Liechtensteinische
Zweiter Jahrgang.
Vaduz, Freitag
Nr. 41.
den 9. Oktober 1874.
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Ausland bei der
und Gelder
Aufruf
zur Hülfeleistung für die Brandbeschädigten
Meininge.nS.
Am 5. v. MtS, wurde die Stadt Meiningen im beut-
schen Reich von einem schrecklichen Brandunglück heimgesucht
In der kurzen Zeit von 7 Stunden sind 217 Wohnhäuser,
viele Scheunen, Stallungen und Nebengebäude ein Raub der
durch einen rasenden Sturm noch mehr angefachten Flammen
geworden, trotz aller Anstrengungen der so zahlreich anwesen-
den und ° trefflich geleiteten Löschmannschaften, lieber 2394
Personen verloren ihr Obdach und fast alle ihre HabseliM<,
ten, und tonnten die meisten mit mMtNM nur Hoch Ä
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den Augen starrten am folgenden Bkörgeii die Unglücklichen
auf die leergebrannten Stätten, wo sie nvch vor wenigen
Stunden in Glück und stillem Frieden sich heimisch gefühlt.
Viele der so Verunglückten traf das harte Loos, mehrere
Nächte unter freiem Himmel zubringen zu müssen.
Der nahe Winter vor der Thür, ohne Obdach, Kleidung,
Betten und Nahrungsmittel, befindet stch die Mehrzahl der
Betroffenen in einer sehr bedauernSwerthen Lage. Es haben
deshalb von nah und fern edle Menschenfreunde zur schleuni-
gen Hülfeleistung sich zusammengethan, und auch an Liechtensteins
Bewohner ergeht hiermit der Ruf, Herz und Hand für die
Bedrängten, unsere Stammverwandten, zu öffnen.
Auch wir haben in unseren großen Unglücksfällen, durch
Überschwemmungen und Feuersbrünste herbeigeführt, auSwär-
tiger Hülfe in fo reichem Maße uns zu erfreuen gehabt, und
Jene, denen solche Hülfe geworden, werden wohl am besten
zu würdigen wissen, waS eS heiße: im Unglück nicht verlas-
sen zu sein?
Abgesehen davon, daß eS Menschen- und Christenpflicht
ist, den Unglücklichen nach Vermögen zu helfen, ist eS für uns
auch eine Ehrenschuld, nun wieder zu geben, nachdem wir in
ähnlichen Fällen schon öfter reich empfangen..Zudem sind wir
nie sicher vor neuen Schicksalsschlägen, wo sodann wir aber-
malS unsere hülfesuchenden Blicke über die engen Grenzen un-
serer Heimath lenken müßten.
Der Herr hat unS ein reicheres Jahr geschenkt, alS wir
im Frühling zu hoffen uns getrauten; legen wir freudigen
und dankbaren Herzens etwas davon auf den geheiligten Altar
der Bruderliebe!
Wer geben will, gebe bald!
Auch die kleinste Gabe ist willkommen!
Zur Empfangnahme von Liebesgaben ist bereit das unter-
zeichnete Konnte für die Brandverunglückten MeininMyS.
Christof Wanger in Schaan; Dr. Rudolf Gchädler/ I. G.
Marxer, Felix Real, A. Hinger in WdW ■'#
Vaduz, den 6. Oktober.
Vaterländisches. „
(m) Bilder aus der vaterländischen beschichte.
(Fortsetzung.)
Die- . Dattenberg und der niedere Adel deS
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dem WWWW zwischen BalzerS und MelS steht
die ansehnliche Ruine der noch im letzten Jahrhundert bewohn-
ten Burg Gutenberg. ThomaS Lyrer schreibt ihre Erbauung
dem Kaiser Kurio zu, welcher deS Glaubens wegen aus Rom
vertrieben seine Zuflucht in den rhütischen Thälern gesucht
habe. Diese Angabe hat aber nur insofern? für unS einen
Werth als ste bezeugt, daß von jeher die Gründung der Burg
in die früheste Zeit versetzt wurde. Am wahrscheinlichsten ist
eS, daß ein Inhaber des königlichen HofeS in BalzerS die
Burg erbaut habe. Dieser Hof wird zuerst im Zinörodel deS Bis-
thumS Chur erwähnt, dessen Abfassung zwischen daS 9. und
11. Jahrhundert fällt. Damals bestand der Hof auS 100
Jucharten Ackerland und eben .fo. viel WieSland. Auch gehör-
ten zu demselben 2 Alpen, 2 Mühlen, 2 Kirchen mit ihrem
Zehnten und ein guter Wald. Zu dieser Zeit war ein ge-
wisser Palduin Lehenträger des HofeS, der Eigenthum deS
Reiches war und zur Burg gehörte. Dieses UmstandeS wegen war
der jeweilige Inhaber der Letztern nie dem Grafen von Vaduz un-
terworfen, sondern er stbte in seinem Bezirke die höhere und
niedere Gerichtsbarkeit. So bildete Gutenberg mit den dazu
gehörigen Gütern eine Art selbständige Herrschaft. Die Ed-
len, welche dieselben zum Lehen hatten nannten sich von Gu-
tenberg. Zur Zeit deS Interregnums benützten manche Herren
die günstige Gelegenheit.sich Besitzungen des Reiches anzueig-
nen DaS scheinen auch die Herren von Freudenberg in Be-
zuy auf Gutenberg gethan zu haben. Sie betrachteten sich
als Lehnsherren dieser Burg und traten ihr vermeintliches Recht
an die Grafen von Werdenberg ab. Kaiser Rudolf hatte
seinen Söhnen außer der Herrschaft Laax auch alles waS sonst
in Rhätien zum Reiche gehörte, als Lehen gegeben. Diese
machten nun auch ihre Rechte auf Gutenberg geltend. DaS
sah Ulrich von Gutenberg ungern und schloß sich daher der
Verschwörung an, durch welche die Ermordung deS Kaisers
Albrecht bewerkstelligt wurde. Als Theilnehtmr am Verbrechen