repräsentanz geräth, so wird dasselbe bei Ertbeilung eines Miß-
trauenSvotumS eS feinet Ehre für angemessen erachten, feine
Stelle niederzulegen
UebriqenS wollen wir hoffen, daß auch diese Differenz auf
verfassungsmäßigem Wege geschlichtet werde. Es liegt nichts
weniger alS im W'llen einzelner LandtaqSmitglieder dem Volte
ihre peinliche Ueberzeugnng zu oktroyiren, nur ein gedeihli-
cher Fortschritt, wie derselbe im wirklichen Wohle deS LanoeS
begründet ist, soll daS ernste Bestreben aller einsichtsvollen
Manner fein; halten wir deßhalb die Verfassung als das
höchste Palladium hoch und wirken wir mit vereinten
frästen zusammen, um das edle Ziel zu erreichen
V. B erat hu ng und Beschlußfassung bezüglich
von An lehen der Rh ei n gemeinden refp d. Be
willigung deren BerziN fung auS der LandeSkassa.
Der auf diesen Gegenstand Bezugnehmende AommissionS-
dericht ertheilt folgende Aufklärungen:
AuS dem diesbezüglichen Regierungsschreiben vom 22. Dez.
1675 geht hervor, daß bereits den Gemeinden
BalzerS 1000 fl.
Vaduz 6000 fl
Schaan 6000 fl.
Gamperin 7768 fl
Ruggell 5300 tt
Zus. 26,000 fl.
Darlehen für das Jahr 1874/5 zu Wulirbauten aufzunehmen
bewilliget wurde.
Ferner ist zu ersehen, daß für die laufende Laukampagne
voraussichtlich wieder Aufnahmen von Anlehen nothwendig
werden und zwar:
Bei der Gemeinde BalzerS mit
Vaduz
Schaan
Gampn'n,,
Ruggell
Zusammen
tt
tt
1380 fl.
2800 ff.,
3370 fl.
4000 fl.
16 300 fl.
„ 27.820 fl.
deren TilgungSplan gleichfalls auf eine l5jahrige ratenweise
Abzahlung zu lauten hat. Der auf daS Zabr 1876 entfal-
lende ZinS der ganzen AnlehenSsumme per 54,088 fl. berechnet
sich also auf 2704 fl. und ist das t 876er Landesbudget ein-
bezogen Die betreffenden Gemeinden haben sich in Gemäßheit
deS Gesetzes Nr. 2 Art. 5, deS Jahrganges 1875 an den
Landtag um die Zustimmung zur Berichtigung dieses Interes,
senbetrageS auS der Landeskasse zu wenden, was durch die be-
zügliche Vorlage von der sürstl. Regierung geschehen ist.
Der Finanzausschuß findet diesen Vorgang korrekt und
nimmt auch keinen Anstand zu beantragen:
») „Der Landtag wolle sich mit den projektirten Gemeinde-
d»rleben von zus. 54,088 fl. einverstanden erklären und
die diesbezüglichen Interessen zu 5 % bis zur t5jabri-
gen ratenweisen Abzahlung auS der LandeSkasse bestrei-
ten ferner:
b) „Den Gemeinden Gamprin und Rugaell die Umlegung
einer 8 % deS Steuerkapitals überschreitenden Wuhr-
steuer und zwar erstem mit 10 %, letzterer mit 13 %
bewilligen"
Wird einstimmig oh«? weitere Debatte genehmiget.
VI. Berathung und Beschlußfassung über den
StaatSvoranschlag pro 1876
Die bezügliche Vorlage der fürstlichen Regierung lautet:
Landesvoranschlag
für das Jahr 1876.
P»ft
Rro.
Erfordernis
Abtheilung
fl. kr.
Hauptrubrik
kr.
1
2
4
Für den Landtag:
Taggelder und Bureauauslagen
Für Administration und Gerichtswesen . . . . . ,
a) Gehalte und Bezüge der LanreSbediensteten .......
d) Pensionen derselben . .
c) Amtserfordernisse und Taggelder der Landeskommissionen, Verpflegung von
Häftlingen . . . . . . . . .
Für Schulzwecke:
a) Subventionirung der Landesschule . , . . . . . .
d) Lebrerg^haltsbeiträge .
c) Anschaffung von Lehrmitteln .
Für Landeskultur:
») Straßenconservirung . . . . . . . . . .
b) Subvention für Rüfeschutzbauten . . . . . . . * .
c) Viehprämien .
d) Prämien für Alpenverbesserung . . . . . ...
e) Waldauffehergratifikationen .
Für Finanzzwecke:
a) Mieibnnse und Regieauslagen der Zollämter . . . . .
b) Abzahlung der 2. DarlehenSrate an die sürstl. MajoratS-Hauptkasse . .
c) Beiträge zu öffentlichen Konden
d) Ägloiage
e) Verzinsung der AnlehenSsumme der Rheingemeinden . .
Gesammtsumme der Ausgaben
10675
1228
1900
217
1500
100
5500
400
274
100
30
1200
8750
500
2000
2704
86
93
50
400
13804
1817
6314
12450
37480
79
50
29
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