solle diesem Leichenbegängnis nachfolgen, ausser
allein der Pfarrer und die Totengräber, Als sie nun auf den
Friedhof kamen, leerten sie den Sarg aus, unter dem Vor-
zeichen, legten ihm einen Strick an den Hals, zogen ihn bis ins Grab.
Das Grab muss sechs Schuh tief, drei Schuh breit sein. Da wirft man
drei Schaufel voll Kalk auf ihn, danach ein Brett, und scharrt
ihn zu. Den Sarg nahmen die Totengräber wieder zurück. Er
muss für alle Verstorbenen gebraucht werden. Das
war grausam anzusehen und ganz bedauerlich zu bedenken.
Ja, man will sogar sagen, es sei ein Schreiben gekommen, dass man kein
Kind mehr taufe unter sieben Jahren, und es solle keine heilige Messe
mehr gelesen werden ausser am Sonntag auf dem Hochaltar.
Das Letztere ist aber bis dato noch nicht erfüllt worden.
Von den Wintermonaten
Es schneit anfänglich so viel Schnee, dass es viele Bäume erdrückte.
[m letztverflossenen Winter hat das Wasser an einigen Orten
grossen Schaden angerichtet. In einem Ort an der Moldau rechnet
nan den Schaden auf 14 000 £., auch an der Elbe, am Main und zu Köln
am Rhein, grösstenteils bei einbrechenden Eis etc.
Anno 1785, den 26. Februar, ist hier zu
Eschen eine Diebin hingerichtet worden.! Auf Güedigen ist ihr
der Kopf ins Feld gehauen worden. Diese Person ist zu Müsnen
zefangen worden und sass neun Monate im Gefängnis. Auf Rofenberg
ist über sie das Urteil gefällt worden. Der Landammann bricht den Stab, dabei be-
finden sich viele 1000 Personen.
Die Goldene Boos, Barbara Erni
1743-1784) aus Altenstadt bei Feld-
<irch, war der letzte Mensch, der in
„jechtenstein hingerichtet wurde,
durch Enthauptung. - Vgl. dazu Vogt
>aul: Brücken zur Vergangenheit,
3. 93 f.; Ospelt, Alois: Die Goldene
Boos — das Schicksal einer Vagantin
n: Liechtensteiner Volksblatt.
22. März 1984. S. 3-4.