Volltext: Liechtensteinische Wochenzeitung (1873)

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40. 
den 24. 
1873, 
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(m) Bilder aus der vaterlättdischen 
t0. GrafHunf^ib «ttd seime Nachfolger. 
Wie wir sahen, trennte Karl d. Gr. in Rätien die poli- 
tische Gewalt von urck-' Merk^^ erß«e gegen 
Ende seiner Regierung dem bisherigen Grasen von Arien 
Hunsrid. Dieser führte deaTitel Graf von Chur (l^omeseder 
Alarvkio Curiensis). Ebenso nanttten sich seine Nachfolger. 
Nach Kaiser saß Hunfrid schon -807 an offener Wallstatt «ä 
Campos zu Gericht, An über Hie Klage deS freien Mannes 
Hrothelm zu entscheiden. Beim Gerichte waren 6 Schöffen 
und 15 Zeugen anwesend. Unter dem Orte „ad Campos" ist 
daS jetzige Rankweil zu verstehen. Nach Kaiser hatte Hunfrid 
in Rankweil auch seinen Sitz. Im Hebrigen ist uns über die 
Thatlgkeit Hunfrids in Rätien wenig bekannt. -Er scheint stch 
vielfach am^ Hofe aufgehalten und die Regentschaft in Rätien 
zu haben Roderich 
fÄW den Titel eines Grasen von der Landquart und hatte 
fem« Sitz waGfOMM an dem schönen Gelände von Ma- 
lanS oder Maie«ftld. Bekannt ist von ihm vorzüglich der 
StrA «M dÄN BiSthum Chur. Die Trennung der Gewalten 
wWMab?auSgesprochen worden, aber eS hatte schwerlich gleich- 
MiK eine so genaue Ausscheidung der Befugnisse stattgefunden, 
Mß nicht unaufhörliche Verwicklungen vorkamen. Die Ge- 
waltthätigkeiten Roderichs dem BiSthume gegenüber nahmen 
zuletzt den Charakter eines offenbaren Raub- und PlünderungS- 
systemS an. Er muß in eigentlich barbarischer Weise über die 
kirchlichen Stiftungen hergefallen sein. Von den 230 Kirchen 
und Kapellen, welche die Diözese damals zählte , blieben kaum 
31 übrig und auch diese waren schwer beschädigt Die Ge- 
Alpenforstwirthschaft. 
An der Versammlung der schweizerischen Forsiwirthe in Bex 
1867 hat Herr Professor Landolt aus Zürich ein Referat ge- 
halten über die Frage: 
Wie ist das Gebiet der Berge und Wildbäche 
forstwirtschaftlich zu behandeln, in Bezug auf 
Sicherung des anstoßenden und tieferliegenden 
Geländes und auf die Bewaldung der Bachufer? 
Diese Frage greift so tief in unsere Alpenwirthschaft ein und 
ist von so kundiger Hand beantwortet, daß wir es als Pflicht 
gegenüber unfern Lesern erachten, ihnen diese Arbeit mitzuth eilen, 
da sie wohl nur einer kleinern Zahl unserer Abonnenten bekannt 
geworben ist. (Abgedruckt aus der schweizerischen Zeitschrift für 
das Forstwesen Nr. 4. 1867.) 
„Im Gebiete der geschiebführenden Wildbäche lassen sich, in-- 
soferne die Thalsohlen tief eingeschnitten und die Berge hoch sind, 
»eine von 5 Heiligen wurden geraubt und von fünf Klöstern 
Weben noch zwei FraNenklöster übrig. PfäfferS und DifenM 
ffaren also eine Mute des Räubers, gewordien. Die Armen- 
Guser und Hospizen wurden ebenfalls entrissen. Selbst der 
Bischof und seine Geistlichkeit mußten empfindlichen Mangel an 
den notwendigen Lebensmitteln ertragen. Herluin, wahrschein- 
lich aus dem höhertt Ädel RätienS, unterstützte Roderich Bischof 
Romedius, altersschwach , wie er war, ließ die Sache gehen, 
Viktor III. aber, der von 820 an regierte, suchte den traurigen 
Zuständen dadurch zu steuern, daß er beim Kaiser Hilfe suchte. 
In einem dringenden Klageschreiben wandte er sich an Ludwig 
d. Fr. AlS keine Hilfe kam, wiederholte er 82! seine Sitte 
und alS auch diese ohne Erfolg blieb, schickte er seinen Vikar 
VarendariuS mit einer dritten Bittschrift an den Hof (822). 
Unterdessen kam Lothar, der Sohn deS Kaisers. auf seiner 
Reise von Rom durch Rätien. Viktor III. versäumte nicht, 
auch ihm seine Roth vorzustellen. Lothar rieth ihm, stch selbst 
zum Kaiser zu begeben. Wirklich begab stch der Bischof selbst 
aus die Reise und klagte dem Kaiser in Fkankfurt persönlich 
den Zustand seines SprengelS. Jetzt erst fand seine wiederhol^ 
Bitte Erhörung. Daß es so langes Drängen brauchte, b($ 
der Klage Rechnung getragen wurde, ist ein Zeichen, daß Hütt- 
frid der eigentliche Graf von Rätien und Vater Roderichs an^ 
Hofe seinen Einfluß spielen ließ. Nun wurden Gesandte nach' 
Rätien geschickt, um die Sachlage an Ort und Stelle zu un- 
tersuchen. Unter den Gesandten befand sich auch Roderich 
selbst, wohl damit seine Gegenrede gehört werden könne. Wie 
der Bericht der Gesandten lautete, ist nicht bekannt, wohl aber 
theilweije die Folgen der Untersuchung. Eine Urkunde Kaiser 
Ludwigs von 823 spricht dem Bischof verschiedene Kirchen und 
Güter, sowie das Hospiz St. Peter auf dem Septimer zu. 
Ebenso wird dem Bischöfe die Bestellung der Geistlichen und 
drei Regionen unterscheiden und zwar: 1. die obere, die das 
hauptsächlichste Sammelgebiet des Wassers bildet, 2.' die mittlere, 
das Erosions- oder Schuttfammelgebiet umfassende und 3. die 
untere, die als das Gebiet der Schuttablagerungen bezeichnet 
werden kann. 
Die oberste Region umfaßt, im Hochgebirg das größte Gebiet. 
Es gehören zu ihr: die Schneefelder und Gletscher, welche die 
Gipfel und Kehlen unserer höchsten Berge krönen, die kahlen 
Gipfel und Rücken derselben, der größere Theil des Alpen- oder' 
Weidegebietes und der obere Theil der Waldungen. Die obersten, 
gewöhnlich nahezu vegetationslosen Partieen ausgenommen, enL- 
hält dieses Gebiet keine ausgedehnte«, sehr steilen Gehänge, 
sondern vorherrschend sanftere Formen, die der Weidewirtschaft 
günstig sind. Die Bäche die sich in der Regel hier stark ver- , 
zweigen, sind nur ausnahmsweise tief eingeschnitten, dennoch 
kommt es nicht selten vor, daß die Schuttlieferung schon in dieser'. 
Region beginnt. 
Die mittlere Region oder das -Sammelgebiet des Schuttes 
schließt die gewöhnlich sehr steil abfallenden Hänge ein, welche
	        

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