5. Homogenität als allgemeines Prinzip des EWR-Rechts Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die geschriebenen Homo ge - nitätsregeln des EWR-Rechts zwar nicht vollumfänglich, aber ganz über wiegend einseitiger Natur sind. In der neueren Rechtsprechung gibt es aber klare Anhaltspunkte dafür, dass der Grundsatz der Homogenität sich von einem bloss geschriebenen zu einem allgemeinen Rechts grund - satz gewandelt hat. Im
Ospelt-Urteil vom 23. September 2003 sprach
der EuGHnoch davon, dass es
seine Aufgabesei, «darüber zu wachen, dass die Vorschriften des EWR-Abkommens, die im Wesentlichen mit denen des Vertrages identisch sind, innerhalb der Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden».73Generalanwalt
Geelhoedhatte ausgeführt, das Ab - kom men sehe eine Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und dem EFTA-Gerichtshof vor. Es sei «dabei Sache des Gerichtshofes, wie ich meine, dafür zu sorgen, dass nicht nur bei der Auslegung des Ab - kommens selbst die Einheitlichkeit gewahrt bleibt, sondern dass auch eine Auslegung sichergestellt ist, die mit der Auslegung der gleichen oder vergleichbaren Bestimmungen des EG-Vertrags im Einklang steht».74Im Urteil im Fall
ESA ./. Islandvom 12. Dezember 2003 stellte der
EFTA-Gerichtshoffest, er sei aufgrund der Homogenitätsbestim - mun gen des EWR-Rechts durch die relevanten Entscheidungen des EuGH aus der Zeit vor dem Abschluss des EWRA
gebundenund habe später erlassene Entscheidungen zu
berücksichtigen.75Im Fall
Bellio Fra - tellistellte der EuGH in seinem Urteil vom 1. April 2004 nach einem Hin weis auf Art. 6 EWRA unter Berufung auf seine eigene Entschei - dung im Fall
Ospeltund die des EFTA-Gerichtshofs im Fall
ESA ./. Islandfest, «sowohl der
Gerichtshof als auch der
EFTA-Gerichtshof (hätten) die Notwendigkeit anerkannt, darüber zu wachen, dass die Vorschriften des EWR-Abkommens, die im Wesentlichen mit denen des Vertrages identisch sind, einheitlich ausgelegt werden».76Schliesslich hat der EFTA-Gerichtshof diesen Ball in seinem
Fokus Bank-Urteil vom 23. November 2004 aufgenommen, indem er festgestellt hat, das Ziel, ei- 49
Der Beitrag des EFTA-Gerichtshofs 73A.a.O., Paragraph 29. 74Slg. 2003, I-9743, Punkt 67. 75EFTA Court Report, 2003, S. 143. 76Noch nicht in Slg., Paragraph 34, Hervorhebung hinzugefügt.