Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Der «EWR-Rechtsetzungsprozess» ist in Art. 97–104 EWR-Ab kom men normiert. Es muss jedoch betont werden, dass das Verfahren in der Praxis vereinfacht wurde. Insbesondere wurden die im Gemeinsa men EWR-Ausschuss vorgesehenen Beratungen auf die Arbeitsgruppen und/ oder den Ständigen EWR-Ausschuss vorverlagert. Dieses modifi zierte Verfahren steigerte dessen Effizienz und minimierte den Aufwand im Gemeinsamen EWR-Ausschuss. Diese Vereinfachung des Verfahrens war vor allem aufgrund der grossen Anzahl der jährlich zu übernehmen - den EU-Rechtsakte 
notwendig. 4. Erste Phase: Decision shaping Decision shaping ist ein Begriff des EWR-Jargons und bedeutet nichts anderes als die vorbereitende Phase des EU-Rechtsetzungsprozesses mit Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten.11In dieser Phase haben die EWR/ 84Andrea 
Entner-Koch 11Bis heute existiert kein gleichbedeutender deutscher 
Begriff. 
EU-Parlament / Rat Verabschiedung EU-Rechtsakt 
EU-Kommission Entwurf EU-RechtsaktEFTA-Arbeitsgruppe 
Kommentar – nur bei wichtigen Rechtsakten 
LLV-Experte Teilnahme 
Komitees Konsultationen 
EU-Kommission Ausarbeitung EU-RechtsaktKontaktpersonen Information über praktische Auswirkungen des EU-Rechtaktes FL-INTERN (SEWR) Information 
Information EU-VERFAHREN 
Abbildung 1: Vereinfachte Darstellung des Decision shaping
	        

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