Volltext: Liechtenstein - 10 Jahre im EWR

Der Court of Appeal von England and Wales hat im Fall 
Boehrin - gerdie Tat sache, dass der EFTA-Gerichtshof das Hinzufügen eigener Design ele mente durch den Umpacker von Pharmazeutika anders beur- teilt hat als der deutsche BGH, der österreichische OGH, der dänische Oberste Gerichtshof und der schwedische Court of Appeal, zum Anlass genom men, dem EuGH entsprechende Vorlagefragen zu stellen.59Hier darf der Hinweis nicht fehlen, dass der EFTA-Gerichtshof seinerseits die Recht spre chung des dänischen Supreme Court ebenso wie die des Englischen High Court zitiert 
hat.60 4.5 Inhaltsgleichheit der Kapitalverkehrsfreiheit im Gemeinschaftsrecht und im EWR-Recht Die Regeln des EG-Vertrages betreffend die Kapitalverkehrsfreiheit sind im 
Maastrichter Vertraggeändert worden. Damit stellte sich die Frage, ob in diesem Bereich nach wie vor Inhaltsgleichheit bestand. Der EFTA- Gerichtshof hat im judiziellen Dialog mit dem EuGH die einschlägigen Vo rschriften des EWRA dahingehend ausgelegt, dass diese Inhalts - gleich heit nach wie vor besteht. Insoweit ist auf die Urteile des EFTA- Gerichtshofs in den Rechtssachen 
Íslandsbanki61und Fokus Bank62so - wie auf die Schlussanträge des Generalanwalts 
Geelhoedund das Urteil des EuGH im Fall 
Ospelt63hinzuweisen. In 
Íslandsbanki hatte der EFTA-Gerichtshof die Frage zu beantworten, ob Art. 40 EWRA es ei- nem EFTA-Staat untersagt, eine Regelung beizubehalten, nach welcher ein Darlehensnehmer, der in den Genuss einer Staatsgarantie kommt, auf Darlehen, die im EWR-Ausland aufgenommen werden, eine höhere Abgabe zu bezahlen hat, als auf inländischen Darlehen. Der EFTA- Gerichtshof stellte fest, der Wortlaut von Art. 40 EWRA sei dem des ehe maligen Art. 67 Abs. 1 EG 
ähnlich(«similar»).64In der Sache hat sich der EFTA-Gerichtshof auf das Fallrecht des EuGH gestützt und damit implizit angenommen, dass das Gemeinschaftsrecht mit dem EWR- 46Carl 
Baudenbacher 592004 EWCA (Civ) 129. 602003 EFTA Court Report, S. 101, Paragraph 19. 61EFTA Court Report 2000–2001, S. 8. 62Vgl. oben. 63Vgl. oben 64A.a.O., Paragraph 16.
	        

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