Der «EWR-Rechtsetzungsprozess» ist in Art. 97–104 EWR-Ab kom men normiert. Es muss jedoch betont werden, dass das Verfahren in der Praxis vereinfacht wurde. Insbesondere wurden die im Gemeinsa men EWR-Ausschuss vorgesehenen Beratungen auf die Arbeitsgruppen und/ oder den Ständigen EWR-Ausschuss vorverlagert. Dieses modifi zierte Verfahren steigerte dessen Effizienz und minimierte den Aufwand im Gemeinsamen EWR-Ausschuss. Diese Vereinfachung des Verfahrens war vor allem aufgrund der grossen Anzahl der jährlich zu übernehmen - den EU-Rechtsakte
notwendig. 4. Erste Phase: Decision shaping Decision shaping ist ein Begriff des EWR-Jargons und bedeutet nichts anderes als die vorbereitende Phase des EU-Rechtsetzungsprozesses mit Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten.11In dieser Phase haben die EWR/ 84Andrea
Entner-Koch 11Bis heute existiert kein gleichbedeutender deutscher
Begriff.
EU-Parlament / Rat Verabschiedung EU-Rechtsakt
EU-Kommission Entwurf EU-RechtsaktEFTA-Arbeitsgruppe
Kommentar – nur bei wichtigen Rechtsakten
LLV-Experte Teilnahme
Komitees Konsultationen
EU-Kommission Ausarbeitung EU-RechtsaktKontaktpersonen Information über praktische Auswirkungen des EU-Rechtaktes FL-INTERN (SEWR) Information
Information EU-VERFAHREN
Abbildung 1: Vereinfachte Darstellung des Decision shaping