Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1873)


Freitag 
Nr. 42. 
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den 7. November 1873» 
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Zur Häusersteuerfrage. 
Die Rrder.„Liechtenstein. Wochenztg." enthielt einige 
Aufklärung Über die auS dem Kataster hervorgegangenen Grund- 
steueransätze. An jene Aufschlüsse anknüpfend erlaube ich mir 
auch einige Ansichten und zwar die Regulirung der Häuser- 
steueransätze betreffend zur Aeußerung zu bringen, dahin zie- 
lend, daß diese nicht unwichtige Frage, ehe sie vielleicht noch- 
malS vom Landtage zur neuerlichen Beschlußfassung aufge- 
griffen wird, wohl erwogen und ventilirt werden wolle. Mög 
lich und wünschenSwerth, daß durch diese Anregung in diesem 
Organe noch andere Stimmen an die Öffentlichkeit kommen 
werden. Rm zu sehr ist ntan immer bereit, nach Abschluß von 
wichtigen Fragen eine üble Kritik zu üben' und dann alles — 
Gutes und Schlechtes — über Bord zu werfen, ohne etwas 
Besseres zu bieten. Sehr bequem ist diese Art des Eingriffes 
in die wirtschaftliche Ordnung des Landes, aber ohne dem 
allLememLN MWMe weiter zu dienen. Mißtrauen und Un 
zufriedenheit werden wohl damit geweckt und das sind die Ver- 
dienste dieser Sorte Patrioten um ihr theureS Vaterland. 
Möchten dieselben daher auch — unberufen wie Schreiber 
^'eseS — ein wenig darüber nachdenken, auf welche Weift die 
diesfalls begangenen Fehler zu bessern wären und gleichfalls 
mit dem gewonnenen Resultate an die Oeffentlichkeit treten 
Auch ich schließe mich in dieser Frage der ziemlich verbrei- 
teten Ansicht an, daß die neue Häusersteuer nicht nur gegen 
die Gütersteuer zu hoch gegriffen ist, sondern daß auch die 
einzelnen Steueransätze unter sich im unrichtigen Verhältnisse 
Hehen. Diesem Uebelstande kann aber, wenn er wirklich vor- 
Händen ist, nur durch eine neue Einschätzung der Häuser ab- 
geholfen werden und dürfte dieselbe in diesem Falle gewiß auch 
von kompetenter Seite alsbald veranlaßt werden. 
ES handelt ttltt» um MS Verfahren, welches 
Meiner neuenEpWtzüng eMg^tDen werden soll. 
Wie Grund uM ModW Dicht NM hem Erträge, sondern 
nchhr nach ihrew WM^ WMÄtzt wWen^ so glaube ich, 
dD mit der HäuftMAchung' auch glM verfahren werden 
sollte , nur mit dem ÄntMWbe, daß geringere Prozente voy 
deck eigentlichen HäuserWW für Steuersatz zu nehme». 
wÄrm. GegenwÄtig istWÄuM^hrt: die Grundstücke sind 
dulWchnitttich mit dem halMWMe oder eingeschätzt 
uife von diesem SchätzungSWetthe würde nur M als Steuer 
satz genommen öder — AVo ü0 wlvirklichen Werthe. 
Ein Weingärten z. B. voll « Wer repräsenM 
einen wirklichen Werth Von 2400 fl. uüd der Stmetsatz ist 5% 
oder 120 fl. . 5 ; ; 
Es muß aber ferner noch' 'fd^gesetzt M viele Pro- 
zente des eigentlichen WertheS der Häuter qls Steuersatz ein- 
gesetzt werden sollen, welche Frage endgültig zu beantworten 
VchrscWWch dem LanvragrAMr DKehr,Wk^ WxMmfestM 
auch der Gesetzesartikel (§ 27) auf^stellt wurde , welcher M 
Grundsätze enthält, nach welchem die Gebäudeeinschätzung er- 
folgen •foSf : - ' ' 
Häuserklassen halte ich für entbehrlich und wünsche eine 
direkte Einschätzung der Häuser, wobei die Lage, die Qua- 
lität, Bauart, Größe und der Zweck — ob Wohn- oder In- 
dustriegebäude — als maßgebende Faktoren zu Erscheinen hätten. 
Mit der Werthung eines Hauses ist dann dessen Klasse auch 
schon ausgedrückt. Weder die Quaoratflüche der verschiedenen 
Lokale, welche ein HauS in sich faßt, noch der kubische Inhalt 
derselben, können unS einen richtigen Maßstab geben, wenn 
das betreffende Ergebniß auch nach Situation oder Qualität 
in Klassen getheilt würde. Alle Eigenschaften eines HauseS 
Alpenforstwirthfchaft. 
(Fortsetzung) 
Die Thalsperren sind in der Regel die wirksamsten Schutz- 
Wittel, weil 'durch sie'der Schutt zurückgehalten, der Fuß der 
Hänge gestützt und der Wasserabfluß verlangsamt wird Ufer- 
mauern sind mir da anzubringen, wo die Hänge möglichst rasch 
gestützt werden müssen oder das Anbringen von.Thalsperren un- 
möglich ist. Ihre Wirkung ist eine ganz lokale und ihre Unter- 
Haltung kostspielig, weil sie sehr leicht unterspühlt werden und 
einen starken einseitigen Druck auszuhalten haben. Die Bindung 
der Hänge durch das Anbringen von Flechtzäunen, Einlegen von 
Querbalken oder Rösten 5c wird da nöthig, wo ein großer 
Werth aus die- rasche BePflanzung derselben gesetzt werden muß 
Soweit Schutz- und Usermauern erstellt werden, ist die Befestigung 
des Bodens an den Hängen unentbehrlich, bei der Erstellung von 
Thalsperren kann man "von diesen kostspieligen, nur eine kurze 
Dauer habenden Bauten Umgang nehmen, weil hier weniger Werth 
auf eine sofortige Begründung der Schutthalden gelegt werden 
muß, indem das abrollende Material dazu dient, den Fuß der 
Hänge zu stützen und lehniger zu machen. Schutzmanern gegen 
das. Ausbrechen des Schuttes und Wassers ab den Schuttkegeln 
sichern wohl einzelne Grundstücke und Wohnungen, gründlich heb.en 
können sie das Uebel nicht, sie sind daher nur ein NoLhbchelf, 
von dem man da Gebrauch machen muß, wo die Gefahr sehr 
groß ist und in anderer Weise nicht rasch genug geholfen werden 
kann. Wirksam und wohlfeiler ist die Verkeilung des Wassers 
und Schuttes aus den Schuttkegeln oder auf besonders hiefür ein- 
gerichteten Ablagerungsplätzen durch Anbringung von Querdämmen, 
die den Schutt aushalten und eine Trennung des Wassers von 
demselben bewirken, An einigen Orten, z. B. in Maßeltrangen 
haben diese einfachen Vorkehrungen äußerst wohlthätig gewirK. 
Schalen sind da nöthig, wo das Wasser und Geschiebe auf kür- 
zere oder längere Strecken fortgeführt werden, soll oder wo die 
Bachsohle gegen Vertiefung geschützt werden muß und Querbäuten 
nicht gemacht werden können. 
2. In welcher Reihenfolge, sind die bautechnischen und Auf-
	        

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