Volltext: Chronik des Johann Georg Helbert aus Eschen

die Klöster haben in der heutigen Zeit einen so starken 
Wucher getrieben, das sie grosse Reichtümer gesammelt, ja 
sogar Land und Leute leibeigen an sich brachten. Daher 
zog der Kaiser viele solche Güter und viele Reichtümer 
an sich, samt dem Zehnten und anderen Gefällen!. Einige Klöster 
hob er gar auf. Einen jeden der Kapuziner berief er in 
seine Heimat, und er liess keinen Jungen mehr in Kloster eintreten, 
Was die Gemeindehändel anlangt, so hatte man 
am 9. August wiederum einen Lokalaugenschein mit den Gamprinern. 
Die Landstrasse muss jetzt ausgemacht werden. 
Tetzt kommt Bericht vom Herrn Kanzleiverwalter 
in Feldkirch, dass die Fuhr auf die Rod? kommen solle. Die 
Vorgesetzten samt der Obrigkeit der Herrschaft Vaduz 
haben sich unterredet und die Sache für gut erkannt. Sie sind nach 
Feldkirch gegangen, um die Fuhr zu verteilen mit den Österreichern. 
Den Schaanern wurde erlaubt, ein Kaufhaus zu bauen, sie haben 
ihre Fuhr mit Österreich, nämlich 3/52. Die Eschnerberger haben 2/5 
von Feldkirch bis Balzers zu führen. Und es wurde beschlossen, dass 
vei Strafe niemand ausser der Rod fahren soll. Auch soll alles Kommerzielle, 
was auf der Achse geht,* in die Rod gehören. Im ersten Jahr trifft 
es bei uns sieben- oder achtmal zu fahren. 
Die Nonnenklöster in Valduna und in Altenstadt 
sind aufgehoben> und die Sachen versteigert worden. 
Im Frühjahr wurde der so genannte landesfürstliche Brettler 
hof verkauft, wie auch der Gamanderhof® in Schaan samt 
ı Gefälle = indirekte Steuern. 
? Rod = Reihenfolge oder Wiederholung 
Im Transportwesen mussten diejeni- 
gen, welche Waren transportieren 
durften, eine bestimmte Reihenfolge 
einhalten. Arme wurden nach der Rod 
n den einzelnen Häusern verpflegt. — 
Vgl. Biedermann, Klaus: Das Rod- und 
Fuhrwesen im Fürstentum Liechten- 
stein. Eine verkehrsgeschichtliche 
Studie mit besonderer Berücksichti- 
gung des späten 18. Jahrhunderts. 
ın: Jahrbuch des Historischen Vereins 
tür das Fürstentum Liechtenstein, 
3d. 97 (1999), S. 7-183; Schatzmann 
Dominik: Die Rodordnung von 1499 
mit ihren Ergänzungen. Das Transport 
‚vesen im Mittelalter im Gebiet des 
ıeutigen Fürstentums Liechtenstein 
n: Bausteine zur liechtensteinischer 
Zeschichte, hg. v. Arthur Brunhart 
3d. 1, S. 211-237. 
3 Das Recht, 3/5 der Waren zu trans- 
portieren. 
4 Was auf der Achse geht = was mit 
Wagen transportiert wird. 
5 Joseph Il. hob die Hälfte aller öster- 
reichischen Klöster auf (etwa 140). 
6 Der herrschaftliche Meierhof Gaman- 
der ob Schaan.
	        

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