Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1875)

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lenberq wirklich zu veräußern und trat zu diesem Zwecke in 
Unterhandlungen mit dem Fürstabte Bernhard II von St. 
Gallen. Zwischen den Bevollmächtigten deS AbteS und deS 
Grafen wurde den 9. Jan. 1612 zu Wvl ein Kaufvertrag 
abgeschlossen und eS mangelte nur noch die Ratifikation der 
beiden Kontrahenten. 
Unterdessen kam dem Grafen Karl Ludwig der Gedanke, 
seine Herrschaften seinem Schwiegersohne dem Grafen KaSpar 
von HohenemS zu übertragen. Deßhalb suchte er unter aller- 
lei Borwänden, den Vertrag mit dem Abte rückgängig zu ma- 
chen und alS ihm dies gelungen war, verkaufte er den 23. 
März 1613 Vaduz und Schellenberg an den genannten Grafen 
von HohenemS um 200,-000 fl. Im gleichen Jahre verkaufte 
Graf Rudolf die Herrschaft Blumenegg für 150,000 fl. an 
daS Kloster Weingarten und unser Land blieb nun für immer 
von Blumenegg getrennt. DaS Geschlecht der Grafen von 
Sulz erlosch im Mannsstamme schon mit dem Enkel Karl 
Ludwigs. , 
Babuz, 28. Juli. Noch einmal die Wanderheuschrecke, 
die in unserer Nachbarschaft und auch anderweitig soviel 
„Schrecken" einflößte. Nach Berichten competenter Fachmän- 
ner ist die Befürchtung, die Heuschreckenplage könnte zu einer 
epidemischen Landesplage werden, unbegründet Denn die 
äußerst fruchtbare Fortpflanzung, die die Heuschrecke in heißen 
Ländern findet , jgestattet daS weniger warme Klima unserer 
Gegenden nicht. Nur in seltenen Jahren und unter besonvern 
WitterungSverhältnissen kann es geschehen, daß die zahlreichen 
Eier vollzählig und massenhaft zum Ausschlüpfen gerathen und 
dann ganze Heerde« der gefräßigen Insekten in einzelnen Lan- 
destheilen, wie z. B. im dießjährigen Sommer im Wallis, in 
Graubünden und am Bielersee, zum Vorschein kommen. Viel- 
leicht war die tropische Hitze, mit welcher der dießjährige Früh- 
ling auftrat, daS günstige Moment für daS massenhafte Aus- 
brüten der Heuschreckeneier. 
Die Liechtensteinische Grnndsteuer-Regn- 
liruug. 
Einem unlängst gefaßten Beschlüsse deS liechtst. Landtages 
zufolge soll daS Steuergesetz, welches bis anher nur ein pro vi- 
forischeS war, eine zeitgemäße Revision erhalten. Diese 
Revision wird hauptsächlich in einer Regulirung der 
Grund st euer bestehen, denn es haben fich größere Ungleich- 
Helten in der Einschätzung der Häuser und in der Klassifizirung 
von ganzen Gemeindefluren und einzelnen Parzellen erkennen 
lassen Die Berichtigung aller dieser Mängel wird von der 
Grundsteuer-RegulirungS.Kommission nicht unberücksichtigt ge« 
lassen werden dürfen, wenn nachher das bis jetzt bestandene 
Provisorium aufhören soll. Mit der vorausgehenden Reguli- 
rung und Herabsetzung der Häusersteuer nach einer festen Ba- 
siS und nach gewissen mehr der Billigkeit Rechnung tragenden 
Grundsätzen, wixd zwar die längst u. allgemein erwünschte Haupt- 
auSgleichung geschehen sein. 
Die definitive Lösung der SteuerregulirungS-Frage verlangt 
aber mehr, nämlich die gleichzeitige Beseitigung aller erkannten 
und noch zu entdeckenden Unregelmäßigkeiten in der Einschätzung 
deS BodenS. Diese Arbeit ist keine geringe; sie erfordert viel 
Umsicht und Sorgfalt und zweifelsohne wird eine neuerliche 
Klassifizirung (mehr von ganzen Fluren als von einzelnen 
Parzellen) notwendig werden. Wie in allen Dingen, wird 
man auch hier nichts Vollkommenes erwarten dürfen, aber 
eine Vervollkommnung und billige Ausgleichung der Ein- 
schätzung ist möglich und wünschenSwerth. Wir sehen übrigens 
den gleichen Vorgang auch in anderen Staaten, wo die Schaf- 
fung einer richtigen Basis, sowie die Einschätzungen der Ob- 
jekte selbst, ebenfalls nicht das erstemal gelungen sind, sondern 
längere Vergleichungen und Ueberarbeiten erforderten. 
Bei der Berfchiedenartigkeit deS BodenS in Liechtenstein will 
eS unS bedünken, daß zur richtigen Werthung zu wenig 
Klassen angenommen wurden. Für Ackerland, WieS- 
Und, G artenland und Hutweiden zusammen dürste 
die doppelte Anzahl Klassen — nämlich 16 besser entsprechen. 
Der Bezirk Feldkirch hat für diese 4 Kulturarten zusammen 28 
Klaffen; für Weinberge 8 Klassen, wir nur 4; eS sollten 
doch wenigstens 6 sein. DaS gleiche gilt für Hie Wä l der und die 
Alpen, welche nach dem uns vorliegenden Borarlberger-Klas- 
sifikationS-Tarif neuern Datums ohnehin zu niedrig geschätzt er- 
scheinen. Nach dem gleichen Tarife zu schließen dürften aber 
auch unsere Kulturarten nicht ganz im richtigen SchätzungS> 
Verbältyisse zu einander stehen, was auS folgender Zusammen- 
stellung deS v orarlberger benchtigten Klafsifika tionS- 
tarifes ersehen werden kann: 
Kulturart 
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 
BonitiitSklasse mit dem Reinertrag per Joch. 
fl Itr.lPf. |fr.|ft. [fr.lff. jfr. ,fl |fr |fl. [fr.|fl. |fr. 
Ackerland 
19 

15 

11 

8 

6 

4 

2 

1 

Wieöland 
19 
— 
15 

11 
— 
8 
— 
6 
— 
4 

3 
— 
2 
— 
Gartenland 
21 
— 
17 
50 
14 
50 
11 
— 
— 
— 
— 
— 
— 
— 
— 
— 
Weingärten 
20 

!6 
— 
12 
50 
9 
50 
6 
50 
4 

2 
50 
1 
20 
Hutweiden 
7 

5 
50 
4 
50 
3 
50 
2 
50 
1 
60 

80 
— 
25 
Alpen 
2 
70 
l 
90 
1 
20 
— 
80 
— 
60 
— 
40 
— 
20 
— 
8 
Waldungen 
3 
10 
2 
30 
1 
60 
1 
10 

65 
— 
40 

20 
— 
8 
Demnach käme beispielsweise in Feldkirch die beste Klaffe 
Weinberge nur um höher in die Steuer als die besten 
Wiesen und Aecker; in Liechtenstein dagegen ist die erste Wein- 
bergklasse um mehr als die Hälfte höher gestellt, nämlich 
— 50:120 
Wir haben eS, wie aus dem angeführten Tarife hervorgeht, 
in Vorarlberg mit einem ErtragS-Kataster zu thun, bei 
uns in Liechtenstein herentgegen mit einem Werth kataster. Dieser 
Umstand jedoch ändert im Grunde genommen wenig an der Sache 
und darf keine Störung in den Klassen unter sich hervorbrin- 
gen Auf beiden Wegen schreiten wir dem gleichen Ziele ent- 
gegen, denn beide streben eine billige Verkeilung der Grund- 
lasten an. Den realen nicht idealen — Werth eineS 
Grundstückes erhalten wir auS dem Vielfachen (15—20fachen) 
feines reinen Jahresertrages und umgekehrt wird man unS 
auch nicht streitig machen wollen, daß man eben fo richtig 
aus dem realen Werthe eines Grundstückes auf seinen Ertrag 
schließen kann. ES handelt sich also in beiden Fällen um die 
Richtigstellung von Verhältnißzahlen, gleich viel ob diese hoch 
oder niedrig gegriffen seien. — Bei unserer Bodenzerftückelung 
und Kleinwirthschast rechnen wir gewiß leichter und sicherer 
mit dem kleinen Maße, dem Klafter und seinem um ein 
Bestimmtes red uz irten Werth, welche Zahl annähernd dem 
Ertrage gleich kommt. 
Schließlich erklären wir unS mit der angebahnten Revision 
der Grundsteuer ganz einverstanden, wünschen aber eine durchgrei- 
sende Beseitigungjaller erkannten Mängel — ohne Scheu der Mehr- 
kosten — um etwas Endgültiges aber auch Stichhältiges zu 
Tage, zu fördern. Zu dem Ende wäre aber der gegenseitige 
Austausch der Ansichten in dieser so wichtigen Angelegenheit 
sehr erwünscht. Mit diesen Zeilen hatten wir selbst auch kein 
anderes Ziel im Auge. 
Politische Rundschau. 
Deutschland. Baiern. Mit annähernder Bestimmtheit 
ist folgendes Resultat der Abgeordnetenwahlen zu erwarten: 
In Oberbaiern 5 Liberale und 22 Ultramontane; in Nieder- 
baiern 19 Ultramontane; in ^der Pfalz 20 Liberale; in der 
u-^.rn'" ~^SfcVKa
	        

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