Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1874)

Liechtensteinische 
Aweiter Jahrgang 
Vaduz, Freitag 
Nr. 15. 
den 10. April 1874 
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werden franco erbeten an die Redaction in Vaduz. 
Vaterländisches. 
Baduz, 7. April. Ein Thema, daS gegenwärtig in der 
Presse und im Tagesgespräch eine besondere Rolle spielt, ist 
die Frage der Leichenverbrennung. Wir können eS unS nicht 
versagen, unseren Lesern Einiges über diese „Neuigkeit" mi't< 
zutheilen. 
Bei allen christlichen Völkern ist seit dem Bestehen deS 
Christenthums das Begraben üblich. ES mag dies wohl da« 
her kommen, weil daS Christenthum in Judäa entsprungen ist 
und die Juden ihre Todten begruben. Bei den Juden kam 
daS Verbrennen meist nur als verschärfte Todesstrafe vor. 
Die homerischen Griechen scheinen nur die Verbrennung ge- 
kannt zu haben, wogegen später in dem holzarmen europäi 
schen Griechenland der Brauch deS BegrabenS die Oberhand 
gewonnen zu haben scheint. In Italien war gegen Ende der 
Republik und in den ersten 3 Jahrhunderten der Kaiserperiode 
der Scheiterhaufen allgemein. Unsere germanischen Altvordern, 
die wälderreichen, überlieferten die Todten den Flammen. In 
einem durch die Technik modernisirten Style taucht nun diese 
Frage der Leichenverbrennung, nachdem diese Sitte fast 2 
- Jahrtausende in Europa abhanden gekommen, Wiederaus. Die 
neuen Vertheidiger dieses Gebrauches führen hauptsächlich an: 
daß durch die Leichenverbrennung die Schädlichkeit der Ber- 
wesung, besonders bei größeren Seuchen, auf Schlachtfeldern 
K. vermieden und in ökonomischer Beziehung bedeutend an 
Grund und Boden erspart werde. Weiter sei eS für die Vor- 
stellung beruhigender, wenn unser Körper in Stundenfrist zu 
Asche verbrenne, al6 wenn er durch einen schauerlichen Ve» 
wesungSprozeß im Grabe langsam zu Staub vermodere. — 
Gegen die Leichenverbrennung wird vorgebracht: daß eine 
nachträgliche Forschung nach der Todesursache, besonders bei 
Meuchelmorden *c unmöglich werde, daß ferner der Gebrauch 
des Begräbnisses zu tief durch die Gewohnheit in daS Gemüth 
des Menschen eingewurzelt sei, daß der ökonomische Vortheil 
deS BodenersparnisseS besonders auf dem Lande sehr klein sei 
und durch die großen Kosten bei der Verbrennung der Leichen 
fast paralysirt werde, daß die technischen Schwierigkeiten noch 
nicht gelöst seien u. s. w. Ein Hauptgrund, der auch gegen 
die Leichenverbrennung geltend gemacht werden kann, liegt 
nach unserer Ansicht in einer gewissen GemüthSwidrigkeit, die 
daS Verfahren mit sich bringt. Der rasche ZerstörungSprozeß 
der unS noch lieben Gestalt eines verstorbenen Angehörigen er- 
greift daS Gemüth schmerzlicher, als daS langsame unS nicht 
sichtbare Verwesen unter dem Grabhügel. Wenn auch ferner 
vom religiösen Standpunkte prinzipiell nichts Stichhaltiges gegen 
die Leichenverbrennung vorgebracht werden kann, so läßt sich 
doch nicht läugnen, daß sich das religiöse Gemüth von dem 
nun fqst 2000jährigen Gebrauche deS Christenthums, die Leichen 
zu begraben, nur schwer und mit Widerstreben losreißen würde. 
Es wird daher wohl die neu aufgetauchte Idee der Leichen- 
Verbrennung nur in größeren Städten bei speziellen Liebhabern 
einen fruchtbaren Boden finden, insbesondere, so lange neben 
anderen Bedenken auch die technischen Schwierigkeiten noch 
nicht vollkommen gelöst sind. 
Bis jetzt haben sich in Leipzig, Dresden, Wien und Zürich 
und noch einigen größeren Städten Leichenverbrennungsvereine 
gebildet, deren Mitglieder sich alle verpflichten, ihren Leib nach 
dem Tode nicht dem Schooße der Erde, sondern dem Feuer zu 
überliefern. 
In Wien hat nach den neuesten Nachrichten der Leichen- 
verbrennungSverein „Urne" seine Statuten der Behörde vor- 
gelegt und die Genehmigung derselben erhalten. Er will eine 
VerbreKmngShalle nach dem projektirten Plan des Professors 
Reklam in Leipzig erbauen. Da der Vorgang manchen unserer 
Leser interessiren dürfte, so theilen wir kurz dessen Methode mit. 
Man denke sich den Leichnam in eine passende Halle gebracht. 
Der Sarg wird von dieser aus in eine Gruft gelassen, hier 
gelangt der Körper mit oder ohne Sarg in einen aus fever- 
festen Steinen gemauerten Behälter, eine gleich feuerfeste Decke 
kommt darüber; ein hoher Schornstein führt aus dem Behälter 
die Gase und Dämpfe ab. So bald der Leichnam sich in 
obigem feuerfestem Räume befindet, wird ein bereits präparirter, 
bis auf Weißglühhitze erhöhter heißer Luftstrom auf den Körper 
geleitet. In höchstens 20 Minuten ist derselbe verzehrt und 
in Gestalt von Gas und Dampf der AtmoSsphäre übergeben, 
ein kleines Häufchen fast schneeweißer Asche bleibt zurück, um 
nach Belieben in einer Urne gesammelt zu werden. Die Kosten 
betragen 3—5 fl ; die Herstellungskosten der Verbrennungshalle 
mit Einrichtung 20—25,000 fl. 
Zum Schlüsse unserer heutigen kurzen Auseinandersetzung, 
der LeichenverbrennungSfrage führt unS der Gedanke auch auf 
einen Mißstand bei der hiesigen Sitte der Leichenbeerdigung. 
Wir haben nämlich oben von GemüthSwidrigkeiten gesprochen, 
und wir müssen eS auch als gemüthSwidrig bezeichnen, wenn 
auf dem Friedhofe noch bei Anwesenheit der Angehörigen daS 
Grab über dem Sarge zugeschüttet wird. Jeder wird zugeben, 
daß ihn das Poltern und Rollen der Steine und der Erde - 
über dem Sarge unangenehm im Gemüthe bewegte. An den 
meisten Orten wird jetzt das Zuschütten deS Grabes erst nach- 
dem sich die Angehörigen entfernt haben, vorgenommen. ES 
wäre dies bei unS auch leicht nachzuahmen, und damit einer 
wenn auch nicht großen, so doch immerhin unangenehmen „Ge- 
müthSwidrigkeit" abgeholfen. 
Baduz, den 7. April. Wie wir unsere Leser bereits in 
der letzten Nummer aufmerksam gemacht haben, brachte gestern
	        

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