Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1874)

Liechtensteinische 
Zweiter Jahrgang 
Vaduz, Freitag 
Nr. 46. 
den 13. November 1874. 
Die liechtensteinische Wochenzeitnng erscheint jeden Freitag. Sie kostet für das Inland ganzjährig 2 fl., halbjährig l fl. sammt 
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Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — Einrückungsgebühr für die 2gespaltene Zeile 5 kr. — Briefe und Gelder 
werden franco erbeten an die Redaktion in Vaduz. 
Avis. 
Diejenigen Abonnenten, die mit ihrem AbonnementSbetrage 
noch im Rückstände find, mögen denselben baldigst an die be- 
treffenden Briefboten entrichten. 
Vaduz, den lt. November 4874. 
Die Redaktion. 
Zur Beleuchtung übet ba§ Crtragniß der 
österr-liechtst. Zoll- u. Steuerkonvention. 
(Eingesendet.) 
ES dürfte dem Lesekreise der Liechtst. Wochenzeitung nicht 
unwillkommen sein, in einem Zeitpunkte, wo man sich für die 
Erneuerung des österr. liechtst. Zoll- und Steuervertra- 
ges oder von der Lostrennung von demselben zu entscheiden 
haben wird, auch eine Lichtseite, nämlich daS Ertrag- 
niß des Zolles nnd der Steuer in den letzten paar 
Jahren kennen zu lernen. Vorerst wollen wir den Artikel 
VIII. deS am 23. Dezbr. 1863 auf 12 Jahre erneuerten Zoll- 
vertrageS zitiren, er lautet: 
„Um die fürstl. Regierung vor plötzlichen Ausfällen in 
den JahreSeinkünften sicher zu stellen, verbürgt Oesterreich der- 
selben ein jährliches Reineinkommen an Zöllen, Verzehrungs- 
steuern, Stempelabgaben von Spielkarten, Kalendern, Zeitungen 
und Erlös von Tabak und Schießpulver von 1 fl. 90 kr 
österr. W. für den Kopf der Bevölkerung. 
Dieser von Oesterreich verbürgte Minimal-Reinertrag 
wird in vierteljährigen Raten im Vorhinein an die liechtenst. 
StaatSkassa abgeführt und der aus der provisorischen Schluß- 
rechnung der vier Quartale sich ergebende Mehrbetrag 
am Schlüsse jeden Jahres darauf bezahlt." 
Demnach ist unsere geringste Einnahme per Kopf und Jahr 
1 fl. 90 kr., auch in jenen Jahren, wo daS Reinerträgniß 
nicht diese Höhe erreichen sollte, waS auch in Wirklichkeit 
bis Ende 1869 der Fall war. Von diesem Zeitpunkte an 
war aber daS Reineinkommen ein höheres als daS garan- 
tirte und kam nach Maßgabe der Mehreinnahmen und der 
Zahl der Bevölkerung dem Lande zu gut. Wir sind gegen« 
wärtig — am Schlüsse des elften und vorletzten Zollverband- 
jahreS — in der erfreulichen Lage berichten zu können!, daß 
die Mehreinnahmen vom Jahre 1870 an eine ganz 
respektable Höhe erreicht haben. Diese Jahre bilden 
denn auch finanziell genommen den Glanzpunkt in der Zoll- 
Vereinbarung während ihres 23jährigen Bestandes. Es sind 
gewichtige Gründe zur Annahme vorhanden, daß die Mehr- 
einnahmen stetig etwas zunehmen werden, wenn sie auch nicht 
die Höhe vom Jahre 1872 (während deS Baues der Vorarl 
bergerbahn) erreichen dürften. 
Die unerwartet gesteigerten Zuflüsse in die LandeSkassa und 
zwar in einer Zeit, wo dieselbe wegen Rhein- und Straßen- 
bauten :c. sehr in Mitleidenschaft gezogen werden mußte, ka 
men in mehrfacher Beziehung erwünscht; denn hierdurch dürste 
die fürstl. Regierung in die Lage gesetzt sein, von der in AuS<5 
sicht genommenen doppelten Grundsteuer abzusehen und 
bloß die einfache einzuheben. Ferner aber wird daS an- 
dauernde höhere Erträgniß, welches sich gerade in den letzten 
Jahren zu behaupten vermochte, von bedeutendem Eikflujfe 
fein, um bei allfälliger Erneuerung deS Zollvertrages günsti- 
gere Bedingungen zu erzielen. 
Die der Abrechnung zu Grunde gelegte Bevölkerungszahl 
Liechtensteins betrug vom Jahre 1871 an 8367, wonach fich 
die qarantirten Zoll- und Steuereinkünste per Jahr auf 
15.897 fl. 30 fr. stellten. Diesen unS vertragsmäßig zuge- 
sicherten Minimalbetrag erreichten die Zollrevenüen, Ber- 
zehrungSsteuer und Einnahmen für Tabak und Pulver in den 
ersten Jahren nicht, sondern daS österr. Aerar war genöthigt, 
an Liechtenstein Daraufzahlungen zu machen, wie folgt: 
Im Jahre 1864 581 fl. 10 kr. 
1865 1358 
1866 2504 
1867 1704 
1868 1278 
1869 420 
die sechs „magern" Jahre für die 
LandeSkasse; hierauf folgten aber lauter „fette" und hoffen 
wir, daß alle sechs Jahre, bis Schluß 1875, fette bleiben. 
Der auf Liechtenstein entfallende Antheil überstieg den Mini- 
malbetrag 
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im Jahre 1870 um 
1871 
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4.410 fl. 15 kr. 
11.278 „ 26 
18.582 „ 23 
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12 739 31 
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Zusammen in 4 Jahren' 47.009 st. 95 kr. Mehr- 
einnahme — also über den vertragsmäßig garantirten 
jährlichen Betrag von J5 897 fl. 30 kr. 
Im Ganzen belaufen sich vie Einkünfte Liechtensteins in 
den genannten 4 Jahren: 
Garantiebetrag 62.611 fl. 71 kr. 
Mehrbetrag 47.009 „ 95 „ 
Zusammen 109 621 fl «6 kr. 
Bei näherer Untersuchung der Einnahmsquellen, welche 
inletzter Zeit reichlicher flößen, ersehen wir ferner, daß es nicht 
allein — wie viele glauben dürften — die Zölle sind, 
welche dieses hohe Erträgniß lieferten, sondern namentlich auch 
dieVerzehrungssteuer und daS Tabake rtra g n iß. 
Wenn Liechtenstein an den Zotteinnahmen — wie allgemein
	        

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