Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1876)

repräsentanz geräth, so wird dasselbe bei Ertbeilung eines Miß- 
trauenSvotumS eS feinet Ehre für angemessen erachten, feine 
Stelle niederzulegen 
UebriqenS wollen wir hoffen, daß auch diese Differenz auf 
verfassungsmäßigem Wege geschlichtet werde. Es liegt nichts 
weniger alS im W'llen einzelner LandtaqSmitglieder dem Volte 
ihre peinliche Ueberzeugnng zu oktroyiren, nur ein gedeihli- 
cher Fortschritt, wie derselbe im wirklichen Wohle deS LanoeS 
begründet ist, soll daS ernste Bestreben aller einsichtsvollen 
Manner fein; halten wir deßhalb die Verfassung als das 
höchste Palladium hoch und wirken wir mit vereinten 
frästen zusammen, um das edle Ziel zu erreichen 
V. B erat hu ng und Beschlußfassung bezüglich 
von An lehen der Rh ei n gemeinden refp d. Be 
willigung deren BerziN fung auS der LandeSkassa. 
Der auf diesen Gegenstand Bezugnehmende AommissionS- 
dericht ertheilt folgende Aufklärungen: 
AuS dem diesbezüglichen Regierungsschreiben vom 22. Dez. 
1675 geht hervor, daß bereits den Gemeinden 
BalzerS 1000 fl. 
Vaduz 6000 fl 
Schaan 6000 fl. 
Gamperin 7768 fl 
Ruggell 5300 tt 
Zus. 26,000 fl. 
Darlehen für das Jahr 1874/5 zu Wulirbauten aufzunehmen 
bewilliget wurde. 
Ferner ist zu ersehen, daß für die laufende Laukampagne 
voraussichtlich wieder Aufnahmen von Anlehen nothwendig 
werden und zwar: 
Bei der Gemeinde BalzerS mit 
Vaduz 
Schaan 
Gampn'n,, 
Ruggell 
Zusammen 
tt 

tt 
1380 fl. 
2800 ff., 
3370 fl. 
4000 fl. 
16 300 fl. 
„ 27.820 fl. 
deren TilgungSplan gleichfalls auf eine l5jahrige ratenweise 
Abzahlung zu lauten hat. Der auf daS Zabr 1876 entfal- 
lende ZinS der ganzen AnlehenSsumme per 54,088 fl. berechnet 
sich also auf 2704 fl. und ist das t 876er Landesbudget ein- 
bezogen Die betreffenden Gemeinden haben sich in Gemäßheit 
deS Gesetzes Nr. 2 Art. 5, deS Jahrganges 1875 an den 
Landtag um die Zustimmung zur Berichtigung dieses Interes, 
senbetrageS auS der Landeskasse zu wenden, was durch die be- 
zügliche Vorlage von der sürstl. Regierung geschehen ist. 
Der Finanzausschuß findet diesen Vorgang korrekt und 
nimmt auch keinen Anstand zu beantragen: 
») „Der Landtag wolle sich mit den projektirten Gemeinde- 
d»rleben von zus. 54,088 fl. einverstanden erklären und 
die diesbezüglichen Interessen zu 5 % bis zur t5jabri- 
gen ratenweisen Abzahlung auS der LandeSkasse bestrei- 
ten ferner: 
b) „Den Gemeinden Gamprin und Rugaell die Umlegung 
einer 8 % deS Steuerkapitals überschreitenden Wuhr- 
steuer und zwar erstem mit 10 %, letzterer mit 13 % 
bewilligen" 
Wird einstimmig oh«? weitere Debatte genehmiget. 
VI. Berathung und Beschlußfassung über den 
StaatSvoranschlag pro 1876 
Die bezügliche Vorlage der fürstlichen Regierung lautet: 
Landesvoranschlag 
für das Jahr 1876. 
P»ft 
Rro. 
Erfordernis 
Abtheilung 
fl. kr. 
Hauptrubrik 
kr. 
1 
2 
4 
Für den Landtag: 
Taggelder und Bureauauslagen 
Für Administration und Gerichtswesen . . . . . , 
a) Gehalte und Bezüge der LanreSbediensteten ....... 
d) Pensionen derselben . . 
c) Amtserfordernisse und Taggelder der Landeskommissionen, Verpflegung von 
Häftlingen . . . . . . . . . 
Für Schulzwecke: 
a) Subventionirung der Landesschule . , . . . . . . 
d) Lebrerg^haltsbeiträge . 
c) Anschaffung von Lehrmitteln . 
Für Landeskultur: 
») Straßenconservirung . . . . . . . . . . 
b) Subvention für Rüfeschutzbauten . . . . . . . * . 
c) Viehprämien . 
d) Prämien für Alpenverbesserung . . . . . ... 
e) Waldauffehergratifikationen . 
Für Finanzzwecke: 
a) Mieibnnse und Regieauslagen der Zollämter . . . . . 
b) Abzahlung der 2. DarlehenSrate an die sürstl. MajoratS-Hauptkasse . . 
c) Beiträge zu öffentlichen Konden 
d) Ägloiage 
e) Verzinsung der AnlehenSsumme der Rheingemeinden . . 
Gesammtsumme der Ausgaben 
10675 
1228 
1900 
217 
1500 
100 
5500 
400 
274 
100 
30 
1200 
8750 
500 
2000 
2704 
86 
93 
50 
400 
13804 
1817 
6314 
12450 
37480 
79 
50 
29 
\
	        

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