Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1874)

heut eleganter zu sagen pflegt, seinen Krach haben; und eS 
ist nicht zu verwundern, daß die Katastrophe gerade in Genua 
ausgebrochen, daS denn doch in kommerzieller Hinsicht noch 
immer die erste und lebendigste Stadt Italiens ist, ja, eS mehr 
als je geworden ist. Freilich dankte sie diesen Reichthum zum 
Theil ihrer vortrefflichen Lage, zum größeren Theile jedoch 
dem Fleiß und dem Muth ihrer Bewohner. Leider hat sich 
aber auch hier daS Hazardspiel zur kaufmännischen Spekula- 
tion gesellt, und, wenigstens vorübergehend, diese empfindlich 
geschädigt. Nicht weniger als 36 Kreditanstalten waren in den 
letzten Jahren in der Hauptstadt LigurienS entstanden, 
ohne die Volksbanken nur zu zählen; und auf die erste Nach- 
richt von der Zahlungseinstellung der ältesten Anstalt der Art 
in Italien (der Cassa di San Giorgio, welche freilich im 
Laufe der Zeit etwas ganz anderes geworden war, als sie im 
Mittelalter gewesen, und deren Nominalkapital sich nicht ein- 
mal auf eine Million belief) eilte jeder, der sein Geld bei 
einer der 36 Banken deponut hatte, sein gefährdetes Kapital 
zurückzuziehen, wodurch natürlich daS Unheil nur viel schlim- 
mer gemacht wurde; zog man doch im Laufe von vier Tagen 
aus einer einzigen Anstalt 17 Millionen zurück! Auch andere 
Städte stnv hart betroffen worden; die Venetianische Han 
delsgesellschaft, welche doch von rechtschaffenen, angesehenen 
und wohlhabenden Männerrn gegründet wurde, mußte liqui- 
diren; in Florenz und Rom ging'S der Banca italo-germaniea 
und der Volksbank, beide von bekannten Deputaten der Lin 
ken geleitet, nicht viel besser; aber am empfindlichsten war der 
Schlag in Genua, dessen Verlust auf 200 Millionen veran- 
schlagt wird, und wo die KrisiS durch daS Agio auf das Kup- 
fergeld — ein Agio von 4—6 Prozent — daS besonders das 
unbemittelte Volk trifft, verschlimmert wird. Die Regierung 
kann natürlich wenig oder nichts thun gegen diese Spiel- und 
Gewinnsucht. Doch hat die -Thronrede ein Gesetz über die 
Handelsgesellschaften in Aussicht gestellt, das „die Einmischung 
der Regierung beschränken, die Verantwortlichkeit der Verwal- 
ter effektiver machen soll". Und dieß in der That scheint daS 
einzige Mittel, daS wirksam sein kann. 
Spanien. AuS Madrid, 18. Nov., wird dem „I. des 
Döbats" geschrieben: daß der Bürgerkrieg alles seinem Ruine 
entgegenführe, Industrie und Handel, vor allem aber den 
Ackerbau. „Das Eigenthum auf dem Land ist am Ende, es 
kann nicht weiter, die Steuern tödten eS. Wie man sagt, ist 
Grund und Boden gesunken bis zum Niveau der Fonds an 
der Börse. Man will es auch umsonst nicht, eS hat keinen 
Werth mehr. Ich kenne einen unglücklichen Grundbesitzer, dem 
man ein Landstück so groß wie Madrid aufdringen möchte; 
derselbe setzt aber alleS in Bewegung um sich dieser neuen 
Last zu erwehren. Man beweist ihm, daß daS Grundstück ihm 
gehöre; aber er beschwört bei allen Heiligen, daß dieß nicht 
der Fall sei, denn er müßte Steuern daraus zahlen. Man sagt 
vielleicht: er solle dasselbe verkaufen, aber dieß ist nicht mög- 
lich; niemand will eS, selbst umsonst nicht, und dabei ist die« 
seS Land gut. Dasselbe liegt 20 Stunden von Madrid und 
hat nur an die Regierung Steuern zuzahlen; nun denke man 
aber an jene, welche an die Regierung und an die Karlisten 
zugleich zahlen müssen. Man bebaut Grund und Boden nicht 
mehr." 
Die Pariser „Libert6" schreibt: „Wichtige, wahrscheinlich 
entscheidende Ereignisse bereiten sich in Spanien vor. Sobald 
die Soldaten des letzten Kontingents ihre Ausrüstung u. AuS- 
bildung vervollständigt haben, wird der Marschall Serrano, 
und zwar schon in den nächsten Tagen, sich an die Spitze 
der verstärkten Nordarmee stellen und den Kampf gegen die 
Karlisten mit aller Energie betreiben. Die Letzeren sollen gleich- 
zeitig auf dem baskischen Gebiet und in Navarra angegriffen 
werden, und man hofft, daß diese Operationen das Ende deS 
Krieges herbeiführen werden." 
Volkswirthschastliches. 
Bon der Maul- und Klauenseuche. 
(Schluß.) 
Nachdem wir die Maul- und Klauenseuche in ihrem We- 
sen, bezüglich den ursächlichen Verhältnissen und Behandlung 
kennen gelernt haben, wollen wir zum Schlüsse nun auch 
noch die dieSfallsigen polizeilichen Maßregeln besprechen. 
AlS von den ursächlichen Verhältnissen die Sprache war, 
wurde gesagt, daß die Ursache der Maul- und Klauenseuche 
in einem MiaSmen oder einem Contagiurn, welches sich zeit 
weise in einem latenten Zustande befindet und möglicher Weise 
in allen beiden gelegen sei. Sei dem nun wie ihm wolle, so 
viel ist gewiß, daß die Maul- und Klauenseuche einmal auf- 
getreten, ansteckend ist, dieses lehrt die Erfahrung und beson- 
derS die mit Erfolg angestellten Jmpfversuche. Es ist daher 
die Absonderung der erkrankten von den gesunden Thieren mit 
Vermeidung alles dessen, wodurch der AnsteckungSstoff von 
einem Thiere auf daS andere übertragen werden könnte, folg- 
lich auch die Sperrmaßregeln, welche von den Regierungen 
gegen diese Seuche angeordnet werden, von diesem GesichtS- 
punkte betrachtet, vollkommen gerechtfertiget. 
Hierauf aber wird man einwenden, warum denn der 
Seuche durch die Sperrmaßregeln so äußerst selten Schranken 
gesetzt werden, sondern dieselbe sich unaufhaltsam weiter ver- 
breite. Hierauf muß aber bemerkt werden, daß sich die Sperr- 
maßregeln einmal aus dem Grunde nicht erfolgreich bewähren 
können, weil die krankmachende Ursache zeitweise in den Wit- 
terlmgseinflüssen in einem Miasmen gelegen sein kann, dann 
aber sind die Sperrmaßregeln und zwar ganz- vorzüglich des 
wegen erfolglos, weil die Thierbesitzer diese Seuche ihres gut- 
müthigen Charakters wegen nicht fürchten, folglich auch die 
Sperrmaßregeln in dem erforderlichen Umfange nicht befolgen. 
Wirö daher erwogen, daß die Absperrungen, so lange die Ur 
sache in den WitterungSeinflüssen gelegen ist, die Weiterver- 
breitung der Seuche nicht hindern können, und dann, wenn 
die Ursache in den Witterungseinslüssen zu wirken aufgehört 
hat, und die Seuche sich durch Ansteckung verbreitet, die Re- 
gierungen mit der ganzen Schärfe der Gesetze nicht alle jene 
polizeilichen Vorschriften die zur Hintanhaltung der Weiter- 
Verbreitung der Krankheit erforderlich, gegen den Willen der 
Viehbefitzer in Vollzug zu setzen im Falle sind; und erwägt 
man noch weiter, daß nicht bloß die Gesundheitsscheine, son- 
dern selbst die thierärztlichen Untersuchungen aus dem Grunde 
unverläßlich sind, weil sich daS Contagiurn in belebten Orga 
nismen latent verhalten, folglich ein Thier heute von dem 
rationellsten Arzte mit bestem Gewissen für vollkommen gesund 
erklärt, morgen von der Seuche befallen sein kann, so ergibt 
sich, daß den Thierbesitzern mittelst den Sperrmaßregeln gegen 
die Maul- und Klauenseuche ein sehr kleiner Vortheil ver- 
schafft wird. 
Werden den unbedeutenden durch die Absperrungen erreich- 
ten Vortheilen die Absperrungs- und ärztlichen Untersuchung- 
kosten, die Mehrauslagen auf Gesundheitsscheine und der 
Schaden der Viehverkehrshemmung entgegen gehalten, so re- 
sultirt, daß die Nachtheile die Vortheile nicht nur weit über- 
wiegen, sondern daß erstere nahezu so groß sind, als wenn 
man der Seuche freien Lauf lassen würde. 
Dem Vorausgeschickten zu Folge dürften die SanitätSbe- 
behörden und Regierungen endlich zur Einsicht und zum Em- 
schlusse gelangen, von den Sperrmaßregeln gegen die Maul- 
und Klauenseuche, namentlich von den Gemeinde- und Lan- 
deSsperrungen zumal zur Herbstzeit, wo der Viehverkehr am 
lebhaftesten stattfindet, Umgang zu nehmen, und anstatt den- 
selben sich lediglich auf folgende Verfügungen zu beschränken: 
Zeigt sich die Maul- und Klauenseuche in einer Ort- 
schaft bloS in einzelnen wenigen Ställen, so dürfte mittelst 
der Stallsperre der Versuch gemacht werden, die Weiterver-
	        

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