In Liechtenstein prüfen zuerst die Experten der Landesverwaltung in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle EWR den Entwurf der EU- Kommission. Zusätzlich arbeiten die liechtensteinischen Experten inten - siv mit den Vertretern aus der liechtensteinischen Wirtschaft und interes - sier ten Kreisen zusammen. Diese Zusammenarbeit wird von der Stabs - stelle EWR koordiniert. Sie konsultiert jede Interessenvereinigung über die jeweiligen Kontaktpersonen und holt deren Stellungnahmen zu neu- en Entwürfen ein. Allfällige Bedenken und Vorschläge werden von der Verwaltung geprüft und fliessen in die liechtensteinische Position im Stän digen EWR-Ausschuss ein.22 Im Sinne der Zwei-Pfeiler-Struktur werden zu diesem Zweck EFTA-Arbeitsgruppen eingerichtet, die sämtliche Regelungsbereiche des Abkommens abdecken und in denen die Vorschläge zu neuen Rechts vorschriften beraten werden. Die EFTA-Arbeitsgruppen be glei - ten den Entstehungsprozess neuer EU-Rechtsakte und koordinieren die gemeinsame EFTA-Position.23Bei wichtigen EU-Rechtsakten werden schriftliche EFTA-Kommentare abgeben. Liechtenstein wird in den Ar - beits gruppen durch die Experten der Landesverwaltung vertreten. Parallel zu den nationalen Konsultationen findet daher auch ein Meinungsaustausch in der zuständigen Arbeitsgruppe und im Ständigen EWR-Ausschuss24statt. Die EWR/EFTA-Staaten sollten (und müssen) zu einer gemeinsamen Position betreffend den zu übernehmenden EU- Rechtsakt finden,25da innerhalb des Gemeinsamen EWR-Ausschusses das Einstimmigkeitsprinzip herrscht und somit die EWR/EFTA-Staaten «mit einer Stimme
sprechen».2687
Liechtenstein im «EWR-Rechtsetzungsprozess» 22Vgl. Büchel, S. 29f.; Vgl. auch Haas, S. 289. 23Vgl. Büchel, S. 29. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips im Gemeinsamen EWR Ausschuss können die EFTA Staaten immer nur eine gemeinsame Position einneh- men und mit der EU Kommission als eine Partei verhandeln. 24Es handelt sich um ein unabhängiges politisches Entscheidungs- und Verwaltungs - gre mium, das zur Ausführung seiner Aufgaben auf das EFTA-Sekretariat zurück- greifen kann. Der Ständige EWR-Ausschuss arbeitet die gemeinsamen EFTA- Positionen in EWR-Fragen aus. Jedes EFTA-Land ist mit einer Stimme vertreten und Beschlüsse werden im Konsensverfahren gefällt. Vgl. Senti, S. 17. 25Vgl. Norberg et al., S. 140. 26Vgl. Art. 93 Abs. 2 EWR-Abkommen.