Liechtensteinische
Vaduz, Freitag
Nr, 45.
den 28. November 1873
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Vaterländisches.
(m) Bilder aus der vaterländischen Geschichte.
15. Die Stände im Mittelalter.
a. Die nieder» Stände.
Um die Verhältnisse des Mittelalters, und damit die unse-
res LantzeS, sich vorstellen zu können, ist eS nothwendig, den,
Unterschied und die Lage der Stände in damaliger Zeit kennen j
zu lernen. Wir geben daher im Folgenden eine kurze Schilde- ;
rung derselben.
Am niedrigsten standen die Leibeigenen. Sie besaßen
ktin Grundeigenthum, wohl aber waren sie selbst Eigenthum
ihrer Herren, welche über ihre Person und ihre Arbeit verfüg-
ten. Diesen mußten sie entweder unmittelbar dienen, oder sie
erhielten von ihnen ein Stück Land zum Anbau und ein ge
ringes Haus zur Wohnung. Im letztern Falle mußten sie
dem Herrn nicht bloS einen bestimmtem KnS^vsm^Ertrage des ^
Gutes entrichten, sondern auch ein unbestimmtes Maaß von
Frohndiensten leisten. Die Leibeigenen waren größtentheilS Ab-
kömmlinge unterjochter Völker. Wie sie selbst, so blieben auch
ihre Kinder in der Leibeigenschaft. Nur durch die von ibren
Herren vollzogene Freilassung erlangten sie das Recht eineS
freien Mannes. Der Herr konnte sie auch verkaufen. Daß
in Wallenstadt ein Marktzoll vom Verkauf der Leibeigenen
entrichtet werden mußte, zeigt an, daß sie zu Markte gebracht
und feilgeboten wurden.
DaS LooS der Leibeigenen war verschieden je nach der Ge
sinnung ihreS Herrn, in dessen Willkür ihre Behandlung lag.
UebrigenS schützte sie die Gesetzgebung doch in mancher Hinsicht
gegen die grausame Behandlung. So bestimmt daS schwäbische
Landrecht: Wenn ein Eigenmann im Dienste seines Herrn er-
krankt und der Herr steht ihm nicht bei oder vertreibt ihn auS
dem Hause, so wird der Eigenmann, sobald er gesund wird,
zfrei. Ferner: Ein Herr, der seinen eigenen Knecht todtschlägt,
^oll Gott und der Welt, wenn er ihn unschuldig erschlägt. Er-
satz geben. Man soll den Herren darum dienen, daß sie unS
schirmen. Wenn sie qber die Leute nicht , schirmen, so sind diese
deS Dienstes nicht schuldig. Oesters verschafften sich die Leib-
eigenen selbst Hilfe, indem sie sich gegen tyrannische Herren
empörten, ihre Burgen belagerten und sie zu Concessionen
zwangen. Besonders aber rtöftm sich die Kirche ihrer an Diese
war es ja, welche zAerst ernstlich pie Lehes geltend machte, daS
im Herrn und Sklaven die Deiche Menschenwürde, zu. achten
sei. Sie WrGte darum auch die Leibeigenen mit ihrem Unter-
richte und ihren.Tröstungen und «suchte ehenso ihre leibliche und
materielle Lage, zu Andern. Letzteres thaz sie eineStheilS da-
durch, daß sie den Herren Mne milde Behandlung , nzr Micht
Wachte, andererseits durch W-
Kimmungen. So gewährte sie auch den Leibeigenen daS kirch-
liche Asylrecht und forderte die Freilassung derselben. >
In unserer Gegend gab eS wenige Eigenleute und vielleicht
deßhalb, weil Rätien nicht durch Eroberung unter deutsche
Herrschaft kam.
Zahlreicher als der Stand der Eigenleute war derjenige
der Colonen oder Lehenleute. Sie hatten für einen jähr-
lichen Zins von ihrem geistlichen oder weltlichen Herrn ein
Stück Land und eine Wohnung erhalten. Ihr Verhältniß zum
Herrn war durch Gesetz und Übereinkommen geregelt, insbe
sondere waren die Frohnarbeiten auf eine bestimmte Anzahl von
Tagen beschränkt. So lange männliche Nachkommen vorhan-
den waren, ging daS Gut auf diese über, nur mußte beim
Alpenforstwirthschaft.
(Fortsetzung)
Von den strauchartig wachsenden oder doch keine lange Dauer
habenden Holzarten verdienen für die obern Regionen die Weiß-
und Alpenerle und die Legföhre die vollste Beachtung. Die
beiden ersten passen für den frischen und feuchten Boden, die
letzteren für den trockenen, namentlich im Kalkgebirg. Alle drei
gehen über die Baumregion hinauf. In den obersten Regionen
sind selbst die Alpenrosen und Zwergweiden zu begünstigen, weil
sieden Boden binden und den Waldpflanzen in den ersten Iahren
einen wirksamen Schutz gewähren. In den mittler» und tieferen Lagen
verdienen zum Schutz und zur Verbesserung des BodenS die Weißerle,
der Sanddorn, die Weiden und die Akazie besondere Berücksichtigung,
weil sie auf ganz magerem Boden gedeihen, denselben befestigen, durch
ihre Blattabfälle düngen und die Abrutschung in keiner Weise be-
günstigen. Die Weißerle darf auf allen Bodenarten — auf dem
feuchten bis nassen Lehmboden wie auf den Schuttablagerungen
verwendet werden, der Sanddorn paßt vorzugsweise auf die jün-
geren und] älteren Geschiebsanhäufungen und an die Schutthalden,
die Weiden aus dem frischen bis feuchten, nicht allzubindigen
Boden und die Akazie auf trockenen Stellen mit lockerem Boden
und milden Klima.
Bei der Begründung der Schutthalden und Schuttkegel sind
auch die sog. Unkräuter aller Beachtung Werth, weil sie den Boden
binden und mit ihren. Rückständen verbessern. Tussiiago, Gräser,
Ginster :c. sind daher nicht nur zu schonen, sondern unter Umständen
sogar anzubauen.
Wo auf den ziemlich stark geneigten Weiden die Rasendecke trotz
befriedigender Bodenverhältnisse dünn ist, muß durch Ausstreuen
geeigneter Grassämereien auf Verdichtung derselben hingewirkt
werden, weil nur eine dichte Grasnarbe den Boden gegen Ab-
schwemmung wirksam zu schützen vermag.
b. Mit Bezug aus die Vorbereitung des Bodens
für die Aufforstung. Der Aufforstung muß die Entwässe-
rung aller nassen Stellen und die Ableitung des Regen- und Schnee-
Wassers von allen der Abrutschung und Abschwemmung oder der Bit-