rgang
Vaduz» Freitag
Ikr. 27.
den 3. -Juli 1 874.
Die liechtensteinische Wochepzeitnng erscheint jeden Freitag. Sie kostet für daS Inland ganzjährig S fl., halhMrig 1 st. fammt
Postversendüng und Zustellung ln^s Haus. Mit Postversendung für OestMeich ganzjährig S fl. S0 kr., halbjährig i fl. 25 kr.; für da»
übrige Ausland ganzjährig 2 fl., halbjährig l fl. 10 kr. ohne PostversMdung. — Man abonnirt für daS Zn- und AttSläftV bei der
Redaktion in Vaduz oder bei den betreffenden Postämtern. — Einrückupssgebühr für die 2gespaltene Zeile S kr. — Briefe und Gelder
werden franeo erbeten an die Redaction in Vaduz.
Landtagsverhandlungen.
In der Sitzung vom 27. Juni hat der Landtag eine reich-
haltige Tagesordnung erledigt.
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten
Sitzung folgte die Bekanntmachung der Einlaufe seit verletzten
Sitzung und zwar:
1 Gesuch von Bewohnern des WangerbergeS wegen Boden-
auSlösung auf landschaftliche Kosten behufs Erstellung eines
Fahrweges gegen Steinort.
2 Vorlage eines SanitätSgesetzentwurfeS von der fürst-
lichen Regierung.
Auf Antrag WangerS wurde beschlossen, diesen Gegenstand
einer Spezialkommiffion von 5 Mitgliedern zu überweisen, welche
am Schluß der Sitzung zu wählen sei.
3. Gesuch des Briefboten Gstöhl von Eschen um Besol-
dungSerhöhung.
4. Begleitschreiben der fürstlichen Regierung bezüglich deS
in Vorlage gebrachten Niederlassungsvertrages zwischen der
Schweiz und Liechtenstein.
II. Prüfung u n d G e n e h m i g u n g der Staats-
rechnung pro 1873.
Dieselbe wird nach dem Antrage deS LandeSauSschusseS ein
stimmig genehmiget.
III. Prüfung der öffentlichen FondSrechnun-
gen pro 18 73.
Werden auf Antrag der Finanzkommiffion einstimmig ge-
nehmiget.
Bezüglich deS weitern Kommissionsantrages: ES fei für die
Verwaltung des SparkassagefchäfteS ein fixer JahreSgehalt von
500 fl. statt der bisherigen prozentalen Entschädigung festzu-
stellen, entwickelte fich eine längere Debatte, welche damit en-
dete, daß der Antrag deS Abg. Kind, diesen Gegenstand noch-
malS der Finanzkommission zuzuweisen, angenommen wurde.
IV. Armenunterstützung der Gemeinde Trie
fen berg.
Wird der KommissionSantrag: Der Gemeinde Triesenberg
für daS Jahr 1874 einen Unterstützungsbeitrag von 120 fl.
aus den Interessen deS landschäjtlichen Armen fondeS zu bewil-
ligen mit 12 gegen 3 Stimmen angenommen, nachdem vorher
ein Antrag des Abg. Joh. Schlegel, welcher die Subvention
auf 200 fl. stellte, mit 12 gegen 3 Stimmen abgelehnt worden
war.
V. Armenunterstützung für den verunglückten
Jos. Batliner in Mauren.
Wird der Antrag deS Abg. Matt, dem Josef Batliner 80 fl.,
(entgegen dem KommissionSantrag, welcher die Subvention auf
40 fl bestimmt hatte,) aus Yen 1874er Jnterissen des Armen-
foüdS zu bewilligen, mit 10 gegen 5 Stimmen angenommen.
VI. Subvention der Gemeinde Schaan für
F«schienen zu Rheinschu tzbauten.
Wird der Kommissionsantrag, der Gemeinde Schaan aus der
LqndeSkasse einen außerordentlichen Wuhrbeitrag von 200 fl.
pro 1874 flüssig zu machen, einstimmig ohne Debatte ange
nommen.
< VII. Gesuch deS K. Rheiner von RäfiS wegen
Akkordaufbesserung. Wurde mit 13 gegen 2 Stimmen
abgewiesen.
VIII. Gesuch deS AltlehrerS Verling um Zu-
ertennung einer Pension.
« Der MajoritätSantrag der Kommission auf Zuerkennung!
einer jährlichen UnterftützungSsuuune von 60 fl. wird mit w
gegen 5 Stimmen verworfen, dagegen der MinoritätS-Kom-
missionSantrag, das Gesuch abzuweisen, mit 10 gegen 5 Stim
men angenommen.
IX. Gehaltsaufbesserung der Landweibel.
Wird folgendes von der fürstl. Regierung vorgelegte und
und von der Finanzkommiffion zur Annahme empfohlene Ge-
fetz einstimmig angenommen.
Mit Zustimmung des Landtages verordne Ich über Antrag
Meiner Regierung wie folgt:
Artikel 1.
Die im Artikel 4 deS Gesetzes vom 28. September 1871
festgestellte Entlohnung der Landweibel wird vom 1. Juli 1874
an von 90 kr. auf 1 fl. 10 kr erhöht.
Artikel 2.
Mit der Durchführung dieser Verordnung wird der Landes-
Verweser beauftragt.
Wien, am 20. April 1874.
Johann m. p.
. X. Dammbauerforderniß per 7000 fl. pro 1874.
Der diesbezügliche KommissionSantrag wird auf Antrag deS
sürstl. RegierungSkommissärS dahin formulirt: „weitere 7000 fl.
pro 1874/5 zu Dammbauzwecken zu bewilligen und die fürftl.
Regierung zu ermächtigen diesen außerordentlichen AuSgabSposten
aus den laufenden Staatseinnahmen zu decken" wird einstim-
mig genehmigt.
XI. Maseschen und Wangerberger Straßen-
bodenauSlösung.
Bezüglich dieses Gegenstandes wird folgender KommissionS-
Antrag angenommen:
1. Der Landtag anerkennt mit Rückficht auf die Lage, Kul-
turart und Ausdehnung der Triefenberger Flurbezirke Mafe-
fchen, Perfatfchung, Foppa, Guflino; Berg, Wälvle, sowie der
anstoßenden Alpen Silum, Bargella und Garsella, die Roth-