Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1876)

I 
Vierter Jahrgang 
Vaduz, Freitag 
Nr. 52. 
den 29. Dezember 187k' 
Die liechtensteinische Wochenzeitung erscheint jeden Freitag. Sie kostet für das Inland ganzjährig S fl., halbjährig 1 fl. sammt 
Postversendung und Zustellung in's Haus. Mit Postversendung für Oesterreich ganzjährig 2 fl. soGr., halbjährig l fl. 26 fr.; für das 
übrige Ausland ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fl. 10 fr. ohne Postversendung. —'Man abonnirt für das Zn- und Ausland hMder^ 
Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — EinrückungSgebühr für die 2gespaltene Zßile Briefe und GMer 
werden franco erbeten an die Redaktion in Vaduz. * 
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Wir ersuchen die noch im Rückstände befindlichen 
Abonnementsgelder unverzüglich an die betreffenden Brief- 
boten abzugeben. 
Zugleich wird den Tit. Gemeindebehörden und Priva- 
ten zur Mittheilung gebracht, daß Inserate :c. pweils bis 
längstens Mittwoch Abends an die Redaktion in Vaduz 
einzusenden find, wenn dieselben noch in der betreffenden 
Wochennummer berücksichtiget werden sollen. 
Die Veröffentlichung aller Amtserlässe, Kundmachun- 
gen, Versteigerungen, aller Gemeinde-Verlautbarungen be- 
ginnt mit Anfang deS kommenden Jahres, von wo an 
dieses Blatt den Charakter als obligatorisches Publikations 
organ führt. Rückstchtlich der zu bezahlenden Jnserationst 
gebühren von Seite der Tit. Gemeinden haben sich lau- 
regierungsämtl. Kundmachung v. 20. Dez. 1876 die be- 
treffenden Ortsvorstände päüschaliter mit der Redaktion ab- 
zusinden, weßhalb wir die Ortsvorstände der verschiedeneu 
Gemeinden auffordern, sich diesbezüglich mit uns ins Ein- 
vernehmen zu setzen. 
Zum bevorstehenden Jahreswechsel rufen wir allen 
Lesern und Freunden ein „glückliches neues Jahr' zu. 
Die Redaktion. 
Landtagsverhandlungen. 
(Fortsetzung des Berichtes über die II. Landtags - Sitzung 
Mittwoch den 20. Dezember.) 
V. Bewilligung von Rheindammkosten bei der 
AuSmündung des landschäftl. Kanals an der 
Gampriner Grenze. 
Sowohl der dem bezüglichen Regierungsschreiben beige- 
legte technische Plan als auch die mündliche Auseinandersetzung 
des fürstl. LandeStechnikerS erweisen, wie der darauf Bezug neh- 
wende Kommisstonsbericht ausführt, die Erstellung dieser land- 
schäftlichen Bauten insofern als durchaus nothwendig, als sonst 
die Gemeinde Gamprin verhindert wäre, ihre Reinkorrektions- 
bauten fortzusetzen. Die Erstellung eineS AnknüpfungStraverseS 
und die Erhöhung deS anstoßenden BinnendantmeS erfordert 
1500 fl. 
Wird auf Antrag der Kommisston einstimmig genehmigt. 
VI. A n trag der fürstl. Regierung, derGemeinde 
Ruggel zur Unterhaltung einer Rheinfähre auf 
die Dauer von 4 Jahren je 90 fl. zu bewilligen. 
Die Bewilligung dieser Subvention wird von der- fürstl 
Regierung unter folgenden Bedingungen nachgesucht: * 
1. die bewilligte Geldunterstützung sei in halbjühr^en ver- 
fallenen Raten zu Händen des OrtSvorstandeS von Ruggel 
bei der LandeSkassa flüssig zu machen. 
2. Obliege dagegen der Gemeindevertretung für die An-- 
schaffung eines tauglichen brauchbaren Fahrseiles lammt Schif 
fes sowie für die Anstellung eineS verläßlichen Fährmanns zu 
sorgen, und 
3. sei der Äemeindzrath dafür verantwortlich zu machen,' 
daß während der Subventionsdauer die Rheinfähre in Ruggell 
an gewissen mit der Ankunft der schweizerischen Eisenbahnzüge 
in Salez korrespondirenden Stunden zu jeder Jahreszeit von 
den Passanten benützt werden könne. 
Wird einstimmig gemWigt. ^ 

VII. Antrag der fürstl. Regierung wegen nach- 
träglicher Bewilligung der für die Gemeinde. 
Ruggel anläßlich der letzten Rheine inbruchSge- 
fahr nothwendig gewordenen Unterstützungen. 
Der bezügliche Kommissionsbericht läßt sich hierüber wie 
folgt vernehmen: 
Wie bekannt, drohte im heurigen Sommer der Gemeinde 
Ruggell die Gefahr eineö RheineinbruchS, eS waren deßhalb nicht 
nur fämmtliche Kräfte dieser kleinen Gemeinde durch mehrere 
Wochen unausgesetzt in Anspruch genommen, sondern auch die 
Hilfeleistung der benachbarten Ortschaften nothwendig. 
Die österr. Gemeinde Altenstädt ging mit antrkennenSwerthem 
Beispiel voraus, indem ste Faschinen und Fuhrwerke unent- 
geldlich zur Verfügung stellte und eigene Bruchsteine aushilft- 
weise abgab. Für letztere beanspruchte ste eine Entschädigung 
von 326 'fl. Nicht weniger beeilten stch die liechtensteinischen 
Gemeinden dem bedrängten Ruggell auSgiebige Hilfe zu bringen 
und beschränkten sich ihre Forderungen auf die gehabten Baar- 
auSlagen bei Herrichtung der abgelieferten Bruchsteine; Eschen 
beanspruchte hiefür 194 fl. 66 kr. Gamprin 169 fl. 75 kr. 
Außerdem mußte die Gemeinde Ruggell für die verursachten 
MehrauSlagen ein Dahrlehn von 3000 fl. aufnehmen und in 
Folge dessen die diesjährige Wuhrsteuerumlage auf 14% er 
höhen. Die f. Regierung stellt daher an die LandeSvertre- 
tung daS Ersuchen, die regierungsämtlichen Erledigungen vom 
7. und 17. Sept. l. I., womit den Gemeinden Altenstädt, 
Gamprin und Eschen der Betrag von 690 fl. 15 kr. aus der 
LandeSkaffa flüssig gemacht, deßgleichen der Gemeinde Ruggell 
die landschäftl. Verzinsung eineS in 15 Jahresraten zurückzahl- 
baren BaudarlehneS von 3000 fl. zugesichert und die Erhöhung 
der diesjährigen Wuhrsteuerumlage auf 14% deS Stduerkapi- 
tals bewilligt wurde, zur gutheißenden Kenntniß zu nehmen. 
Ihre Kommission stellt den Antrag: der Landtag wolle diesen
	        

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