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Vierter Jahrgang
Vaduz, Freitag
Nr. 52.
den 29. Dezember 187k'
Die liechtensteinische Wochenzeitung erscheint jeden Freitag. Sie kostet für das Inland ganzjährig S fl., halbjährig 1 fl. sammt
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Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — EinrückungSgebühr für die 2gespaltene Zßile Briefe und GMer
werden franco erbeten an die Redaktion in Vaduz. *
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Wir ersuchen die noch im Rückstände befindlichen
Abonnementsgelder unverzüglich an die betreffenden Brief-
boten abzugeben.
Zugleich wird den Tit. Gemeindebehörden und Priva-
ten zur Mittheilung gebracht, daß Inserate :c. pweils bis
längstens Mittwoch Abends an die Redaktion in Vaduz
einzusenden find, wenn dieselben noch in der betreffenden
Wochennummer berücksichtiget werden sollen.
Die Veröffentlichung aller Amtserlässe, Kundmachun-
gen, Versteigerungen, aller Gemeinde-Verlautbarungen be-
ginnt mit Anfang deS kommenden Jahres, von wo an
dieses Blatt den Charakter als obligatorisches Publikations
organ führt. Rückstchtlich der zu bezahlenden Jnserationst
gebühren von Seite der Tit. Gemeinden haben sich lau-
regierungsämtl. Kundmachung v. 20. Dez. 1876 die be-
treffenden Ortsvorstände päüschaliter mit der Redaktion ab-
zusinden, weßhalb wir die Ortsvorstände der verschiedeneu
Gemeinden auffordern, sich diesbezüglich mit uns ins Ein-
vernehmen zu setzen.
Zum bevorstehenden Jahreswechsel rufen wir allen
Lesern und Freunden ein „glückliches neues Jahr' zu.
Die Redaktion.
Landtagsverhandlungen.
(Fortsetzung des Berichtes über die II. Landtags - Sitzung
Mittwoch den 20. Dezember.)
V. Bewilligung von Rheindammkosten bei der
AuSmündung des landschäftl. Kanals an der
Gampriner Grenze.
Sowohl der dem bezüglichen Regierungsschreiben beige-
legte technische Plan als auch die mündliche Auseinandersetzung
des fürstl. LandeStechnikerS erweisen, wie der darauf Bezug neh-
wende Kommisstonsbericht ausführt, die Erstellung dieser land-
schäftlichen Bauten insofern als durchaus nothwendig, als sonst
die Gemeinde Gamprin verhindert wäre, ihre Reinkorrektions-
bauten fortzusetzen. Die Erstellung eineS AnknüpfungStraverseS
und die Erhöhung deS anstoßenden BinnendantmeS erfordert
1500 fl.
Wird auf Antrag der Kommisston einstimmig genehmigt.
VI. A n trag der fürstl. Regierung, derGemeinde
Ruggel zur Unterhaltung einer Rheinfähre auf
die Dauer von 4 Jahren je 90 fl. zu bewilligen.
Die Bewilligung dieser Subvention wird von der- fürstl
Regierung unter folgenden Bedingungen nachgesucht: *
1. die bewilligte Geldunterstützung sei in halbjühr^en ver-
fallenen Raten zu Händen des OrtSvorstandeS von Ruggel
bei der LandeSkassa flüssig zu machen.
2. Obliege dagegen der Gemeindevertretung für die An--
schaffung eines tauglichen brauchbaren Fahrseiles lammt Schif
fes sowie für die Anstellung eineS verläßlichen Fährmanns zu
sorgen, und
3. sei der Äemeindzrath dafür verantwortlich zu machen,'
daß während der Subventionsdauer die Rheinfähre in Ruggell
an gewissen mit der Ankunft der schweizerischen Eisenbahnzüge
in Salez korrespondirenden Stunden zu jeder Jahreszeit von
den Passanten benützt werden könne.
Wird einstimmig gemWigt. ^
VII. Antrag der fürstl. Regierung wegen nach-
träglicher Bewilligung der für die Gemeinde.
Ruggel anläßlich der letzten Rheine inbruchSge-
fahr nothwendig gewordenen Unterstützungen.
Der bezügliche Kommissionsbericht läßt sich hierüber wie
folgt vernehmen:
Wie bekannt, drohte im heurigen Sommer der Gemeinde
Ruggell die Gefahr eineö RheineinbruchS, eS waren deßhalb nicht
nur fämmtliche Kräfte dieser kleinen Gemeinde durch mehrere
Wochen unausgesetzt in Anspruch genommen, sondern auch die
Hilfeleistung der benachbarten Ortschaften nothwendig.
Die österr. Gemeinde Altenstädt ging mit antrkennenSwerthem
Beispiel voraus, indem ste Faschinen und Fuhrwerke unent-
geldlich zur Verfügung stellte und eigene Bruchsteine aushilft-
weise abgab. Für letztere beanspruchte ste eine Entschädigung
von 326 'fl. Nicht weniger beeilten stch die liechtensteinischen
Gemeinden dem bedrängten Ruggell auSgiebige Hilfe zu bringen
und beschränkten sich ihre Forderungen auf die gehabten Baar-
auSlagen bei Herrichtung der abgelieferten Bruchsteine; Eschen
beanspruchte hiefür 194 fl. 66 kr. Gamprin 169 fl. 75 kr.
Außerdem mußte die Gemeinde Ruggell für die verursachten
MehrauSlagen ein Dahrlehn von 3000 fl. aufnehmen und in
Folge dessen die diesjährige Wuhrsteuerumlage auf 14% er
höhen. Die f. Regierung stellt daher an die LandeSvertre-
tung daS Ersuchen, die regierungsämtlichen Erledigungen vom
7. und 17. Sept. l. I., womit den Gemeinden Altenstädt,
Gamprin und Eschen der Betrag von 690 fl. 15 kr. aus der
LandeSkaffa flüssig gemacht, deßgleichen der Gemeinde Ruggell
die landschäftl. Verzinsung eineS in 15 Jahresraten zurückzahl-
baren BaudarlehneS von 3000 fl. zugesichert und die Erhöhung
der diesjährigen Wuhrsteuerumlage auf 14% deS Stduerkapi-
tals bewilligt wurde, zur gutheißenden Kenntniß zu nehmen.
Ihre Kommission stellt den Antrag: der Landtag wolle diesen