fast vollzählig erschienenen Abgeordneten erzielt. Die ttach-
träglich aber im Landtage selbst eingebrachten Petitionen und
der Wangersche Antrag wurde in dieser Versammlung vorent-
halten, trotzdem mehrere Abgeordnete an daS Präsidium die
wiederholte ., An frage stellten, od die für den nächsten Landtag
bestimmte Tagesordnung nun vollständig erschöpft und vorbe-
rathen sei. Warum fehlte damals der in der „Richtigstellung"
so vorteilhaft heraus gestrichene Muth?
Die Ueberrumpelung hatte die gewünschten Erfolge nicht,
wie wir eS in der „Klarstellung" ausführlich mittheilten.—
Bezüglich der juristischen Ereiferungen deS Herrn Einsen-
ders bemerken wir, daß im Fürstenthum Liechtenstein schon seit
Mehreren Jahren eine Reviston unserer Strafgerichtsordnung
angestrebt wird und gerade daS Landgericht selbst hat zuerst
darauf angetragen. Daß aber die bestehende Strafgesetzgebung
derartig vorsündfluthlich rieche, wie eS der Herr Einsender vor-
geben will, ist unrichtig, und in jedem Falle ist dabei die
Person des Herrn Landrichters durchaus nicht verantwortlich.
Die Mittheilung daß die That HartmannS in dem ersten
Urtheil „alS eine bloß geringe Übertretung" behandelt worden
sei, ist falsch. DaS Urtheil lautete auf das Vergehen der fahr-
lässigen Tödtung und 10 Monate strengen Arrest. Der Fall
wurde nach § 335 deS Strafgesetzbuches v. Jahre 1852 ab-
geurtheilt, also nicht wie der Einsender behauptet, nach der
Verordnung vom Jahre 1859.
Der vielleicht absichtliche Effekt, der in dem Ausdrucke
„2 Bauern" als Beisitzer (die Zuziehung von Beisitzern war
in diesem Falle nach der Gerichtsordnung vorgeschrieben)
liegt, stimmt nicht ganz zu dem „volksparteilichen" Wunsche
nach einem Geschwornengerichte. Jedenfalls dürften die ,,2
Bauern" Recht und Unrecht ebensogut unterscheiden und eben-
soviel GesetzeSkenntniß besitzen, alS der Herr Einsender.
Zum Schlüsse unserer Beleuchtung erklären wir noch, daß
unser, fraglicher Artikel „zur Klarstellung" in der Garantiever-
sammlung der Liechtenstein. Wchztg. einstimmig beschlossen wurde
mit dem Zwecke:
1. Die Stellung und Haltung der Zehnermajorität im
Landtag»' dem Volke öffentlich klarzulegen und zu begründen.
2. Den ungerechtfertigten Angriffen gegen unser Beam-
tenthum und unsere öffentlichen Zustände in der ausländi
schen Presse entgegenzutreten.
Die That HartmannS selbst war und ist nie der Gegen-
stand unserer öffentlichen Besprechung gewesen, weil wir, wie
dieS auch in der Klarstellung betont ist, in keiner Weise ei-
nen, wenn auch noch so geringen Einfluß auf den Gang der
Proceßverhandlung ausüben wollten.
Wir sind bereit für jedes Wort unserer „Klarstellung"
die Beweise, zu leisten, wo man will und verurteilen auch
heute noch ganz entschieden das agitatorische nnd verdächti
gende Treiben in der auslandischen Presse.
Die Mitteilung der LandtagSverhandlungen in unserer
„Darstellung" ist eine. „aktenmäßige". Für die weitere Rich-
tigkeit unserer Behauptung, daß die Herren Einsender in den
„Werdenberger Anzeiger" und in die „Feldkircher Zeitung"
ungerechterweise die That HartmannS, für welche nur
der Thäter allein verantwortlich gemacht werden
kann, mit unseren öffentlichen Personen und Zuständen in un-
gerechter und theilweise ganz gemeiner We.se in Zusammen-
hang brachten, wollen wir eine kleine Blumenlese aus den
betreffenden Einsendungen unfern Lesern wörtlich mittheilen,
um damit die Lobhelden unseres Baterlandes selbst reden zu
lassen.
Nr. 84 der „Feldk. Ztg." vom 13. Oktober:
..... „ES wäre überhaupt zeitgemäßer und nützlicher,
wenn das fürstliche Forstpersonal sich eifriger mit Forstkultur
befassen würde, statt, wie es de «Anschein hat, daS Für-
stenthum lediglich als Tummelplatz zum Jagd
vergnügen für die fürstlichen Diener anzusehen."
. . . „Wir wünschen den Liechtensteinern von Herzen bessere
Zustände, denn, wie man oben im Volke hören kann, ist dort
vieles faul." ....
Nr. 90 der „Feldk. Ztg." vom 8. November:
... „WaS daS liechtensteinische Strafverfahren betrifft,
so mag ... dienen, daß in Liechtenstein heute noch die ver-
altere, in Oesterreich selbst über Bord geworfene, österreichische
Strafprozeßordnung vom I. 1803, ferner die Erlässe oder Ge-
setze vom Z. 1859 und daS österreichische Strafgesetz vom I.
1852 Giltigkeit haben — obgl eich sich selb e natÄrge
rn äß oft widerstreiten; demGerichte st eht eS fre
von Fall zu Fall bald dieses, bald jenes Gesetz
in Anwendung zu bringen, wie eS eben passe nd
erscheint. DaS zu erwartende Urtheil über den fürstl. Jäger
dürfte daS soeben Gesagte näher beleuchten." ...
Nr. 95 vom 28. November in der „Feldk. Ztg.":
„Wir tretenNamenS der VolkSpartei de 6 Für-
stenthumS Liechtenstein, die ihren durchlauchtig-
sten Souverain, oen Fürsten, jedenfalls mehr
schätzt und achtet, als die Beamtenherrschaft in
Vaduz, welche die Liechtensteinischen Bürger
nicht alS zivilisirte Europäer, sondern als R.Hein-
kosaken betrachten und behandeln möchte, gleich-
viel ob mit Knute oder Flinte — weil gerufen, d. h.
neu provoziert — auch in der verehrl. „Feldk. Ztg." auf die
Arena der ZeitungSpolemik."
Im „werdenberger Anzeiger" Nr. 136 vom 17. Novem-
der: „Die StaatSpfauen deö großen FlintenstaateS von Cho-
chin.China mit dem Regierungshauptort Vaduz werden gar
nicht müde, die Tödtung deö Laver Beck durch einen fürstlichen
Waidjungen zu beschönigen DaS ganze Gebahren sieht ver-
zogenen Staatsbeamten gleich, die nicht das Volk sondern sich
und ihren längst erkannten Flitter ohne inneren moralischen
Gehalt alS den Inl^griff deS StaaieS betrachten. Das Volk
deS kleinen Staates scheint nur so als eine Art Composthaufen
behandelt zu werden, mit dem Beamte- und Waidgesellen nach
Belieben, wie mit jeder andern Waare umgehen zu dürfen
glauben. . . Im „Werdenberger Anzeiger" Nr. 2 vom 7. Ja-
nuar „Zum Hohne deS Gesetzes und der Wahrheit mußte
aber die Sache (namltch die Hartmannsche Affaire) auf dem
Wege der Schönfärberei in einem solchen Lichte dargestellt
werden, daß der fürstliche Landrichter dadurch geblendet, zu
dem Urtheile mitwirkte, eS sei der Waidjunge Hartmann »ye-
gen fahrlässiger Tödtung zu 10 Monaten Arrest verurtheilt" ..
Diese Proben werden hoffentlich genügen und ohne weitere
Erklärung den Zweck der Herren Einsender in die ausländische
Presse am thunlichsten darthun.
Vaduz, 13. April. Letzten Sonntag fand auf dem Schlosse
die Generalversammlung deS liechtenstem. ViehversicherungS-
vereinS unter ungewöhnlich starker Beteiligung statt. Wir
werden den ausführlichen Bericht über diese Versammlung in
der nächsten Nr. nachtragen.
Politische Rundschau.
Deutschland. Eine größere Abhandlung in der „AugSb.
Ällg. Zeitung" betitelt: „über Reichsorthographie" bringt am
Schlüsse ein beachtenSwertheS Mahnwort zur Reinigung un-
serer deutschen Sprache von der Masse der aus aller Welt
Sprachen, namentlich aber aus der französischen Herübergekom
menen Fremdwörter. ES heißt: Die Verunreinigung und
Verwälschung unseres guten Deutsch hat schon eine eigene Ge-
schichte, oder zeigt wenigstens einen Wechsel von Fluth und
Ebbe. In der Mitte DeS vorigen Jahrhunderts stieg die er-