Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1873)

2) Für Administration und Gerichtswesen: 
a. Gehalte und Bezüge der Staatsbediensteten. 
Weggefallen ist der projektirte Gehalt für den Landesphhsikns 
zu 500 fl., nachdem diese Stelle laut Landtagsbeschluß vom 19. 
v. M. nicht wieder besetzt werden soll. 
Die für den Landesthierarzt präliminirten 200 fl. werden 
zur Genehmigung beantragt. 
Die für den Sekretär Rheinberger von der fürstlichen Re- 
gierung beantragte Gehaltsaufbesserung wurde von dem Re- 
giernngskommissär zurückgezogen. 
Auf Anregung des Abgeordneten Wanger beschloß die Kom- 
Mission, folgende Anträge zu stellen: 
a. Die fürstliche Regierung zu ersuchen, ein Beamtengehalts- 
gesetz dem Landtag vorzulegen. 
b. Die Taxprozentenantheile des Landrichters in fixen Ge- 
halt umzuwandeln. 
Damit die immer wiederkehrenden Gehaltsansbesserungs- 
gesuche der Beamten beim Landtage aufhören, sei ein Gehalts- 
gesetz zu erlassen; in einem Rechtsstaate sollen die Gehaltsan- 
sprüche und Gehaltserhöhungen der Beamten durch ein Gesetz 
festgestellt sein; die Taxprozeuteuantheile seien im Lande immer 
mit Mißtrauen angesehen worden. 
Hierauf wurden die Gehaltsbezüge mit 9300 fl. 31 kr., 
statt mit 10,120 fl. 31 kr. zur Genehmigung beantragt. 
In Bezug auf die Bestellung eines Briefboten für die 
künftige Postexpedition in Schaan, soll die fürstliche Regierung 
ermächtiget sein, den erforderlichen Lohn- und Dienstvertrag ab- 
zuschließen. 
b. Pensionen mit 1188 fl. 93 kr. 
zu genehmigen. 
c. Amtserfordernisse, Amtsreiseauslagen, Taggelder der 
Landeskommissionen, Sträflingsverpflegung per 1500 fl., dazu 
kommen die Sanitätsauslagen per 400 fl., also zusammen 1900 fl., 
sind zu genehmigen. 
Die Gesammtrubrik beträgt 12,389 fl. 24 kr. 
3) Für Schulzwecke: 
a. Subventionirung der Landesschule per 217 fl. 50 kr. 
b. Lehrergehaltsbeiträge per 1000 fl. — kr. 
zusammen 1217 fl. 50 kr. 
sind zu genehmigen. 
4) Landeskultur: 
a. Rheiuschutzbauteu 10,000 fl. — kr. 
b. Straßenkonserviruug statt 4600 3,100 fl. — kr. 
da die Kosten der Straßenbe- 
schotterung per 1500 fl. von 
den Gemeinden umgelegt und 
eingehoben werden sollen. 
e. Bodeneinlösung für die Triesner- 
bergerstraße pro 1873 600 fl. — kr. 
dann pro 1872 per 800 fl. 
Zur Begründung dieser Aus- 
gäbe wird sich auf die Regirungs- 
Vorlage vom 1. Juni d. I. be- 
zogen. 
d. Viehprämien per 274 fl. — kr. 
e. Prämien für Alpenverbesserung 100 fl. — kr. 
f. Waldaufsehergratifikationen 30 fl. — kr. 
zusammen 14,104 fl. — kr. 
werden zur Genehmigung beantragt. 
5. Finanzzwecke: 
a. Miethzinse und Regiekosten für 
die Zollämter Vaduz und Bal- 
zers per 860 fl. — kr. 
b. Zweite Rate des Vorschusses per 5000 fl. — kr. 
Uebertrag 5860~fl. — kr. 
5000 fl. — kr. 
15400 fl. — kr. 
250 fl. — kr. 
Uebertrag 5860 fl. — kr. 
c. Beiträge zu den öffentlichen Fon- 
den per 500 fl. — kr. 
d. Agiotage 1200 fl. — kr. 
zusammen 7560 fl. — kr. 
werden zur Genehmigung beantragt. 
6) Für unterschiedliche Auslagen 300 fl. — kr. 
zur Genehmigung beantragt. 
Die Gesammtsumme der Ausgaben beträgt 35,970 fl. 74 kr. 
Wird zur Genehmigung beantragt. 
B. Bedeckung. 
1) Landschaftliche Pachtgefälle 415 fl. — kr. 
2) Landschäftliche Steuern: 
a. Hundesteuer statt 200 fl. 300 fl. — kr. 
indem die Steuer für jeden im 
Lande gehaltenen Hund ohne 
Ausnahme jährlich von 1 fl. auf 
2 fl. festgesetzt wird. 
b. Behebte Steuer per 173 fl. — kr. 
Die Kommission beantragt diese 
alte kapitalisirte Steuer aufzu- 
künden und einzukassiren. 
e. Salzsteuer 3,500 fl. — kr. 
d. Gewerbesteuer 1,600 fl. — kr. 
e. Grundsteuer 10,000 fl. — kr. 
zusammen 15,573 fl. — kr. 
zur Genehmigung beantragt. 
3) Tax- und Stempelerlös 
zu genehmigen. 
4) Zollgelder 
5) Kapitalzinse 
Werden zur Genehmigung beantragt. 
Die Gesammtsumme der Einnahmen beträgt 36,638 fl. — kr. 
und wird die Zustimmung beantragt. 
Das Finanzgesetz Pro 1873 wird im Einzelnen und Gan- 
zen zur Annahme empfohlen. 
Schließlich werden folgende Anträge der fürstlichen Regierung 
befürwortet: 
a. der Gemeinde Schaan, 
b. der Gemeinde Triefen, 
für ihre Armenhäuser aus den landschäftlichen Armenfondszinsen 
nach Verhältniß der zuständigen Bürgerzahl der zu betheilenden 
Gemeinden zur Gefammtbevölkerung des Fürstentums Unter 
stützungen pro 1873 zu leisten. 
Vaduz, den 18. Juli 1872. 
Die Finanzkommission. 
In der gleichen Sitzung erledigte der Landtag noch folgende 
Gegenstände: 
1) Die Beschwerdeführung des Franz Kindle, Bürger von 
Triefen, zur Zeit in Schaan, wegen verweigerter Mitbenutzung 
der Triesner Gemeindsalpen hier wurde der Antrag der Kom- 
Mission, die Beschwerde des Franz Kindle der fürstlichen Regier- 
ung zur Berücksichtigung abzutreten, mit allen gegen eine Stimme 
angenommen. 
2. Die Wahl des Landesschulrathes. 
Gewählt wurden: Kurat Ehrne, Lehrer Seeger, Thierarzt 
Wanger, Landrichter Keßler. 
3. Die Wahl des Landesausschusses. 
Gewählt wurden: Keßler, Wanger, Marxer (als Stell- 
Vertreter). 
4. Zwei Anträge des Abgeordneten Wanger, dahin lautend: 
Der Landtag wolle die fürstliche Regierung ersuchen, fol- 
gende Vorlagen für die nächste Session zur Berathung und Be- 
schlußfassung einzubringen:
	        

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