Vaduz, 19. April. Ueber den vor circa 6 Tagen in
Sax stattgefundenen Brand berichtet der Werdend. Anz. Fol-
gendeS:
— Sax Letzten Montag, Nachmittags circa um 2 Uhr,
brannten hier zwei Häuser, wovon eines ein Dvppelhaus,
und ^ine Scheune in kurzer Zeit vollständig nieder. Die Hau-
ser waren bewohnt von Andreas Hanselmann, Wittwe Anna
Kammerer uÜd Wittwe Katharina Kammerer. Die Mobilien
sind nicht versichert. Zum Glücke herrschte Windstille, im an-
dern Falle die Sache für das ganze Dorf verhängnißvoll hatte
werden können. Anerkennung verdient das schnelle zu Hülfe
eilen unserer Nachbarn von Schaan: welche, da vie
Rheinbrücke in Benvern'Haag in Folge Hebung unfahrbar ist,
mit ihrer mit 4 Pferden bespannten Spritze durch das Dorf
Buchs der Unglücksstätte zusprengten. Selbst eine Spritze der
Borarlbergerbahngesellschaft sammt Mannschaft kam mit dem
Eisenbahnzug bis Buchs. Da die Gefahr weiterer Ausdehnung
deS FeuerS vorüber, wurde die Reife nicht-weiter fortgesetzt.
Die Ursache des BrandeS wird Kindern zugeschrieben. —
Ueber einen Brand in Chur vom gleichen Tage, der leicht
viel größere Ausdehnung hätte nehmen können, schreibt der
„Freie Rhätier": ^
Ziemliche Windstille und rasche gute Feuerwehrarbeit haben
schwereres Unglück verhütet, daS schon schwer genug ist Zwi-
schen 4 und 5 Uhr Morgens brach zwischen dem Neuen und
dem Unterthor im sog. Aktienbau daS Feuer im Hause von
Stadtbaumeister Ritter, aus, wo zu ebener Erde die Wirth*
schaft zum „Pfauen" ist Die Sturmglocke ertönte ungefähr
um 5 Uhr. Man rettete, was noch zu retten war; die kranke
Frau Pfauenwirthin, Maria Bodmer, geb. Richard, wurde
auS dem Hause getragen und starb bald darauf. ES brannte
dieses und daS anstoßende HauS der Brunett'schen Seifenste-
derei ab. Ein Seifensiedergesell, Panl Burkhart aus AugS*
bürg, wurde halbverbrannt als Leiche im Bett gefunden. Er
soll sich in der Nacht betrunken schlafen gelegt haben.
Ueber die Entstehung deS BrandeS waltet amtliche Un
tersuchung.
Gute Dienste hat neben der Feuerwehr daS Kantonöschü-
lercorpS mit seiner Spritze unter Anführung deS Professor
Pult geleistet.
Die Gefahr für daS ganze Unterthor war augenscheinlich
und wäre bei stärkerem Wind für die ganze Stadt groß ge<
Wesen.
Politische Rundschau^
Deutschland. Bedeutendes Interesse bietet gegenwärtig
der dieser Tage von der preußischen Regierung dem Abgeord
netenhause eingebrachte kirchlich-politische Gesetzentwurf welcher
die Aufhebung von 3 Artikeln der preußischen BerfassungS-
urkunde v. 3t. Januar 1850 bezweckt.
Der Gesetzentwurf lautet:
„Die Art. 15, 16 und 13 der VerfafsungSurkunde vom
31. Jan. 1850 sind aufgehoben. Die Rechtsordnung der
evangelischen und katholischen Kirche, sowie der andern Reli-
gionSgesellschaften im Staate, regelt sich nach den Gesetzen deS
Staates".
Die in FrÄge stehenden Verfassungsartikel lauten: Art.
15. Die evangelische und die römisch katholische Kirche, sowie
jede andere ReligionSgesellschast, ordnet und verwaltet ihre
Angelegenheiten selbständig, bleibt aber den StaatSgesetzen und
der gesetzlich geordneten Aufsicht deS Staates unterworfen.
Mit der gleichen Maßgabe bleibt jede ReligionSgesellschaft im
Besttz und Genuß der für ihre CultuS-,Unterrichts- und Wohl-
thätigkeitSzwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
(Der Passus „bleibt aber . . . bis unterworfen" wurde bei
der Abänderung des Art. 15 durch Gesetz vom 5. April 1873
eingeschaltet, deßgleichen der Zusatz: „Mit der gleichen Maß
gäbe" u. f. w.) Art. 16. Der Verkehr der ReligionSgesell-
schaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntma-
chung kirchlicher Anordnungen ist nur denjenigen Beschränk»»-
gen unterworfen welchen alle übrigen Veröffentlichungen un-
terliegen. Art. 13. DaS ErnennungS-,Vorschlags-, Wahl- und
Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit
eS dem Staate zusteht und nicht aus dem Patronat oder be-
sondern RechtStiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung
von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten
findet diese Bestimmung keine Anwendung. Im Uebrigen re-
gelt das Gesetz die Befugnisse des Staates hinsichtlich der
Vorbildung, Anstellung unv Entlassung der Geistlichen und
Reiigionsdiener, und stellte die Gränzen der kirchlichen Disci-
plinargewalt fest. (Der dritte Satz: „Zm übrigen" u. f. w.
war durch das Gesetz vom 5. April 1873 hinzugefügt)
Gegen den neuen Gesetzentwurf arbeitet hauptsächlich die
Centrumsfraction, die in demselben eine grundsätzliche Bernei-
nung der kirchl -katholischen Rechte sieht
Oesterreich. Der niederösterreichische Landtag ist letzter
Tage in der Lage gewesen, sich mit einer brennenden wirth-
fchaftlichen Frage zu beschäftigen. Es hat nämlich die große
Sigl'sche Maschinenfabrik in der nahen Wiener Neustadt auS
Manqel an Arbeitsaufträgen sich veranlaßt gesehen, einen Theil
ihrer 2000 Arbeiter sofort zu entlassen und dem größten Theil
des ResteS ihre in vier Wochen bevorstehende Entlassung an-
zuzeigen: mehr als 6000 Personen, meistens aus Niederöster-
reich selbst, sind dadurch unmittelbar brodloS geworden, und
eS versteht sich von selbst, daß damit auch daS wesentlich auf
den Consum der Arbeiterbevölkerung angewiesene Kleingewerbe
auf's empfindlichste betroffen wird. So ist denn in der gestri-
gen LandtagSfitzung ein überaus bequemer Dringlichkeitsantrag
gestellt und einstimmig angenommen worden, welcher die Re-
gierung auffordert mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln
den Eintritt der Katastrophe zu verhindern, welche die Schlief-
sung der genannten Fabrik herbeiführen müßte.
England. Das englische Unterhaus lehnte am 8. dS.
den Gesetzesentwurf, welcher den Frauen politisches Stimm-
recht geben will, mit 187 gegen 152 Stimmen ab. DiSraeli
stimmte mit der Minderheit für den Entwurf.
Spanien. Das französische Blatt: „Moniteur Union"
spricht sich über den Zustand der spanischen Wirren folgender-
maßen auS:
„ Briefe die wir auS Spanien erhalten, machen unS auf
die sehr beträchtlichen Schwierigkeiten aufmerksam mit denen
die Regierung deS Königs Alfonso zu kämpfen hat. Der von
Cabrera entworfene „Convenio" hat nicht die Wirkung geübt
die man sich davon versprochen hatte: er hat bis jetzt nur
vereinzelte Unterwerfungen kleiner CabecillaS, vorgerückter
Schildwachen der carliftischen Armee, nicht aber Massenunter-
werfungen zur Folge gehabt, welche für die Heere ein ver-
hängnißvoller Schlag sind und durch Verwirrung oder Ent-
muthigung die Uebergabe anbahnen. Die navarresischen und
baskischen Bataillone, die Kerntruppen des Don Carlos, sind
unberührt geblieben und bedrohen durch ihre dermiligen Ma-
növer die Linien der alfonsischen Generale, die ihren Gegnern
an Rührigkeit weit nachstehen. Die Befehlshaber Don Al-
fonso'S, erschreckt von der Langwierigkeit und der Wildheit deS
Kampfes, ärgerlich über den Mißerfolg des „Convenio" und
dem Drange folgend die unglücklichen Wirkungen ihrer Un-
thätigkeit oder militärischen Unfähigkeit auf andere abzufchüt-
teln, behaupten daß eS ihnen unmöglich sein werde die carli-
stische Fraction zu bezwingen, wenn nicht hinreichende Kräfte
zu ihrer Verfügung gestellt werden um dieselbe in dem na-
varresischen Gebiete ganz abzuschließen, und namentlich alle
strategischen Punkte fest zu besetzen welche die Schlüssel zu
den Pyrenäenpässen sind, mittelst deren die Car listen ununter-
brochene Beziehungen mit ihren über alle Länder Europa'S