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Gemeindetet st ungen
Landes Vorschüsse
Gemeinde
1.
1874/5
2.
1875/6
3
1876/7
zusammen
in
3 Jahren
Steuer
pr. Jahr
u Guld.
Betrag
in
3 Jahren
Jahresrate
-715
Steuer
ä fl.
fl
fl
fl.
fl.
kr.
fl.
fl
kr.
BalzerS
3000
3000
2000
8.000
3
4.000
267
Vio
Vaduz
3000
3000
1000
7.000
5
8.000
532
9 /io
Schaan
4000
4000
3000
11.000
5
18 000
1200
t 5 /lO
Gamprin
3000
3000
3000
9.000
10 */%
10.000
667
2 3 /.0
Ruggel
3400
3300
3300
10 000
8
20.000
1334
3 Vi.
Summa . . .
45 000
V
60.000
Nach diesem vorläufigen Projekte wäre also Aussicht vor-
Händen, eS den Gemeinden zu ermöglichen, innerhalb dreier
Jahre mit einer leicht erträglichen Umlage die ganze Uferlinie
durch stichhältige Halbhochbautm und Hochwuhre in einer be-
ruhigenden Art sicherzustellen. Ohne Unterstützung des Landes
durch Vorschüsse, welche ungefähr die Höhe von 60.000 fl
betragen dürften und dasselbe während 15 Jahren durchschnitt
lich mit 1500 fl. Zinsen belasten würde, zeigt sich herentgegen
eine gedeihliche Ausführung der rückständigen dringenden Rheine
bauten als unmöglich. Die Gefahr liegt im Verzuge und von
diesem werden viel größere Opfer gefordert, als wenn die Bau-
ten rasch und im planmäßigen Zusammenhange hergestellt wer-
den können. Die seit Iahv", durch Rheinbautsn stark mitge
nommenen Nheingemeinden sind nun einmal nicht mehr bei
Kräften, um die beantragten Wuhrbauerfordernisse durch Iah-
reSumlagen zu decken. ES müßten übermäßige Anforderungen
an die Wuhrsteuerzahler gemacht werden, welche aus ökonoml-
schen Rücksichten unzulässig erscheinen Jedoch auf dem bezeich-
neten Wege erscheint daS längst angestrebte Ziel erreichbar. Es
wird aber auch ferner noch damit den Gemeinden die Möglich-
keit geboten, auf eine viel billigere Weise, nämlich durch Ak-
korde, die Bauten zu Stande zu bringen und mit dem alten,
Zeil und Geld raubenden Gemeindewerke in einer die Wuhr-
steuerträger befriedigenden Art zu brechen.
Nachdem ich nun die Dringlichkeit dargestellt habe, welche
eS nöthig erscheinen läßt den Nheingemeinden in der Beschaf-
fung weiterer Geldmittel behülflich zu sein, und zwar nicht
nur für ein Baujahr, sondern im schon bezeichneten ganzen
Umfange deS Bedarfs, so liegt eS ferner noch im
Wunsche der Finanzkommission, daß die betreffenden Gemein-
den auch wirklich dahin zu bringen seien, mit Hülfe der in
Aussicht genommenen unverzinslichen Vorschüssen das noch fest-
zustellende Bauprojekt in längstens 3 Iahren durchzuführen.
Zu dem Behufe nun empfiehlt sie dem löblichen Landtage
nachfolgenden, von der hohen Regierung im Verlaufe der Be-
rathungen vorgelegten Antrag zur Beschlußfassung; derselbe
lautet:
„Jenen Gemeinden, welche behufs Förderung der dies
jährigen Rheinschutzbauten zur Aufnahme von Darlehen be-
müssiget sind, wird die Verzinsung der Darlehen auS der
Landeskasse gegen dem zugesichert, daß
a) die Nothwendigkeit der Darlehenausnahme von der be-
treffenden Gemeindevertretung nachgewiesen und von
der Regierung anerkannt ist;
b) dem dieSfälligen Ansuchen ein Tilgungsplan beiliegt und
e) die ratenweise Abzahlung der aufgenommenen Gelder
durch die zahlungspflichtigen Gemeinden längstens in-
nerbalb 15 Jahren ersolgt.
Im Weiteren ist die fürstl. Regierung anzugehen, für den
künftigen Landtag einen Gesetzentwurf vorzubereiten, welcher
den Rheingemeinven auch für die nächsten Jahre die land-
schaftliche Verzinsung von zu Rheinbauzwecken zu entlehnen-
den Geldern bis zur Summe von 50.000 st. unter der Vor
aussetzung garantirt:
1. Daß jene Bauten, wozu die Darlehen verwendet wer-
den sollen, mit dem von der fürstl. Regierung im Einverneh-
wen mit der LandeSwuhrkommission festzustellenden allgemeinen
Bauprojekte der diesseitigen Rheinschutzbauten im Einklang ste-
hen;
2. daß die solcherart landschaftlich subventionirten Arbeiten
nur im Akkord ausgeführt werden, und
3. daß die Abzahlung der Darlehen auf Grunv eines re-
gierungSämtlich genehmigten AmortisirungSplaneS längstens
innerhalb l5 Jahren erfolge
Da endlich der vermalige Stand oer nahezu vollendeten
schweizerischen Hochwuhren zu einer Beschleunigung der dieS-
seitigen Rheinwuhrarbeiten dringt, und da dem Landtage in
Anbetracht der Wichtigkeit deS Gegtnstandes darum zu thun
ist, eine möglichst genaue Kenntniß von jenen Schutzbauten zu
erhalten, welche als dringend nothwendig erscheinen jedoch erst
in der nächsten Zeit zur Ausführung gelangen sollen, so wird
die fürstl. Regierung ersucht, dem künftigen Landtag ein tech-
nischeö Gutachten über die noch ausständigen bringenden
Schutzbauten vorzulegen, gleichzeitig aber auch einen Gesetz-
entwurf einzubringen, in welcher Weise gegenüber jenen Rhein-
gemeinden vorzugehen sei, welche mit ihren Arbeiten in einer
die Sicherheit^ deS Binnenlandes vor Wassergefahr bedrohen-
den Art zurückbleiben.
Vaterländisches.
(m) Bilder aus der vaterländischen Geschichte.
35. Die Freiherren v. Brandis. Der „Bund ob
dem See."
(Fortsetzung.)
Die am Schlüsse deS letzten Artikels angedeuteten Miß-
Helligkeiten zwischen Adel und Volk müssen wir im folgenden