zwecke in diesen 2 Iah-
ren ein Darlehn von 25,500 fl. kontrahirt und stch zu dessen ra-
tenweisen Abzahlung in 15 Jahren verpflichtet. Erwägt man
ferner, daß diese Gemeinde während mehreren Jahren eine 20
prozentige Wuhrumlage zu tragen hatte und im letzten Som-
mer in Folge des drohenden Rheineinbruchs durch lange Zeit
unausgesetzt in Anspruch genommen war, so scheint eS endlich
bei dem Eifer der Gemeinde ihre KorrektionSbauten zu einer
raschen Vollendung zu bringen gerechtfertigt, wenn von Seite
des Landtages auch in dieses Ansuchen der Gemeinde Ruggell
gewilligt wird.
Die Kommisston stellt duher den Antrag: „der Landtäg
wolle die DahrlehnungSzinse für ein von der Gemeinde Ruggell zu
Rheinbauzwecken aufzunehmendes in 30 Jahren rückzahlbares
Darlehn von 16,000 fl. bewilligen."
Wird ohne weitere Debatte einstimmig angenommen.
IX. Antrag derfürstl. Regierung, denElemen-
tarschullehrern und dem Lehrer derLandeSschule
eineTheuerungSzulage von je50 fl. für daSJahr
1876 zu bewilligen.
Wird auf Antrag der Kommission mit 10 gegen 3 Stimmen
genehmigt
X. Antrag der fürstl. Regierung, derGemeinde
Vaduz für das Jahr 1876 einen Armenunterstü
tzungSbeitrag von 200 fl. aus den Zinsen deS
landschäftl. ArmenfondeS zu bewilligen.
Wird mit 11 gegen 2 Stimmen genehmigt.
Ferner bewilligte der Landtag auf Ansuchen der sürstl.
Regierung für den Landestechniker:
1. Die Erhöhung deS HolzrelutumS von 72 fl. auf 100 fl.
2. Die Vergütung von Fahrgelegenheiten bei dessen aus
wärtigen Amtshandlungen.
III. Sitzung deS Landtages. Samstag den 23. Dez.
1376. Beginn der Sitzung: Vormittags 10 Uhr. Anwesend
sind: Der fürstl. Regierungskommissär und 11 Abgeordnete.
Abwesend: Die Abg. Oehri, Matt, Kaiser und Heeb.
I. Bekanntmachung der Einläuft.
1, Schreiben der Abg. Johann Schlegel und Walser worin
dieselben ihr Ausbleiben von der letzten Sitzung entschuldigen.
Wird zur Kenntniß genommen.
2. Schreiben der Abg. Oehri, Kaiser, Matt und Heeb,
worin dieselben ihr Mandat als Abgeordnete aus dem Grunde
niederlegen, als die muthmaßliche Durchführung deS neuen
MünzgefttzeS stch mit der Stimmung der Bevölkerung der un-
tern Landschaft nicht vertrage.
Der Abg. Wanger stellt hiezu den Antrag: Eine Commif-
sion von 3 Mitgliedern zu wählen, welche die Gründe dieser
MandatSniederlegung zu prüfen habe.
Wird einstimmig angenommen und sogleich zur Wahl ge-
schritten.
Dieselbe fällt auf die Abgeordneten Dr. Schlegel, Wanger
Dr. Schädler.
3. Schreibender fürstl. Regierung betreffend eines Gesuches
der Gemeinde Triesenberg um einen ArmenunterstützungSbeitrag
aus dem landschaftl. Armenfond.
Wird auf Antrag deS sürstl. RegierungSkommissärS der
vorhin gewählten Kommission zur Vorberathung überwiesen.
Hierauf setzt stch die Kommission zur Berathung der ihr
überwiesenen Gegenstände zusammen.
Nach einer viertelstündigen Unterbrechung erscheint die Kom-
Mission wieder vor dem Landtage und erstattet durch den Abg.
Dr. Schädler hinstchtlich der Zuschrift der Abg Oehri, Kaiser, Heeb,
und Matt folgenden Bericht:
Indem dem Landtage nach § 82 der Verfassung daS Recht
zusteht, über die Stichhaltigkeit einer MandatSniederlegung
eines Abgeordneten zu entscheiden, hat sich Ihre Kommission
mit der Prüfung der Gründe der von den Abg. Oehri, Kai-
ser, Heeb und Matt eingebrachten MandatSniederlegung be
schäftigt. Die genannten Abgeordneten führen als einzigen Grund
— die Stimmung der Bevölkerung der untern Landschaft —
an. Die Kommission kann diese Begründung unmöglich als
stichhaltig anerkennen, insofern die Aufgabe deS Abgeordneten
mehr an seine persönliche Ueberzeugung als an gewisse Volks-
stimmungen gebunden sein soll und stellt daher den Antrag:
„Der Landtag wolle das Gesuch der Abg. Oehri, Kaiser,
Heeb und Matt, worin dieselben um Bestätigung ihrer Man-
datSniederlegung angehen, abweisen.
Wird einstimmig angenommen.
Hinstchtlich des Gesuches der Gemeinde Triesenberg um
einen ArmenunterstützungSbeitrag empfiehlt die Kommission den
RegierungSantrag: „ES sei der Gemeinde Triesenberg für daS
Jahr 1876 ein ArmenunterstützungSbeitrag von 100 fl. auS
den Zinsen deS landschaftlichen ArmenfondeS zu bewilligen"
zur Annahme.
Wird einstimmig genehmigt.
II. Verlesung deS Protokolls der letzten
Sitzung.
Dasselbe wird verlesen und unverändert genehmigt.
III. Berathung über den neuen Münzgesetz-
e n t w u r f.
Dieser Gegenstand war schon in die Tagesordnung der II.
Landtagssitzung gesetzt, wurde aber in Folge der diesbezüglichen
Petition der Gemeindevertretungen der untern Landschaft noch-
walS an die Kommission verwiesen, welche in der heutigen
Sitzung durch ihren Referenten Dr. Rudolf Schädler folgenden
Bericht erstatten läßt.
Meine Herrn!
Ihre Kommission hat sich, veranlaßt durch die Ihnen be-
kannte Petition der Gemeindevertretungen deS EschnerbergS,
nochmals mit dem neuen Münzgefetzentwurfe beschäftigt, indem
sie sowohl die in dieser Petition gegen die Regelung der Lan-
deSwährung ausgedrückten Bedenken, als auch die Wünsche
und Ansichten der in die Kommission gewählten Abgeordneten
deS EschnerbergS neuerdings in Erwägung ziehen wollte.
Die Mehrzahl der KommissionSmitglieder äußerte stch da-
hin, daß die Befürchtungen, welche die Bevölkerung der untern
Landschaft wegen Einführung der neuen Währung hegt, auf
einer unrichtigen Erkennung unserer bisherigen Münzverhält-
nisse beruhen. Solange der österreichische Silbergulden ein voll-
werthiges Geldstück war, stand der Eschyerberg hinsichtlich sei
nes Verkehres mit Vorarlberg im gleichen Verhältnisse, als
ihn die Einführung.der Goldwährung setzen wird; denn damals