noch nebenbei jeder die Weisung gewußt habe, daß nicht
einmal behufS Arretirung von Wilddieben ein
Schreckschuß in die Luft in ihrer Befugniß liege.
WaS die 10jährige Schenkung der Jagdan
unsern Landesfürst en anbetrifft, so ist dieser Antrag
so schwach motiviert, daß wir füglich darüber weggehen könnten.
Jedoch mögen unS einige erläuternde Worte auch über
diesen-Punkt erlaubt sein.
WaS sollte eigentlich diese „Schenkung"? Es ist leicht
erklär!ich, sie sollte die Vertragskündigung beziehungS-
weise den Vertragsbruch in möglichst zärtlicher und mil-
der Form ausdrücken, wir kündigen den Vertrag vor Ablauf
der vertragsmäßig _ stipulierten Pachtfrist aus höchst eigener
Machtherrlichfeit; wollen aber aus besonderer Gnade und ge-
neröser Rücksicht, ohne dazu rechtlich gezwungen zu sein, die
die Kündigung in Anbetracht der vielen Wohlthaten in Form
einer Schenkung Präsentiren. Wahrhaft ein schönes Prototyp
für die Allegorie: der saure Kern in der zarten süßen Hütte.
AlS interessanter Beitrag mag noch dienen, daß zur nämlichen
Zeit dieser beabsichtigten zarten Kündigung eine Gemeinde un
seren Landesfürsten um eine Geldunterstützung zur Erstellung
einer neuen Orgel angieng. Bel dieser Gelegenheit wollen
wir noch ein Wort über die bekannten Gemeindepetitionen
anführen, die größtentheilS nichts anderes als strikte Kündi-
gung der bestehenden Jagdpachtverträge und Freigebung der
Jagd verlangen. Diese Sprache ist wenigstens offen und nicht in
die süße Hülle der Schenkung gekleidet und zudem sind wir der
festen Ueberzeugung. daß die betreffenden Herrn Gemeindevor-
steher, wenn sie genau über den Sachverhalt und eigentlichen
tiefinneren Zweck unterrichtet gewesen wären, und wenn die
damals künstlich inszenirte Aufregung der Bevölkerung die
ruhige überlegende Denkungsart nicht verdrängt hätte, sich nie
dazu herbeigegeben hätten, mit ihrer Unterschrift einzutreten.
Denn so viel steht fest, daß ein rechtlich und gesetzmäßig ab-
geschlossener Vertrag ohne Grund vor Ablauf der Vertrags-
frist nicht gekündigt werden darf und kann. Ein Grund war
aber hier nicht vorhanden, da die Tha4 Hartmanns entgegen
dem gesetzlichen Verbote stattfand, und unser LandeSfürst mit*
hin in keiner Weise dafür verantwortlich gemacht werden kann,
also auch kein Grund von einer Vertragsverletzung vorhanden
war.
In unserem Falle wäre aber eine solche Kündigung, ab-
gesehen von der prägnanten Ungerechtigkeit, zudem eine dop*
pelte Beleidigung gegen die Person unseres Landesfürsten ge-
Wesen. Man hätte, wie wir eS schon in unserer Klar-
stellung in Nr. 9 bemerkt, haben, die Pflichten der
Dankbarkeit in einer daS Land entehrenden
Weise damit vergessen, und indem man mit der
einen Hand bittet und empfängt, mit der an-
dern Hand denselben Wohlthäter verlebt.
Noch haben wir die in der Nachschrift deS gegnerischen
Artikels ausgesprochene Verwahrung Segen unseren Ausdruck:
„man hat zu guter Leyt das frühreife Kind der leidenfchaft-
lichen Agitation im LandtagSsaale präsentiert" zu besprechen,
Wir haben nie daS Recht, daß Abgeordnete Anträge
stellen, und Gemeinden Petitionen dem Landtage einbringen
können, bestritten, aber ebenso wenig halten wir daS Recht
der öffentlichen Kritik über öffentliche Vorgänge für unerlaubt.
Unser obiger Ausspruch hat seine Begründung und zwar:
Ist eS nicht als etwas frühreif zu bezeichnen wenn man
1. Anträge bringt, die materiell in Unserer Gesetzgebung
schon längst existiren.
2. Wenn man durch „10jährige Schenkung der Jagd
an den Fürsten" materiell den Vertrag ohne rechtlichen Grund
kündigt und damit unüberlegt daS Wohlwollen unseres Lan
desfürsten gefährdet.
3. Ist eS nicht leidenschaftlich, wenn man nur um zu
vetdächtigen, unsere öffentlichen Zustände und Behörden mit
einer That in Zusammenhang bringt, für die nur der Thäter
allein verantwortlich ist.
4. Ist eS nicht so, wenn man im Auslände klägliche
Schilderungen über das eigene Vaterland zum Besten gibt.
Wir verweisen zur Begründung auf unsere aktenmäßigen
Mitteilungen in Nr. 9 und 16 unseres Blattes.
Da uns der obige Ausdruck an dieser Stelle vorgehal-
ten wird, so wollten wir denselben auch hier beweisen.
Weitere Worte über die ganze unerquikliche ZeitungSpo-
lemik zu verlieren, hieße „Eulen nach Athen" tragen.
Wir überlassen es getrost dem Urtheile jedes einzelnen un
serer Leser, sich selbst den Standpunkt in dieser Sache im
Interesse seines Vaterlandes zu wählen.
Vaterländisches.
Äaduz, 4. Mai. Die in der vorigen Woche vor sich ge-
gangenen Wahlmännerwahlen haben folgende Liften ergeben:
In BalzerS wurden gewählt: 22 Wahlmänner und
zwar: Nigg Peter mit 122 Stimmen, Bapt. Fritsche mit 105,
Frick Carl 95, Vogt Franz 93, Wolfinger Franz 91, Bogt
Georg 83, Baptist Büchel 87, Vogt Bernhard 80, Büchel
Clemens 80, Frick Jos. Cafsier 80, Wolfinger Gottfried 75,
Frick Vorsteher 70, Eberle Georg 68, Nigg Karl 65, Vogt
Ant. 59, Bürzle Jos. Ant. 58, Vogt Elias 54, Vogt Jos.
54, Kaufmann Clem. 51, Bürzle Geotg 50, Brunhart Chri
stian 48, Vogt Josef 49.
In Triesen: 18 Wahlmänner: Nigg Joh. Jak. Kassier
80, Bargätzi Vorsteher 771, Bargätzi Wolfgang 70, Ehrne
Wendelin 70, Ehrne Laver 73, Bargätzi Ant. 62, Kindle
Lorenz 61, Kindle Joh. 58, Nagele Fidel 58, Frommelt Leh-
rer 48, Kindle Florian 48, Ehrne Jos. 47, Kindle Frz. Mich.
47, Sprenger Anton 45, Kindle Jakob 45, Kindle Jos. Ant.
44, Ehrne Ferdinand 41, Kindle Peter 38.
Triefenberg: 20 Wahlmänner: Frommelt Gottliebj50,
Bühler Joh. 46, Gaßner Lehrer 45, Beck Kassier 44, Gaß-
ner Josef 43, Schlegel Joh. 43, Beck Alois 42, Seele Joh.
41, Beck Joh. 39, Bühler Joh. 37, Hilde Josef 36, Nägele
Andreas 36, Seele Alois 36, Nägele Vorsteher 33, Bühler
Jos. 31, Beck Franz 31, Beck Joh. Bapt. 31, Beck Ant. 31,
Lampert Alois 28, Schädler Faver 28.
Vaduz: 18 Wahlmänner: Amann Ant. 104, Real Vor-
steher 95, Walch 89, Rheinberger Alois 86, Dr. Rud. Schäd-
ler 83, Marxer 79, Rheinberger Sekretär 78, Dr. Alb. Schäd-
lex 75, Seeger Franz Josef 75, Rheinberger Hauptmann 71,
Rheinberger Posthalter 68, Ospelt Reallehrer 60, Strub Kas
sier 59, Boß David 57, Hartmann Jos. 56, Seeger Frz. Jos.
52, OSpelt Anton 52, Falk Assessor 45.
Schaan: 20 Wahlmannner: Tfchetter Jos. 96, Kaufmann
Carl 88, Walser Ferd. 84, Dünser Ludwig 78, Konrad Jos.
75, Quaderer Joh. 77, Hilty Jakob 73, Tschetter Hieronim.
72, Beck Josef 71, Hilty Alois 65', Schierscher Lorenz 64,
Wanger Christoph 64, Wanger Vorsteher 64, Wächter Kassier
62, Hilty Joh. 55, Schlegel Joh. Ferd. 55, Walser Joh. 55,
Frommelt Joh. 50. Lingg Joh. Georg j>0, Konrad Fidel 48.
$ laufen:',2 Wahlm/: Gantner Gebhard 13, .Gantner
Lorenz 11.
Eschen: 18 Wahlmänneri Schaffhauser Franz Josef 92,
Risch Frz. Jos. 92, Ritter Johann Georg 87, Schlegel Alois
78, Batliner Jos. 73, Allgäuer Kassier 72, Oehri Joh. Mar-
tin 70, Haßler Jöh. Georg 70, Allgäuer Martin 58, Batli-
ner Vorsteher 54j, Märxer Frz Josef 57, Marxer Ferd. 52,
Batliner Andreas 52, Ritter Andreas 54, Kranz Johann 51,
Allgäuer Adam 50, Allgäuer Franz Josef 49, Schaffhauser
Peter 43.
> Mauren: 18 Wahlmänner : Ritter Lehrer 74, Batliner
Barchol. 70, Kaiser Vorsteher 69, Bühler Jak. 68, Mündle