Liechtensteinische
Dritter Jahrgang.
Vaduz, Freitag
Nr. 43.
den 22. Oktober 1875
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Landtagsverhandlungen.
IV. Sitzung des Landtags. Dienstag, den 19. Oktober.
Beginn »er Sitzung Vormittags 10 Uhr. Anwesend sind:
der fürstl. LandtagSkommissär und 12 Abgeordnete. Abwesend
3 Abgeordnete.
TageSordy-ung:
1. Verlesung deS Protokolls der letzten Sitzung.
2. Verlesung der Einkäufe.
3. Berathung und Beschlußfassung einer Adresse an Seine
Durchlaucht.
4. Berathung und Beschlußfassung wegen einer Subven,
tion von 300 fl.- für die Gemeinde Triesnerberg zu
Straßenbauzwecken.
5. Berathung und Beschlußfassung bezüglich Bewilligung
einer TheuerungSzulage für die Lehrer von je 50 fl.
pro 1875.
6. Berathung und Beschlußfassung behufs Erhöhung der
Taggelder für landschäftl. CommifftonS-Mitglieder.
7. Berathung und Beschlußfassung über das Gesuch der
Gemeinde Mauren behufs einer Subvention aus den
Zinsen deS Armenfondes zu Armenzwecken.
8. Berathung und Beschlußfassung über daS Gesuch der
Rheinbrückenbaukorporationen behufS Einführung von
Brückenzöllen.
9. Berathung und Befchlußfaßung betreff Steuerrevision.
Nach Verlesung deS Protokolls wird dasselbe genehmigt
und unterfertigt.
Der nächste Gegenstand, die Berathung einer Adresse an
Seine Durchlaucht in Sachen des LandeSmünzwesenS, gab
dem Präsidenten Dr. Schlegel Anlaß, die Angelegenheit unferS
MünzwesenS in einer längern Rede eingehend zu besprechen.
Zunächst wurde in derselben hervorgehoben, daß der Landtag
schon letztes Jahr die nöthigen Schritte gethan habe, um die
immer mehr wachsenden Nachtheile der MünzkrisiS vom Lande
fer» zu halten, jedoch seien diese Versuche an Artikel 12 deS
österr.-liechtenft. Zoll- und Steuervertrags, welcher das Fürsten,
thum bis Ende dieses JahreS an das öffcrr. Münzsystem bin
det, gescheitert. Wenn auch in dem neu abzuschließenden
Vertrage jene Bestimmung deS Artikel 12 nicht mehr aufge
nommen werde d. h. dem Fürstenthum das freie BestimmungS-
recht in Münzangelegenbeiten überlassen werde, so sei doch die
Möglichkeit vorhanden, daß der neue Verlrag in diesem Jahre
nicht mehr zu Staiide käme und somit die alten Vertragsbe
stimmungen noch über den 31. Dez. hinaus in Kraft bleiben
könnten. Um nun die drohende Gefahr einer Verschleppung
unserer Münzkalamität in das »eue Jahr hinaus zu verhüten'
habe die Finanzkommisston den Entwurf einer Adresse in dieser
Angelegenheit an Seine Durchlaucht beschlossen und sei heute
in der Lage dieselbe dem Landtage zur Berathung und Be-
schlußfassung vorzulegen.
Die Wichtigkeit dieser Hache und die schweren Wunden, die
daS Land durch die MünzkrisiS unverschuldet bereits erlitten
habe, ließen erwarten, daß die Landesvertretung einstimmig für
die Adresse eintreten werde.
Die hierauf zur Verlesung gelangende Adresse lautet
wörtlich:
Durchlauchtigster Fürst!
Gnädigster Fürst und Herr!
Die Landesvertretung deS souv. Fürstenthums hat in der
letztjährigen LandtagSsession Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht
durch die fürstl. Regierung in Vaduz die kritische Lage deS
Landes gegenüber der immer fortschreitenden En twerthung des
hier zu Lande gesetzlich kursirenden österreichischen SilberguldenS
zum Ausdruck gelangen lassen und das ehrerbietigste Ersuchen
ausgesprochen, es möchte dir fürstliche Regierung ermächtigt
werden, eine Gesetzesvorlage zur Beseitigung dieses unsere Lan-
Desinteressen eminent schädigenden UebelstandeS zur verfassungs-
mäßigen Behandlung einzubringen.
Die darauf erfolgte höchste Resolution Euer Durchlaucht
ging aber dahin, daß der noch in Wirksamkeit stehende an daS
österr. Münzsystem gebundene Zollvertrag jetzt noch keine Aen-
derung deS MünzwesenS gestatte.
Die Gründe dieser Entschließung Euer Durchlaucht wohl
anerkennend ist auch der heute versammelte Landtag weit davon
entfernt, eine Umgestaltung deS bisherigen MünzsystemS anzu-
streben, so lange jener Vertrag zu Recht und Kr«ft besteht.
Die Gründe, welche die gegenwärtige Landesvertretung bewo-
gen Haben, die Angelegenheit des MünzwesenS Euer Durch-
laucht dennoch wieder ehrfurchtsvollst vorzuführen, liegen viel-
mehr in ver Möglichkeit, daß die sowohl von Euer Durch-
laucht als auch vom Landtage unter gewissen Modificatisnen
angestrebte Erneuerung deS österreichisch-liechtensteinischen Zoll-
Vertrages in diesem Jahre nicht mehr zu Stande käme, und
somit eine Prolongirung des jetzigen Vertrages in Aussicht
käme. Eine Verlängerung des jetzt'noch zu Recht bestehenden
Vertrages aber hätte für uns auch ein Fortbestehen der jetzi-
gen uns so schwer schädigenden Nachtheile der MünzkrisiS zur
nothwendigen Folge, insofern jener daS Fürstenthum an das
österr. Münzsystem bindende Artikel 12 deS Zoll- und Steuer-
Vertrages vom 23. Dez. 1863 die Berechtigung zur weiteren
Wirksamkeit hätte.
Zur nähern Beleuchtung und Klarstellung der genannten
Uebelstände erlaubt sich die ehrfurchtsvollst unterzeichnete Lan-
deSvertretung auf den in der anhängenden Beilage angeführ
ten Nachweis über die durch die Entwertung des öfterreich.
SilberguldenS drohenden und bereits erlittenen Verluste bei der