Jetzt wird in Feldkirch das Kloster St. Johann aufgehoben.
Die Geistlichen werden pensioniert und die Güter
verkauft. Im Kloster selbst residiert jetzt ein
oayerischer Kommissär.
In der liechtensteinischen Herrschaft ist jetzt die Normal-
schule eingeführt worden.!
In Feldkirch sind jetzt die neuen bayerischen Obrigkeiten und
Amtleute eingesetzt worden. Ein jeweiliger Landrichter
ist jetzt der höchste.
Der Krieg mit den Russen und Preussen wird immer fortge-
setzt. Die Franzosen sind jetzt schon in Polen und haben
Krakau eingenommen. Sie schmeicheln den Polen, sie wollen
ihr polnisches Königreich wieder aufrichten, und bringen hiermit
die Polen auf ihre Seite.
jetzt wurde auch in den vier vorarlbergischen Landschaften stark
rekrutiert wie auch in ganz Neubayern.
Am 6. Dezember 1806 kam von unserem Landesfürsten ein Reskript,
dass man die Güter vergrössern müsse bis auf ein Juchart oder
Morgen Land.? Die Kleineren aber sollen jährlich einen Gulden ins Rentamt
vezahlen. Ebenfalls ein Reskript unter diesem Datum, dass die Advo-
katen bei hiesigem Oberamt sollen verboten sein, besonders
den obrigkeitlichen Beamten oder Knechten.?
{tem kommt ein Reskript vom 27. Oktober des Jahres. Da ist es
verboten, neue Häuser aufzubauen oder einfache zu ver-
doppeln.* Alle diese sollen keine Gemeinderechte haben.
. Einführung der allgemeinen Schul-
aflicht mit dem Schuilgesetz vom
18. September 1805.
2 Verbot der Güterzerstückelung.
3 Zu all den Reformen Johanns I. vgi
Malin, Georg: Geschichte des Fürsten-
(‚ums Liechtenstein 1800-1815,
n: Jahrbuch des Historischen Vereins
;ür das Fürstentum Liechtenstein,
3d. 53 (1953), S. 1-178; Quaderer,
Zupert: Geschichte des Fürstentums
„iechtenstein 1815-1848, In: Jahrbuch
jes Historischen Vereins für das Fürs-
‚entum Liechtenstein, Bd. 69 (1969)
3. 1-241; Vogt, Paul: Brücken zur
/eraanagenheit. Vaduz 1990. S. 115 ft
Hausbauverbot vom 27 Oktober 1806
Zs sollte die weitere Austeilung von
3emeindeboden an zusätzliche Haus-
nalte verhindern