Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1875)

Dritter Jahrgang. 
Babnz, Freitag Nr. 16. den 16. April 1875. 
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Noch ein Wort zur Klarstellung. 
Die „Feldk. Ztg." brachte letzthin in Nr. 28 und 29 (7. 
und 10. April) eine anonyme Emsendung „von der liechten 
steinischen Grenze", welche sich als „Richtigstellung" zu jener 
Klarstellung betitelt, die wir in Nr. 9 (26. Februar) unseres. 
BlatteS gebracht hatten. Diese sogenannte „Richtigstellung" 
richtet ihre Angriffe zunächst gegen unser Landgericht und fer- 
tigt dann unsere Klarstellung mit einigen Ausdrücken wie „un- 
qualWrbar," „persönliche Jnvektiven", „subjektiv" jc. kurz 
ab, ohne sich die Mühe zu geben, unsere auf Aktenstücken und 
auf Tatsächlichem beruhenden Beweisführungen zu widerlegen. 
Doch alles dieses hätte uns nicht veranlaßt, noch einmal diese 
Angelegenheit zu einem ZeitungSgespräch zu machen, wenn in 
jenem Artikel nicht Aeußerungen enthalten wären, die wir 
schlechterdings als Lügen bezeichnen müssen. 
Der „Richtigstellet" in der „Feldk. Zeitung" wirft uns 
nämlich vor, die That HartmannS „schöngefärbt", „in ein 
besseres Licht gestellt", „ja sogar alS eine bloße Kleinigkeit an- 
gesehen" zu haben. 
Dieser absichtlichen Unwahrheit gegenüber berufen 
wir unS auf alle in unserer Klarstellung gebrachten Aeußerungen 
und heben noch hervor, daß wir in unserer Zeitung ausdrücklich 
betonten, die Hartmann'sche Affaire nur insoweit einer öffentlichen 
Besprechung zu unterziehen, a!S selbe mit unserem Beamtenthum 
und unseren öffentlichen Zuständen in Zusammenhang gebracht 
wurde. Die That HartmannS selbst war und ist nie der 
Gegenständ unserer öffentlichen Besprechung gewesen, weil wir, 
wie wir dieS auch betonten, in keiner Weise, einen wenn auch 
noch so geringfügigen Einfluß auf den Gang der Prozeßverhand- 
lung ausüben wollten. Wir erklärten, daß für die That nur 
der Thäter allein verantwortlich sei und nicht die Behörden. 
AuS diesen Erklärungen wird gewiß Niemand eine „Beschöni- 
gung" ac herausgefunden haben. 
Weiter macht uns der anonyme Einsender den Vorwurf, 
wir hätten durch unsere „Klarstellung" daS Ansehen einiger 
Männer im Lande namentlich des Abgeordneten Wanger in 
den Augen der Mitbürger heruntersetzen wollen. In demselben 
Artikel aber, in welchem unS dieses entgegengehalten wird, 
bricht der Herr Richtigstellet nicht ohne Pathos zu Gunsten 
der öffentlichen Kritik eine Lanze und führt an, wie schon und 
zweckdienlich für das Gedeihen eineS StqateS eS fei, wenn die- 
selbe sogar auf ausländischem Boden eifrig gepflegt werde. 
ES scheint somit jener Einsender daS Recht der öffentlichen 
Kritik nur für sich und feine Freunde als Privilegium an- 
sprechen zu wollen. 
. Der Antrag deS Abgeordneten Wanger war eben eine öf- 
fentliche im Landtag protokollirt abgefaßte Aeußerung, welche 
dem Recht der öffentlichen Urtheile hier wie anderwärts unt,er- 
worfen bleibt. Da wir öffentliche Aeußerungen wortgetreue 
mittheilten, so kann daher füglich eine Heruntersetzung" von 
unserer Seite nicht unterschoben werden. 
Bezüglich der LandtagSverhanvlungen ist jener richtigstellende 
Einsender bestrebt ein zweckdienliches möglichst" unvollständiges 
Bild zu bieten, um mit seinen Schlüssen bequemer logisch wer- 
den zu können. Zunächst kleidet er den Wanger'schen Antrag 
in das Gewand einer thränenreichen Humanität und spricht 
von bedrohten Bürgerleben und brutaler Gewalt, alS ob Wik 
noch in^den besten Zeiten deS FaustrechtS lebten. Seinen 
Aeußerungen zu entnehmen, wären somit jene 10 Abgeordnet 
ten/welche den Antrag WangerS verworfen, Männer, welche 
solchen humanen Gefühlen entfremdet zum/Schutze ihrer be- 
drohten Mitbürger keine Hand bieten wollen, die erst durch 
die Einsendungen in den „Werdenberger Anzeiger" und die 
„Felvk. Ztg " darauf aufmerksam gemacht werden müssen, daß 
ein Verbrechen keine Kleinigkeit sei und daS Leben eines Mit- 
bürgerS Beachtung verdiene. Jene 10 Abgeordneten waten wahr- 
scheinlich nicht geneigt, wenn ste noch einigen Mangel an menschli- 
chen Gefühlen hätten, von dem oder den Herren „Richtigstellern" 
Vorlesungen über Moral und Nächstenliebe anzuhören. Besser 
wäre eS dem Herrn „Richtigsteller angestanden, wenn er und 
sere in der Klarstellung gemachte und auf Aktenstücken beruh- 
ende Erklärung: „daß d e bestehenden. Gesetze (Jagdgesetz, vom 
Jahre 1872 und fürstl Dienstinstruktion für daS Jagddienst- 
personal vom Jahre 1863) dasjenige. waS der Antrqg Wan- 
gerS will, schon langst in vollem Umfange enthalten" wider- 
legt oder doch wenigstens einer Aeußerung gewürdigt hätte. 
In seiner Entrüstung darüber, daß jene 10 Abgeordneten den 
Wanger'schen Antrag und die bekannten Petitionen verwarfen, 
geht der richtigstellende Herr soweit, daS er von „Schamroth" 
spricht, welches einen Mann von Charakter hierüber befallen 
müsse, daß er ferner unser an öffentlichen Dingen wenig In- 
teresse nehmendes Volk bedauert, wenn eS solche Abgeordnete 
nicht auffordert, ihr Mandat niederzulegen :c. 
Wir möchten dem „Richtigsteller" diese „Schamroth" zum 
eigenen Gebrauche empfehlen über alle die Entstellungen, die 
er unseren Aeußerungen angedeihen ließ. 
Weil jene „Richtigstellung" auch in besonderer Weise von 
einem gewissen Muthe spricht, der die Vertheidiger des Wan- 
gerschen Antrages beseelte, so möchten wir an dieser ein kftl> 
neS Streiflicht auf diesen Umstand werfen. Circa 8 Tage 
vor jener LandtagSsitzung wurden sämmtliche Abgeordnete voiy 
Präsidenten zu einer Versammlung im Gasthof „zunz Engels 
eingeladen, um alle die Gegenstände, welche auf die Tagesord 
nung der nächsten Sitzung kommen sollten, einer vorläufigen 
vertraulichen Besprechung zu unterziehen. In den vorgelegte 
BerathungSgegenstänverl wurde ein gutes Einverstäydniß der
	        

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