Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1875)

Liechtensteinische 
Dritter Jahrgang 
Vaduz, Freitag 
Nr. 42. 
den 15. Oktober 1875. 
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Vaterländisches. 
(m) Bilder aus der vaterländischen Geschichte. 
56. Die Grafen von HohenemS—Vaduz. 
Die Hexenprozesse. 
Verderblicher und unheilbringender noch als die Kriege 
und pestartigen Krankheiten dieser Zeit wirkte daS Hexenwesen. 
Seit dem 15. Jahrh. verbreitete sich unter dem Volke immer 
mehr die Neigung gewissen Personen direkten Verkehr mit dem 
Teufel zuzuschreiben, mit dessen Hilfe sie ihren Mitmenschen 
manigsachen Schaden zufügen sollten. Diese Hexenmanie war 
eine allgemeine Krankheit und verbreitete sich in allen Gegen- 
den Deutschlands und der Schweiz, ohne Unterschied der Re- 
ligion. So ist in der Schweiz wohl weder ein protestantischer 
noch katholischer Kanton, der nicht seine Hexenprozesse gehabt 
hätte. Leider trat dieses Uebel deö Aberglaubens in unserm 
Lande mit besonderer Heftigkeit auf und eS blieben demselben 
die barbarischen Greuel nicht erspart, welche mit den Hexen» 
Prozessen verbunden waren. Schon unter der Herrschaft der 
Grafen von Sulz—Vaduz werden Hexenprozesse erwähnt und 
seitdem wieverholten sie sich in gewissen Zwischenräumen. Vor- 
jüglich waren eö die Nachkommen der wegen Hexerei Hinge- 
richteten, welche der öffentliche Ruf unerbittlich verfolgte. Die 
sonst angesehene» Geschlechter der Mariß und Duntel wurden 
besonders hartnäckig verfolgt. Beide Familien sind seitdem er- 
loschen. HanS Keyser von ZizerS erzählt in seiner Chronik 
räthischer Sachen: „Zu dieser Zeit anno 1648 im Brachmo- 
nat find zu Vaduz in die 14 Personen, darunter 2 Mann, 
das andere Weiber, mit dem Schwert gerichtet und dann auf 
einen Haufen Holz und Stroh gelegt und zu Asche verbrannt 
worden von wegen daß sie Gottes verleugnet und Hexenwerk 
getrieben. Anno 1649 und 1650 sind noch so viel der elen- 
den Menschen zu Vavuz und am Eschnerberg gerichtet worden> 
daß mehr denn 100 Personen gewesen sind." Die Mehrzahl 
der Verurtheilten gestanden das Verbrechen dessen sie beschuldigt 
wurden. Dieß ist jedoch leicht zu begreifen, denn waS ihnen 
daS Gestäudniß erpreßte war die Folter. Früher durfte diese 
nur einmal gegen die Angeschuldigten angewendet werden, wenn 
keine neuen VerdachtSgründe hinzukamen. Später fielen diese 
Rücksichten weg, denn die Hexerei galt als AuSnahmSverbre- 
chen. Die Folter oder die peinliche Frage begann in der Re- 
gel mit dem Daumenstock. Die Daumen wurden in Schrau- 
ben gebracht, diese langsam zugeschraubt und so die Daumen 
zerquetscht. Folgte das Geständniß nicht, so nahm man die 
Beinschrauben oder die spanischen Stiefel, durch die Schinbein 
und Waden glatt gepreßt wurden, oft so daß die Knochen zer- 
splitterten. Dazwischen wurde ttiit dem Hammer auf die 
Schraube geschlagen. Der folgende Grad war der Zug. Dem 
Gefolterten wurden die Hände auf den Rücken gebunden und 
ein Seil an sie befestigt, an dem er langsam in die Höhe ge- 
zogen wurde, bis die Arme verkehrt und umgedreht über dem 
Kopfe stunden. Dann ließ man zur Erhöhung der Schmerzen 
ihn einigemal schnell herabschnellen und zog ihn wieder empor. 
Läugnete er fort, so hing man ihm Gewichte an die Füße und 
ließ ihn in diesem schrecklichen Zustande eine halbe, oft eine 
ganze Stunde over noch länger hangen. Half auch dieses 
nicht, so träufelte man auf das unglückliche Schlachtopfer 
brennenden Schwefel oder brennendes Pech, oder hielt ihm 
brennende Lichter unter die Arme oder unter die Fußsohlen. 
Wer hätte unter solchen Qualen nicht jedes beliebige Verbre 
chen gestehen sollen? „Ja," ruft der Jesuit Friedrich Spee 
daher aus, „ich schwöre feierlich, von den Bielen, welche ich 
wegen angeblicher Hexerei zum Scheiterhaufen geleitete, war 
keine Einzige, von der man, AlleS genau erwogen, hqtte sagen 
können, daß sie schuldig gewesen. Aber behandelt die Richter, 
behandelt mich ebenso, wie jene Unglücklichen, werft uns auf 
dieselben Foltern und ihr werdet uns alle als Zauberer erfin- 
den." Hatten die Richter auf diesem Wege ein Gestänvniß 
erpreßt, so wollten sie durch die gleichen Qualen dieselben zur 
Angabe der Mitschukdigen zwingen. Um ihren Leiden loS zu 
werden nannten dann die Gefolterten den nächsten besten, der 
ihnen einfiel, oder den der Richter ihnen vorsagte. Sie gaben 
wohl auch die. an, denen sie abgeneigt waren. Die so Ange- 
schuldigten wurden gefoltert und zum Scheiterhaufen verurtheilt. 
(Fortsetzung folgt.) 
Baduz, den 14. Okt. Die Weinlese bat hier zu Lande 
schon gestern in Eschen begonnen. Schaan und Balzerö wer- 
den heute, Baduz und Triefen nächsten Montag nachfolgen. 
Ueber die zu erwartende Quantität spricht man sich im Allge- 
meinen zufrieden aus. Die Qualität dürfte die letztjährige 
keineswegs erreichen, aber dennoch eine gute werden. 
Baduz, den 14. Oktober. Der „Werdenberger" berichtet 
aus dem Oberrheinthal: DaS Todtschlagen scheint in diesem 
Bezirke epidemisch werden zu wollen. Kaum ist der Todtschlag 
in Oberriet etwas verschollen, so erhält man Kunde, daß am 
Montag Abend vor dem „Kreuz" in Rüthi Morgens vor 
Tagesanbruch ein 24jahriger junger Mann dortiger Gemeinde 
todt aufgehoben wurde. Die schwere Wunde am Hinterhaupte 
läßt auf gewaltsamen Tod schließen. Frau und Tochter der 
Wirtschaft zum „Kreuz" sind verhaftet. 
Politische Rundschau. 
Vom Kriegsschauplatze in der Türkei vernimmt man, daß 
die Kämpfe in der Gegend hinter Kostajnitza in den letzten 
Tagen an Heftigkeit zugenommen haben. ES scheint, daß in
	        

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