licht werden. Ende 1994 galten im EWR-Abkommen 1270 EU-Rechts - akte und per 30. Juni 2005 sind es 4270 EU-Rechtsakte. Alleine in 2004 wurden insgesamt 311 neue EU-Rechtsakte übernommen. Dieser Beitrag stellt den «EWR-Rechtsetzungsprozess» aus dem Blick winkel der liechtensteinischen Praxis und anhand einiger Beispiele dar. Angesichts der grossen Anzahl der jährlich zu übernehmenden EU- Rechtsakte und der Komplexität des EWR-Abkommens, stellt sich aber auch die Frage, wie sich Liechtenstein im «EWR-Rechtsetzungsprozess» behaupten und diesen beeinflussen
kann. 2. Charakterisierung des «EWR-Rechtsetzungsprozesses» Die Schaffung des institutionellen Systems des EWR sowie die Gestal - tung des «EWR-Rechtsetzungsprozesses» war während der Ausarbei - tung des EWR-Abkommens einer der umstrittensten und komplexesten Ver handlungsgegenstände.2Einerseits bemühten sich die Vertrags par - teien dem Ziel des homogenen Europäischen Wirtschafsraumes3mög - lichst nahe zu kommen, andererseits war die EU aus rechtlichen und poli tischen Gründen nicht bereit, auf die Autonomie in ihrem internen Entscheidungs- und Rechtsetzungsprozess zu verzichten.4Gleichzeitig wollten die EFTA-Staaten einen «blinden» Nachvollzug und bedin - gungs lose Homogenität möglichst vermeiden und Einfluss auf die künf - ti gen Rechtsakte nehmen.5 Das Resultat war ein Verfahren, welches zwar Mitwirkungsrechte der EWR/EFTA-Staaten gewährleistet, ihnen aber keine Mitsprache- oder Mitentscheidungsrechte im EU-Rechtsetzungsprozess verleiht. Der «EWR-Rechtsetzungsprozess» ist daher kein autonomer Rechtset - zungs prozess im eigentlichen Sinne. Es handelt sich um ein Beschluss - fassungs- und Entscheidungsverfahren mit eingebauten Rechtsetzungs - elementen wobei die EWR/EFTA-Staaten ein Informations- und An hö - rungsrecht innerhalb des EU-Rechtsetzungsprozesses haben.6 82Andrea
Entner-Koch 2Vgl. Norberg et al., S. 129. 3Vgl. Art. 1 Abs. 1 EWR-Abkommen. 4Vgl. Blanchet et al., S. 33; Hummer, S. 46 f. 5Vgl. Blanchet et al., S. 34. 6Vgl. Gittermann, S. 15; Hummer, S. 47.