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Begründung
der im Verhältnisse zum genehmigten Landesbudget des Jahres 1872 verrechneten Mehrausgaben.
Bezeichnung der Rubrik und Ab.
theilung der Landesrechnung.
Ausgaben
präliminirte wirkliche
fl. kr. | fl.
kr.
Erläuterung.
Für den Landtag:
s. Taggelder
b. Kanzleierforderniffe
Für politische Administration
und Gerichtswesen :
a. Gehalte
c. Katastralarbeiten
Für Landeskultur:
b. Straßenkonservirung
Für Finanzzwecke:
b. Beiträge zu öffentlichen Fonden
Besondere Auslagen
300
9300
2000
b. Auslagen für Bodeneinlösung
zum Eisenbahnbau
500
Rheindammbauten
506
9787
1332
2748
49
51
961
1567
62324
58
15
67
10
51205
03
Diese Differenz ergaben die höheren Naturalienpreise bei
der Berechnung der Deput -Reluition, sowie der mit den
Einnahmen im Verhaltniß stehende größere Taxperzentenan-
theil für die Beamten.
Der Rest der den beiden Landmessern vertragsgemäß zugesicher-
ten Entlohnung für die Durchführung der Landesvermessung,
Diese Mehrauslage wurde a. Durch die wiederholte Rüfeüber-
lagerung der Landstraßen, b. Durch die Herstellung von den beim
Gampriner Dammbruche beschädigten Brücken nothwendig.
Steht mit den verrechneten Mehreinnahmen deS TaM-
falleS im Einklänge
Diese AuSgabSrubrik enthält folgende theilS durch Land-
tagsbeschluß genehmigte. theilS durch die Umstände gerecht-
fertigte Ausgaben:
s) Bodeneinlösung für die Straße auf Rothenboden zur
Knalp . . . 702 fl. 50 kr.
b) Erstellung der Schaaner Brückendurch-
fahrt, anlaßlich Erhöhung derselben
e) Bau einer Nothbrücke beim Damm
bruch nächst dem Krumwuhr
6) An Reiseauslagen für die nach Wien
entsendete Landtagsdeputation
e) An Tagqeldern sür die Grenzbewach-
ung während der Viehgrenzsperren,
und für die Aussackung der Triesner-
bergerstraße, dann für die Ueberwa-
chung des Straßenbaues . . 270 fl. 30 kr.
41 fl. 60 kr.
40 fl. — kr.
513 fl. 27 kr.
1567 fl. 67 kr.
Diese außerordentliche Auslage gründet sich auf daS Gesetz
vom 14 Zänner 1870 und korrespondirt hiemit der verrech-
nete außerordentliche Empfang von 47447 fl. 11 kr. Nach j
dem summarischen Abschlüsse der bezüglichen abgesondert ge»
führten Rechnung erforderte die gefammte Bodeneinlösung zu
Eisenbahnzwecken die Summe von 56385 ff. 9%o kr. Hie-
von entfallen zur Begleichung: a. Auf die Landeskasse 8114 fl.
41 6 / 10 kr, b. Auf das Baukonsortium 48270 fl. 68 kr.
WeiterS beträgt die von der Eisenbahngefellschaft den Gemein-
den geleistete Abfindungssumme für Wege und Gräben die
runde Summe von 6000 fl. Bei der Bauunternehmung
stehen noch 7000 ff. aus, welche aber bereits zur Einzah<
lung angemeldet wurden.
Diese Ausgabspost stützt sich auf die Gesetze v. 30. Okt. 1871 u.
14. Jan. 1873 u. hat hierauf die einschlägige Empfangspost von
25000 fl. Bezug Da die Gesammtauslagen für die Dammver
stärkungsarbeiten die Summe v. 94000 fl. erreichen werden, so
wird die f. Regierung die Behandlung der Frage, wie der nach Ab-
schlag des genehmigten u. bereits beauSgabten Darlehensbetrages
v. 50000 fl. noch verbleib. Rest zu decken kommt, zum Gegenstand
einer Regierungsvorlage machen.
Vaduz, am 10. April 1873. Haufen m.x.