Freitag
Nr. 42.
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den 7. November 1873»
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Zur Häusersteuerfrage.
Die Rrder.„Liechtenstein. Wochenztg." enthielt einige
Aufklärung Über die auS dem Kataster hervorgegangenen Grund-
steueransätze. An jene Aufschlüsse anknüpfend erlaube ich mir
auch einige Ansichten und zwar die Regulirung der Häuser-
steueransätze betreffend zur Aeußerung zu bringen, dahin zie-
lend, daß diese nicht unwichtige Frage, ehe sie vielleicht noch-
malS vom Landtage zur neuerlichen Beschlußfassung aufge-
griffen wird, wohl erwogen und ventilirt werden wolle. Mög
lich und wünschenSwerth, daß durch diese Anregung in diesem
Organe noch andere Stimmen an die Öffentlichkeit kommen
werden. Rm zu sehr ist ntan immer bereit, nach Abschluß von
wichtigen Fragen eine üble Kritik zu üben' und dann alles —
Gutes und Schlechtes — über Bord zu werfen, ohne etwas
Besseres zu bieten. Sehr bequem ist diese Art des Eingriffes
in die wirtschaftliche Ordnung des Landes, aber ohne dem
allLememLN MWMe weiter zu dienen. Mißtrauen und Un
zufriedenheit werden wohl damit geweckt und das sind die Ver-
dienste dieser Sorte Patrioten um ihr theureS Vaterland.
Möchten dieselben daher auch — unberufen wie Schreiber
^'eseS — ein wenig darüber nachdenken, auf welche Weift die
diesfalls begangenen Fehler zu bessern wären und gleichfalls
mit dem gewonnenen Resultate an die Oeffentlichkeit treten
Auch ich schließe mich in dieser Frage der ziemlich verbrei-
teten Ansicht an, daß die neue Häusersteuer nicht nur gegen
die Gütersteuer zu hoch gegriffen ist, sondern daß auch die
einzelnen Steueransätze unter sich im unrichtigen Verhältnisse
Hehen. Diesem Uebelstande kann aber, wenn er wirklich vor-
Händen ist, nur durch eine neue Einschätzung der Häuser ab-
geholfen werden und dürfte dieselbe in diesem Falle gewiß auch
von kompetenter Seite alsbald veranlaßt werden.
ES handelt ttltt» um MS Verfahren, welches
Meiner neuenEpWtzüng eMg^tDen werden soll.
Wie Grund uM ModW Dicht NM hem Erträge, sondern
nchhr nach ihrew WM^ WMÄtzt wWen^ so glaube ich,
dD mit der HäuftMAchung' auch glM verfahren werden
sollte , nur mit dem ÄntMWbe, daß geringere Prozente voy
deck eigentlichen HäuserWW für Steuersatz zu nehme».
wÄrm. GegenwÄtig istWÄuM^hrt: die Grundstücke sind
dulWchnitttich mit dem halMWMe oder eingeschätzt
uife von diesem SchätzungSWetthe würde nur M als Steuer
satz genommen öder — AVo ü0 wlvirklichen Werthe.
Ein Weingärten z. B. voll « Wer repräsenM
einen wirklichen Werth Von 2400 fl. uüd der Stmetsatz ist 5%
oder 120 fl. . 5 ; ;
Es muß aber ferner noch' 'fd^gesetzt M viele Pro-
zente des eigentlichen WertheS der Häuter qls Steuersatz ein-
gesetzt werden sollen, welche Frage endgültig zu beantworten
VchrscWWch dem LanvragrAMr DKehr,Wk^ WxMmfestM
auch der Gesetzesartikel (§ 27) auf^stellt wurde , welcher M
Grundsätze enthält, nach welchem die Gebäudeeinschätzung er-
folgen •foSf : - ' '
Häuserklassen halte ich für entbehrlich und wünsche eine
direkte Einschätzung der Häuser, wobei die Lage, die Qua-
lität, Bauart, Größe und der Zweck — ob Wohn- oder In-
dustriegebäude — als maßgebende Faktoren zu Erscheinen hätten.
Mit der Werthung eines Hauses ist dann dessen Klasse auch
schon ausgedrückt. Weder die Quaoratflüche der verschiedenen
Lokale, welche ein HauS in sich faßt, noch der kubische Inhalt
derselben, können unS einen richtigen Maßstab geben, wenn
das betreffende Ergebniß auch nach Situation oder Qualität
in Klassen getheilt würde. Alle Eigenschaften eines HauseS
Alpenforstwirthfchaft.
(Fortsetzung)
Die Thalsperren sind in der Regel die wirksamsten Schutz-
Wittel, weil 'durch sie'der Schutt zurückgehalten, der Fuß der
Hänge gestützt und der Wasserabfluß verlangsamt wird Ufer-
mauern sind mir da anzubringen, wo die Hänge möglichst rasch
gestützt werden müssen oder das Anbringen von.Thalsperren un-
möglich ist. Ihre Wirkung ist eine ganz lokale und ihre Unter-
Haltung kostspielig, weil sie sehr leicht unterspühlt werden und
einen starken einseitigen Druck auszuhalten haben. Die Bindung
der Hänge durch das Anbringen von Flechtzäunen, Einlegen von
Querbalken oder Rösten 5c wird da nöthig, wo ein großer
Werth aus die- rasche BePflanzung derselben gesetzt werden muß
Soweit Schutz- und Usermauern erstellt werden, ist die Befestigung
des Bodens an den Hängen unentbehrlich, bei der Erstellung von
Thalsperren kann man "von diesen kostspieligen, nur eine kurze
Dauer habenden Bauten Umgang nehmen, weil hier weniger Werth
auf eine sofortige Begründung der Schutthalden gelegt werden
muß, indem das abrollende Material dazu dient, den Fuß der
Hänge zu stützen und lehniger zu machen. Schutzmanern gegen
das. Ausbrechen des Schuttes und Wassers ab den Schuttkegeln
sichern wohl einzelne Grundstücke und Wohnungen, gründlich heb.en
können sie das Uebel nicht, sie sind daher nur ein NoLhbchelf,
von dem man da Gebrauch machen muß, wo die Gefahr sehr
groß ist und in anderer Weise nicht rasch genug geholfen werden
kann. Wirksam und wohlfeiler ist die Verkeilung des Wassers
und Schuttes aus den Schuttkegeln oder auf besonders hiefür ein-
gerichteten Ablagerungsplätzen durch Anbringung von Querdämmen,
die den Schutt aushalten und eine Trennung des Wassers von
demselben bewirken, An einigen Orten, z. B. in Maßeltrangen
haben diese einfachen Vorkehrungen äußerst wohlthätig gewirK.
Schalen sind da nöthig, wo das Wasser und Geschiebe auf kür-
zere oder längere Strecken fortgeführt werden, soll oder wo die
Bachsohle gegen Vertiefung geschützt werden muß und Querbäuten
nicht gemacht werden können.
2. In welcher Reihenfolge, sind die bautechnischen und Auf-