Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1875)

folgendes: Ein Grundstück im Katasterwerthe von 1000 sl. 
ergibt, indem man nach dem bezüglichen Gesetzentwurfe 10% 
hievon zur Grundlage nimmt, 100 sogen. „Steuergulden", 
welche als Grundziffer zur Repartirung der Steuersumme die- 
nen. Nehmen wir ein Hau? in demselben eingeschätzten Kata« 
stralwerthe von lOOO fl, so ergäben sich hier, wenn man 
nach dem Gesetzentwurfe 7% hievon als Grundlage nimmt, 
70 »Steuergulden". Nach dem tatsächlichen Verhältnisse 
jedoch glauben wir, daß das HauS im Werthe von 1000 fl 
gegenüber dem Boben im Werthe von 1000 fl. in der Er- 
tragS- lesp. Steuervergleichung von 70 zu 100 entschieden 
zu hoch gegriffen erscheint. 
Nach unserem obigen Vorschlage würde das HauS mit 
1000 fl. Werth zu den mittleren Werthen gehören und dem- 
nach mit circa 30 fl Ertrag resp. „Selbstmiethe" erscheinen 
und diese Ertragssumme als sog. „Steuergulden" genommen, 
entspricht nach unserer Ansicht der gerechten Steuervertheilung 
besser und ist mit dem Bodenerträge auch besser in Einklang 
zu bringen. 
Da eine gerechte und mit den andern Steuerobjekten ver- 
einbare Besteuerung sich nur auf die Steuerkraft beziehungS- 
weise den Ertrag basieren kann, so glauben wir, daß der obige 
Vorschlag diesem Grundsatze naher liegt, als die jetzige Me- 
thode der Häuserbesteuerung und diejenige, die im neuen Ge- 
setzentwulfe enthalten ist. Damit ist die durch den neuen Ge- 
setzentwurs vorbereitete Einschätzung der Häuser nach dem 
Werthe nicht überflüssig, sondern wie oben angedeutet notb- 
wendig, um die Einreihung in die Ertrags- resp. Mieth- 
Klassifikation auf sicherer Basis durchzuführen. 
Diese Andeutungen, die wir in dieser Ausführung über 
einen Tbeil unseres Steuerwesens mitzutheilen versuchten, 
machen keinen Anspruch aus fachmännische Arbeit, und wollen 
nur die Ueberlegung' und Besprechung dieser heiklen Frage 
damit einigermaßen anregen und dem öffentlichen Interesse 
unserer Bevölkerung näher bringen. 
Vaterländisches. 
(IN) Bilder aus der vaterländischen Geschichte. 
60. Die Grafen von HohenemS—Vaduz. 
(Schluß.) 
Jakob Hanibal stand beim Volke wegen seiner Leutseligkeit 
bisher in gutem Ansehen, bald aber änderte sich die Stimmung. 
Auch er legte den Unterthanen außerordentliche Lasten auf und 
trieb sie mit unerbittlicher Strenge ein. Durch die schlechte 
Wirtschaft Ferdinand Karls war die gräfliche Familie in große 
Schulden gekommen und von dieser nichts zu erhalten war, 
so hielten sich die Gläubiger an die Landschaften. Nach län- 
geren Verhandlungen kam eS 1688 zu einem Vergleich zwi- 
schen dem Grafen und den Unterthanen. Nach demselben 
sollten die Landschaften üder den jährlichen Schnitz hinaus zu 
keinen andern Steuern verpflichtet sein. Die «Schulden sollte 
die Herrschaft übernehmen, die Landschaften aber an dieselben 
ein für allemal 6500 fl. bezahlen. Dieser Vertrag bestand 
aber bloß aus dem Papiere, in Wirklichkeit blieb die Sache 
beim Alten, ja der Graf machte noch 20,000 fl. neue Schul 
den auf die Landschaften hin. Darum wandten sich die Letz 
ter« wieder an den Kaiser. Dieser ließ die Beschwerden un- 
tersuchen, fand sie begründet und ernannte darum 1693 den 
Fürstbischof von Konstanz und den Fürstabt von Kempten zu 
Administratoren der beiden Herrschaften. Jakob Hanibal war 
somit in der Regierung eingestellt. Auch dadurch war den 
Landschaften wenig geholfen. Außer den bisherigen Beamten 
mußten noch die von den Administratoren gesandten Räthe 
unterhalten werden. Allerdings wurde den Landschaften aus 
den gräflichen Einkünften jährlich 2500 fl. zur Bezahlung der 
Zinse und Leistung der ReichSabg«ben zugewiesen. Da aber 
die Schulden 42,846 fl. betrugen und die Reichslasten groß 
waren, so waren die Unterthanen immer noch übermäßig und 
ungerechterweise belastet. Die Landschaften wandten sich daher 
wieder an den Kaiser und der Bischof Ulrich VI. von Thür 
unterstützte die Bittschrift in einem eindringlichen Schreiben 
vom 23 September 1694. Die kaiserliche Entscheidung ver» 
zögerte sich lange, endlich den 10 Oktober 1695 erschien ein 
Dekret deS Reichsoberhauptes, Durch welches die Verträge von 
1614 und 1688 aufgehoben wurden. Die Landschaften soll- 
ten von nun an entgegen den Verträgen zur Leistung der 
Reichsabgaben verpflichtet sein, dagegen sollte der Vertrags- 
mäßige Schnitz wegfallen. Die Herrschaft Schellenberg soll 
verkauft und der Erlös zur Bezahlung der Schulden verwen- 
det werden. 
Die kaiserlichen Subdelegirten beriefen in Folge dieses Dekrets 
die Abgeordneten der Landschaften und die Gläubiger deS Gra 
fen nach Felökirch, wo die Verhandlungen den 7. Februar 
1696 ihren Abschluß fanden. Nur ungern willigten die Land- 
schaften in die Aufhebung der Verträge von 1616 und 1688. 
Da die Schulden des Grafen vom Kaufschilling der Herrschaft 
Schellenberg bezahlt werden sollten, so wurde in dieser Be- 
ziehung den Unterthanen Schadloshaltung zugesichert. Die 
Schulden beliefen sich im Ganzen auf 84,618 fl 24 kr, die 
Landschaften hatten sich für 44,731 fl. 24 kr. verbürgt Die 
Freiherrschast Schellenberg wurde nun zum Verkaufe bestimmt. 
Es meldeten sich als Käufer Ferdinand Fürst zu Schwarzen- 
berg, Karl Friedrich Graf zu Waldstein: Johann Adam 
Andreas Fürst von Liechtenstein. Letzterer schloß den 
Kauf ab für 115,000 fl. Zwölf Jahre später erwarb er auch 
die Herrschaft Vaduz. 
Badnz, den 15. Nov. Die landwirtschaftlich- 
chemische Versuchsstation des Landes Vorarlberg, mit 
dem Sitze in Feldkirch, hat nun, wie die „Feldkircher Zeitg." 
mittheilt, ihre Thatigkeit unter der Leitung des früheren Assi- 
stenten der Lehrkanzel für Agrikulturchemie an der Hochschule 
in München Hr. Dr. Eugling begonnen. Den neuesten 
„Mitteilungen deS Landw.-VereineS" liegt daS Statut der 
Versuchsstation bei, in welchem der Zweck derselben dahin prä- 
zisirt wird, „in erster Linie den Landwirthen Vorarlbergs zu 
dienen, indem sie Die durch die Naturwissenschaften, inSbeson- 
dere durch die Chemie gewonnenen Resultate nutzbar für die 
landwirthschaftliche Praxis macht und in solcher Weise ein zum 
Segen der Landwirthschaft gereichendes Mittelglied zwischen 
Theorie und Praxis zu bilden hat. " 
Die Station sucht diesen Zweck zu erreichen: 1. durch Em* 
leitung und Durchführung wissenschaftlicher Forschungen über 
die Thier- und Pflanzenproduktion im weitesten Sinne deS 
Wortes; 2 durch Untersuchungen, welche mit der landschast- 
lichen Praxis unmittelbar im Zusammenhange stehen und durch 
dieselbe angeregt werden; 3. durch Belehrung und Anregung 
mittelst Wandervorträgen; durch spezielle Untersuchungen und 
Gutachten, welche von irgend einer Seite verlangt werden; 
5. durch Überwachung des Handels mit Düngemitteln, und 
zwar einerseits durch Abschließung von Verträgen mit Dün- 
gerfabriken und Handlungen, andererseits durch Untersuchungen 
über die zur Verwendung gelangenden Düngemittel und Ver- 
öffentlichung der Analysen, um so eine wirksame Kontrolle deS 
DüngerhandelS durchzuführen; 6. durch thunlichste Überwachung 
des SaamenmarkteS; 7. durch spezielle Unterstützung der Vm> 
einSmitglieder durch Rath und That. 
Politische Rundschau. 
AuS Oesterreich ist nachfolgende Interpellation der Rechts, 
Partei und der Polen als besonders bemerkenswerth zu ver- 
zeichnen: 
„Die wirtschaftlichen Zustände sämmtlicher im hohen Hause 
vertretenen Königreiche und Länder erwecken in allen Kreisen
	        

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