Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1874)

Liechtensteinische 
Zweiter Jahrgang« 
Vaduz, Freitag 
Nr. 52. 
den 25. Dezember 1874. 
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bei den betreffenden Briefboten gemacht werden. 
Landtagsverhandlungen. 
IV. Sitzung des Landtags Dienstag, den 227 Dezember. 
Anwesend sind: 
Der Fürst! Herr RegierungSkommissär v. Hausen, dann 
sämmlliche Landtagsabgeordnete. 
Nachdem vom Präsidenten die Sitzung als eröffnet erklärt 
wurde, machte der fürstl. Reg.-Kommissär der Versammlung 
bekannt, daß er von S. Durchlaucht beauftragt sei, mit der 
heutigen Sitzung den Landtag zu schließen. 
Hierauf wird zur Tagesordnung geschritten. 
1 Gegenstand. 
Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. Dasselbe 
wird genehmigt und gefertigt. 
2. Gegenstand: 
Verlesung der Einlaufe: 
1. Schreiben der fürstl Regierung dat. 16. Okt. 1874, 
detreffend die hochsürstliche Resolution die vom Landtage bean- 
tragte Revision des SparkassagesetzeS. 
2. Schreiben der fürstl. Regierung dat. 16. Okt. 1874 
über die hochfürstl. Genehmigung der vom Landtage beantrag- 
ten Regelung des SanitätSwesenS. 
3. Schreiben der fürstl. Regierung dat. 26. Nov., betref- 
fend die Bekanntgabe des h. Entschlusses Sr. Durchlaucht 
über die vom Landtage beantragte Regelung der Münzverhält- 
nisse. 
4. Schreiben der h. Regierung, dat. 26. Nov., betreffend 
die h. Resolution über die Kündigung und Revision des Zoll- 
vertrageS. 
Im Zusammenhange mit vorbezeichneter h. Resolution wird 
hierauf vom fürstl. RegierungSkommissär ein Schreiben Sr. 
Durchlaucht an den k. f. österr. Ministerpräsidenten Anorassy 
die ZollvertragSkündigung resp. Revision betreffend verlesen. 
5. Hierauf werden verschiedene Petitionen — von F. 
Schlegel von Tn'esnerberg eingereicht — verlesen; dieselben 
betreffen eine neue Revision deS Jagdgesetzes. 
a) Petition der Gemeindevorsteher von Eschen, Ruggell, 
Gamprin, Planken, Mauren und Schellenberg, 
d) Petition deS GemeinderatheS von Schaan. 
c) „ „ „ „ Triefen. 
d) f , t f » * Triesnerberg. 
6. Ein auf diese Petitionen sich stützender Antrag 
Abg. Wanger kommt hierauf zur Verlesung 
Derselbe bezweckt eine Revision deS Jagdgesetzes und 
zwar: 
1. Durch Aufnahme einer Bestimmung, daß im Falle 
eines JadgvergehenS von Seite des Jagddienstper- 
sonalS von der Waffe nicht mehr Gebrauch gemacht 
werden dürfe. 
2. Durch Vorlage einer Dienstinstruktion für das 
. .Jagdpersonal. 
3. Durch eine besondere Erklärung, daß dem Lande 
resp. dem Landtage jederzeit daS freie BerfügungS- 
recht über die Jagd zustehe. 
Herr RegierungSkommissär ergreift nun daS Wort um zu 
erklären, daß das Jagdpersonal schon feit 1863 eine genügende 
und im Sinne deS Antrages verfaßte Instruktion hätte, und 
daher keiye Erneuerung derselben dringend nothwendig erschei- 
nen lasse. Der bezügliche 8 rücksichtlich „ausdrücklichem Ber- 
bot deS Waffengebrauches der Jagdangestellten gegen Men 
schen" wird verlesen. 
Wang er erwiedert, daß er bereits von einer vorhandenen 
Instruktion gewußt hätte, dennoch müsse er auf seinem Antra- 
ge beharren. 
Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wird WangerS An- 
trag mit nur 3 Stimmen unterstützt 
Wang er motivirt seinen Antrag noch weiter und hebt 
hauptsächlich hervor, daß derselbe ganz dem Wunsche deö 
Volkes entsprechend gestellt sei. 
Malser Ferd. erwiedert, daß diebestehenden Gesetze schon 
dasjenige im vollen Umfange enthalten, was der Antrag 
WangerS wolle und daher in seinen Augen überflüssig er- 
scheine. Wenn der Landtag auf den vorliegenden Antrag ein- 
treten und denselben genehm heißen würde, müßte die Bevöl- 
kerung und Auswärtige zu unserer Schande daraus entnehmen, 
daß bisher diese Mängel in unserer Gesetzgebung bestanden 
hätten, was in Abrede gestellt werden müsse. 
Wang er will mit seinem Antrage auf dem kürzesten 
Wege die Parteimeinungen vermitteln und die aufgeregte Be- 
völ kerung beruhigen. 
F. Schlegel von Triesnerbcrg äußert sich auch noch in 
gleichem Sinne um den Antrag WangerS zu empfehlen. 
Hierauf wird über diesen Antrag abgestimmt. 
Derselbe wird mit 10 Stimmen gegen 5 (Wanger, Oehri,
	        

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