Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Zusammenfassung der Diskussion Thomas Bruha Thomas Bruhaeröffnet die Diskussion mit einer zunächst an die beiden juristischen Referenten des Panels gerichteten Frage nach den Grenzen des Anwendungsbereichs des EWR-Abkommens. Als Problembereiche führt er beispielhaft die Materien Steuern, gewisse Regulierungen des Fi - nanz dienstleistungssektors oder die in der Perspektive des Europas der Bürger ergangene allgemeine Anti-Diskriminierungsgesetzgebung der EU an. Folgt das EWR-Abkommen hier und in anderen Bereichen voll - um fänglich und expansiv dem EU-Recht oder wahrt es seinen Charakter als eine auf Teilintegration angelegte Alternative zur EU-Mitgliedschaft? Als erster äusserte sich zu dieser Frage 
John Forman. Er betonte ein - gangs, dass man unter dem EWR-Abkommen «eine Menge tun» könne, ob wohl es natürlich vertragliche Grenzen des Abkommens gebe. Sen si - bel werde es, wenn man über die vier Freiheiten des Binnenmarktes und die eng mit ihnen verknüpften horizontalen Politiken hinaus in den Bereich der nur teilweise erfassten flankierenden Politiken gehe. Jedoch, «wo ein Wille ist, da sei auch ein Weg». Im joint committee hätten die Vertragsparteien praktisch betrachtet grossen Handlungsspielraum, der nur begrenzt kontrollierbar sei. Aus der Sicht der Rechtsprechung unterstrich 
Carl Baudenbacherein - gangs, dass das von den politischen Organen angenommene neue EWR- Recht natürlich von den Gerichten anzuwenden sei. Innerhalb dessen bestehe aber die genuine und weit zu verstehende Befugnis der Gerichte, das EWR-Recht in Verfolgung des Ziels der Homogenität dynamisch zu interpretieren. Als Beispiel griff er das Steuerrecht heraus. Obwohl die - ses als solches vom EWR-Abkommen nicht erfasst sei, könne es über die Durchsetzung der Grundfreiheiten und des EWR-Wettbewerbsrechts in den Anwendungsbereich des Abkommens geraten. So habe der EFTA- 71
	        

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