Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

die Türe nach innen. Der Wohlstand fordert seinen Preis. Die Identität des kleinen Landes ist nicht in der Abgrenzung zu 
finden. 5. Der EWR – die Gunst der Zeit! Zusammenfassend sei vermerkt, dass man zwar versucht sein mag, den EWR an Zahlen zu messen, an Exportwerten und Bilanzsummen. Doch findet man letztlich nur Indizien, aber kaum Beweise. Bei allem, was wir selber einbringen mussten und bei allem Ungeliebten, das wir uns ein ge - han delt haben, zeigt eine umfassende Betrachtung jedoch, dass die Ent - schei dung richtig war. Ende der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts hatte ein Zeitalter mit umfassenden, weltweiten Veränderungen begonnen: –Wirtschaftsliberalisierung und –Globalisierung; –Primat des Wettbewerbs und –Ablösung protektionistischer Praktiken; –sowie in der Integrationspolitik der EU das Ende des Bilateralis - mus. Unter diesen neuen Bedingungen war es auch den Kleinsten nicht mehr vergönnt, sich unbeobachtet Vorteile zu konstruieren, um auf der Basis eines Rechtsgefälles in Nischen zu wirtschaften. Die liechtensteinische Ex portindustrie konnte das sowieso nie. Das heisst nicht, dass nach und nach alle Rechtsunterschiede eingeebnet16werden sollen. In gewissen Be reichen benötigt Liechtenstein spezifische Normen wohl auch weiter - hin für eine erfolgreiche ökonomische Betätigung. Die Basis muss aber ein allseits anerkannter internationaler Rechtsrahmen sein. Dieser ist we- sentlich für den Anspruch von Kleinstaaten ohne Macht und Einfluss auf ihre Eigenständigkeit und auf das Angehörtwerden im interna tio - nalen Konzert der Grossen. Im Minimum dient eine solche Rechtsbasis zur Verhinderung von Diskriminierung, was allein schon beträchtlichen Wert 
hat.69 
«Nischenvolkswirtschaft» und Binnenmarkt mit gliedschaft 16Der Rechtssetzungsprozess im EWR bzw. in der EU verlangt zumeist auch keine völlig harmonisierten Regeln; für die einzelstaatliche Richtlinien-Umsetzung be - steht Spielraum.
	        

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