und eingesperrt worden. Einige sind schon
zeflohen und einer hat sich selbst
antleibt. Jede Woche wird Verhör und Unter-
suchung gehalten und enorme Kosten
werden aufgetrieben. Zu deren Abstattung
wurden die Herren zu Chur grausam gestraft:
Einer wurde mit 40 000, ein anderer mit 20 000 Gulden
zestraft, je nachdem wie das Verbrechen war.
Im Frühjahr 1794 ist der oft erwähnte
Prozess zwischen Eschen und Gamprin, die Teilung
vetreffend, nachdem er schon wirklich 20 Jahre
gedauert hatte, endlich in Güte beigelegt
worden. Es ist ein gütlicher Vergleich ge-
schehen über die Art und Weise des Teilens},
wegen der noch der grösste Prozess ent-
standen und noch an die höchsten Stellen appelliert
worden ist, nachdem man schon der Teilung
wegen einig und alles unterschrieben war.
Dabei haben die Bauern noch selbst das
3este getan und einen gütlichen Vergleich ge
macht wegen des Viehauftriebs
Die Güterteilung zwischen Eschen und
Gamprin bezieht sich auf alles Gemein:
deeigentum an Wiesen, Auen, Feldern
und Wäldern. Dazu Büchel, Johann
3aptist: Geschichte der Pfarrei Eschen
n: Jahrbuch des Historischen Vereins
‘ür das Fürstentum Liechtenstein,
3d. 26 (1926), S. 103-109,