rigen Laver Beck tödtlich in die Brust traf. Der tödtlich Ver-
wundete schleppte sich noch eine ziemliche StrÄe über einen
steinigen Abhang hinunter, wo er seinen Geist aufgabt
Das Unglück ist ein sehr schweres, da die trostlosen Eltern
schon vor drei Jahren einen erwachsenen Sohn durch das
Nervensieber verloren. ,
Der Thater Johann Hartmann, der sonst als ein ruhiger,
friedliebender junger Mann bekannt war, gibt an, daß er nur
einen.Schreckschuß geben wollte und eS somit nicht in seiner
Absicht gelegen sei, zu treffen.
Die gerichtliche Untersuchung, die den genauen Sachverhalt
eruiren wird, wurde sogleich nach Meldung der UnglückSthat
durch daS hiesige Landgericht eingeleitet und ist der Thäter be
reits in Untersuchungshaft.
Baduz, 19. Oktober. Der Landesschulrath hat den Hrn.
I. Wanger, bisher Lehrer in Ruggel, zum Lehrer in Schaan
ernannt.
Baduz, 20. Oktober. Wie wir dem „Oberländer Anzei
ger" entnehmen, war am Centralviehmarkt in Chur ziemliche
Nachfrage, jedoch wurden nicht sehr^ viele Geschäfte abgeschlos-
sen. Die Preise stellten sich für:Mnder mittlerer Qualität
auf 12—16 wurden 15—21
Napoleons bezahlt. Schöne präMM Zuchtstiere galten 14—
17 Napoleons. Im Ganzen stckMn die Preise um ein Drit-
tel niedriger wie letztes Jahr. ^"
* Das Dorf Peist im Schanfigg ist in der Nacht vom
Mittwoch auf DonnerStag ein Raub der Flammen geworden.
Das Dorf zählte 51 Häuser mit eben so viel Haushaltungen,
dazu die Ställe und Scheunen. Die Einwohnerzahl ist 200.
Baduz, 21. Oktober. (Zucht stierbescha u.) Laut 8
24 des einschlägigen Gesetzes öä 20. Oktober 1865 sind am
17. d. M. die dermalen im Lande vorhandenen Farren, welche
man während der nächsten Sprungzeit zum Züchtungözwecke zu
verwenden gedenkt, der LandeS-Commission vorgeführt worden
Die Besichtigung hat ergeben, daß nachbezeichnete Viehbe«
sitzer mit mehr oder weniger gut qualifizirten Zuchtstieren, zu-
mal dann versehen sind, wenn die Thiere fernerhin reichlich
ernährt und angemessen verpflegt werden.
In der Gemeinde BalzerS ist Christian Brunhart zum En-
gel im Besitze von 2 Stück, in der Gemeinde Triefen: Son-
nenwirth M. Kindle, dann Wolfgang Bargetze und Laver
Kindle von je 1 Stück, am TrjeSnerberg: Jos. Beck bei Nr.
177 und Christian Gaßner auf Profotfcheng, von je 1 Stück,
in Vaduz: Jos. Anton Seger Nr. 147, dann Anton Aman,
Joh. Wolf bei Nr. 161 und Doktor Schädler von je 1 Stück,
in Echan : Joh. Ferd. Gchlögel und Karl Kaufmann von je
1 Stück, auf Planken: Joh. Jehli von 1 Stück, in Eschen :
Joh Gstöhl und Martin Lotzer von je 1 Stück, in Gam-
perin: Landrath Kind von 1 Stück und Joh. Hoop in Rüg-
gell im Besitze von einem Stück
Wie schon Eingangs angedeutet, kann und wird die Lan«
deS-Commifsion die gedachten Stiere bei der Dezember-Beschau
aus den Gründen nicht unbedingt als dem Veredlungszwecke
entsprechend anerkennen, einmal weil dieselben von jetzt an bis
zur Sprungzeit, Febr. 1875, einer reichlichen Ernährung und
guter Pflege bedürfen, dann aber auch, weil ein weniger gut
qualifizirteS Thier wohl im Bereine mit besser beschaffenen in
einer Gemeinde entsprechen kann, was aber dort nicht der Fall
ist, wo in einer Gemeinde bloö ein Zuchtstier gehalten wird,
weßhalb sich die Eigenthümer der Zuchtstiere sehr täuschen
könnten, wenn sich dieselben bei Außerachtlassung der nöthigen
Fütterung und Pflege bloS auf die stattgehabte Anerkennung
stützen wollten. AuS eben diesen Gründen dürften die Lokal-
Kommissionen wohl thun, wenn sie vor dem Ankaufe der Zucht
stiere zur Hintanhaltung von Fehlkaufen mit der LandeS-Com-
Mission Rücksprache nehmen würden.
Für die LandeS-Commission
Ch. Wanger.
Politische Rundschau.
Deutschland. Graf Arnim ist aus seinem bisherigen Ge-
fängniß der Berliner Stadtvogtei in das Chariete-Krankenbaus
versetzt worden, da der Verhaftete nach dem Ausspruch der
Aerzte an der Zuckerruhr leidet und frischer Luft und Be-
wegung bedarf. Die Entlassung aus der Hast wurde auch
vom Kammergericht als zweiter Instanz abgewiesen. Man
schließt hieraus, daß es sich um noch gravirendere Dinge als
um die Entfremdung oder Unterschlagung öffentlicher Doku-
mente handeln dürfte.
Der „Reichs- und StaatS-Anzeiger" veröffentlicht eine
Erklärung deS Stadtgerichtöpräsidenten Krüger vom 13. Okto-
ber zur Arnim'fchen Untersuchungssache, worin den Anqriffen
in- und auslandischer Blätter auf die Integrität und Selbst-
ständigkeit deS Stadtgerichtes gegenüber gesagt ist, daß die
Verhaftung Arnims, sowie die Hauödurcbsuchung nach den
Inhalts der Anschuldigung unterschlagenen Urkunden von der
RalhSkammer des Stadtgerichtes in der durch das Gesetz ge
botenen Form lediglich auf Antrag der Staatsanwaltschaft
beschlossen und ausgeführt wurde, daß diesem Gerichtsbeschluß
eine unter Zuziehung deS Staatsanwalts und deS Unter-
suchungSrichterS vorgenommene Berathung und' Beschlußfassung
deS preuß. Ministeriums oder des Auswärtigen Amtes nicht
vorausging, und daß eine Kommunikation deS UntersuchungS-
richterS mit Beamten deS Auswärtigen Amtes erst nach ge-
faßtem Gerichtsbeschluß lediglich zum Zwecke sicherer und schnel-
ler Feststellung deS ThalbestandeS stattfand. Kein Unbefan-
gener werde das Auswärtige Amt für fähig halten, unter
Verlassung deS strengen Rechtsbodens den Versuch einer Ein-
Wirkung auf ein deutsches Gericht in irgend welcher Form zu
machen; ebensowenig würden sich die Richter des Stadrge-
richtS jemals bereit finden lassen, anderen Weisungen als
denen des Gesetzes und deS Gewissens zu folgen.
Ueber die viel besprochene Reise deS deutschen Kaisers nach
Italien schreibt die „Nordd. A Ztg.", dieselbe sei in Folge
deS unbedingten ärztlichen WiderrathenS, aber ungerne ver-
schoben worden. Der Kaiser werde hoffentlich während der
Ruhe des Winters die Befestigung seiner Gesundheit finden,
welche ihm dann gestatte, im nächsten Jahre seinen Wunsch
hinsichtlich dieser Reise auszuführen, bei welchem Wunsche es
sich nicht bloß um willkommene Courtoisie zwischen den Hö-
fen, sondern zugleich um die Wiederbegrüßung nahe befreun-
deter Monarchen und um die erneuerte Bethätigung der auf
den Sympathien und Interessen der beiden Reiche beruhenden
Empfindungen und Bestrebungen handle.
Schweiz. Der internationale Postkongreß in Bern hat
seine Arbeiten beendet und alle Delegirten, mit Ausnahme deS
französischen, unterzeichneten den „Vertrag über die Errichtung
eines allgemeinen PostverbandeS". Für die Schweiz hat der
Kongreß dadurch eine besondere Bedeutung gewonnen, daß
Bern zum Sitze deS von ihm errichteten internationalen Post-
bureauS ernannt worden ist.
Der Welt-Postkongreß, welcher auf Anregung der deut-
schen Postverwaltung zusammengetreten war, um die Postein-
richtungen aller Länder zu einem möglichst engen Verbände
und zu übereinstimmenden Wirken nach gemeinsamen Grund-
sitzen zu gestalten, ist zur Herstellung eines Allgemeinen Post-
Verbandes gelangt, durch welchen die hohen Ziele der Ver-
sammlung, wenn auch nicht in vollem Maße, doch in sehr be-
deutendem Umfange erreicht werden. Der große Verband,