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lenberq wirklich zu veräußern und trat zu diesem Zwecke in
Unterhandlungen mit dem Fürstabte Bernhard II von St.
Gallen. Zwischen den Bevollmächtigten deS AbteS und deS
Grafen wurde den 9. Jan. 1612 zu Wvl ein Kaufvertrag
abgeschlossen und eS mangelte nur noch die Ratifikation der
beiden Kontrahenten.
Unterdessen kam dem Grafen Karl Ludwig der Gedanke,
seine Herrschaften seinem Schwiegersohne dem Grafen KaSpar
von HohenemS zu übertragen. Deßhalb suchte er unter aller-
lei Borwänden, den Vertrag mit dem Abte rückgängig zu ma-
chen und alS ihm dies gelungen war, verkaufte er den 23.
März 1613 Vaduz und Schellenberg an den genannten Grafen
von HohenemS um 200,-000 fl. Im gleichen Jahre verkaufte
Graf Rudolf die Herrschaft Blumenegg für 150,000 fl. an
daS Kloster Weingarten und unser Land blieb nun für immer
von Blumenegg getrennt. DaS Geschlecht der Grafen von
Sulz erlosch im Mannsstamme schon mit dem Enkel Karl
Ludwigs. ,
Babuz, 28. Juli. Noch einmal die Wanderheuschrecke,
die in unserer Nachbarschaft und auch anderweitig soviel
„Schrecken" einflößte. Nach Berichten competenter Fachmän-
ner ist die Befürchtung, die Heuschreckenplage könnte zu einer
epidemischen Landesplage werden, unbegründet Denn die
äußerst fruchtbare Fortpflanzung, die die Heuschrecke in heißen
Ländern findet , jgestattet daS weniger warme Klima unserer
Gegenden nicht. Nur in seltenen Jahren und unter besonvern
WitterungSverhältnissen kann es geschehen, daß die zahlreichen
Eier vollzählig und massenhaft zum Ausschlüpfen gerathen und
dann ganze Heerde« der gefräßigen Insekten in einzelnen Lan-
destheilen, wie z. B. im dießjährigen Sommer im Wallis, in
Graubünden und am Bielersee, zum Vorschein kommen. Viel-
leicht war die tropische Hitze, mit welcher der dießjährige Früh-
ling auftrat, daS günstige Moment für daS massenhafte Aus-
brüten der Heuschreckeneier.
Die Liechtensteinische Grnndsteuer-Regn-
liruug.
Einem unlängst gefaßten Beschlüsse deS liechtst. Landtages
zufolge soll daS Steuergesetz, welches bis anher nur ein pro vi-
forischeS war, eine zeitgemäße Revision erhalten. Diese
Revision wird hauptsächlich in einer Regulirung der
Grund st euer bestehen, denn es haben fich größere Ungleich-
Helten in der Einschätzung der Häuser und in der Klassifizirung
von ganzen Gemeindefluren und einzelnen Parzellen erkennen
lassen Die Berichtigung aller dieser Mängel wird von der
Grundsteuer-RegulirungS.Kommission nicht unberücksichtigt ge«
lassen werden dürfen, wenn nachher das bis jetzt bestandene
Provisorium aufhören soll. Mit der vorausgehenden Reguli-
rung und Herabsetzung der Häusersteuer nach einer festen Ba-
siS und nach gewissen mehr der Billigkeit Rechnung tragenden
Grundsätzen, wixd zwar die längst u. allgemein erwünschte Haupt-
auSgleichung geschehen sein.
Die definitive Lösung der SteuerregulirungS-Frage verlangt
aber mehr, nämlich die gleichzeitige Beseitigung aller erkannten
und noch zu entdeckenden Unregelmäßigkeiten in der Einschätzung
deS BodenS. Diese Arbeit ist keine geringe; sie erfordert viel
Umsicht und Sorgfalt und zweifelsohne wird eine neuerliche
Klassifizirung (mehr von ganzen Fluren als von einzelnen
Parzellen) notwendig werden. Wie in allen Dingen, wird
man auch hier nichts Vollkommenes erwarten dürfen, aber
eine Vervollkommnung und billige Ausgleichung der Ein-
schätzung ist möglich und wünschenSwerth. Wir sehen übrigens
den gleichen Vorgang auch in anderen Staaten, wo die Schaf-
fung einer richtigen Basis, sowie die Einschätzungen der Ob-
jekte selbst, ebenfalls nicht das erstemal gelungen sind, sondern
längere Vergleichungen und Ueberarbeiten erforderten.
Bei der Berfchiedenartigkeit deS BodenS in Liechtenstein will
eS unS bedünken, daß zur richtigen Werthung zu wenig
Klassen angenommen wurden. Für Ackerland, WieS-
Und, G artenland und Hutweiden zusammen dürste
die doppelte Anzahl Klassen — nämlich 16 besser entsprechen.
Der Bezirk Feldkirch hat für diese 4 Kulturarten zusammen 28
Klaffen; für Weinberge 8 Klassen, wir nur 4; eS sollten
doch wenigstens 6 sein. DaS gleiche gilt für Hie Wä l der und die
Alpen, welche nach dem uns vorliegenden Borarlberger-Klas-
sifikationS-Tarif neuern Datums ohnehin zu niedrig geschätzt er-
scheinen. Nach dem gleichen Tarife zu schließen dürften aber
auch unsere Kulturarten nicht ganz im richtigen SchätzungS>
Verbältyisse zu einander stehen, was auS folgender Zusammen-
stellung deS v orarlberger benchtigten Klafsifika tionS-
tarifes ersehen werden kann:
Kulturart
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8
BonitiitSklasse mit dem Reinertrag per Joch.
fl Itr.lPf. |fr.|ft. [fr.lff. jfr. ,fl |fr |fl. [fr.|fl. |fr.
Ackerland
19
15
11
8
6
4
2
1
Wieöland
19
—
15
11
—
8
—
6
—
4
3
—
2
—
Gartenland
21
—
17
50
14
50
11
—
—
—
—
—
—
—
—
—
Weingärten
20
!6
—
12
50
9
50
6
50
4
2
50
1
20
Hutweiden
7
5
50
4
50
3
50
2
50
1
60
80
—
25
Alpen
2
70
l
90
1
20
—
80
—
60
—
40
—
20
—
8
Waldungen
3
10
2
30
1
60
1
10
65
—
40
20
—
8
Demnach käme beispielsweise in Feldkirch die beste Klaffe
Weinberge nur um höher in die Steuer als die besten
Wiesen und Aecker; in Liechtenstein dagegen ist die erste Wein-
bergklasse um mehr als die Hälfte höher gestellt, nämlich
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Wir haben eS, wie aus dem angeführten Tarife hervorgeht,
in Vorarlberg mit einem ErtragS-Kataster zu thun, bei
uns in Liechtenstein herentgegen mit einem Werth kataster. Dieser
Umstand jedoch ändert im Grunde genommen wenig an der Sache
und darf keine Störung in den Klassen unter sich hervorbrin-
gen Auf beiden Wegen schreiten wir dem gleichen Ziele ent-
gegen, denn beide streben eine billige Verkeilung der Grund-
lasten an. Den realen nicht idealen — Werth eineS
Grundstückes erhalten wir auS dem Vielfachen (15—20fachen)
feines reinen Jahresertrages und umgekehrt wird man unS
auch nicht streitig machen wollen, daß man eben fo richtig
aus dem realen Werthe eines Grundstückes auf seinen Ertrag
schließen kann. ES handelt sich also in beiden Fällen um die
Richtigstellung von Verhältnißzahlen, gleich viel ob diese hoch
oder niedrig gegriffen seien. — Bei unserer Bodenzerftückelung
und Kleinwirthschast rechnen wir gewiß leichter und sicherer
mit dem kleinen Maße, dem Klafter und seinem um ein
Bestimmtes red uz irten Werth, welche Zahl annähernd dem
Ertrage gleich kommt.
Schließlich erklären wir unS mit der angebahnten Revision
der Grundsteuer ganz einverstanden, wünschen aber eine durchgrei-
sende Beseitigungjaller erkannten Mängel — ohne Scheu der Mehr-
kosten — um etwas Endgültiges aber auch Stichhältiges zu
Tage, zu fördern. Zu dem Ende wäre aber der gegenseitige
Austausch der Ansichten in dieser so wichtigen Angelegenheit
sehr erwünscht. Mit diesen Zeilen hatten wir selbst auch kein
anderes Ziel im Auge.
Politische Rundschau.
Deutschland. Baiern. Mit annähernder Bestimmtheit
ist folgendes Resultat der Abgeordnetenwahlen zu erwarten:
In Oberbaiern 5 Liberale und 22 Ultramontane; in Nieder-
baiern 19 Ultramontane; in ^der Pfalz 20 Liberale; in der
u-^.rn'" ~^SfcVKa